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(BIAJ) In den vier Monaten von August bis November 2017 wurden von den 303 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) 87 Millionen Euro weniger für „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL/EGT) ausgegeben als in den entsprechenden vier Monaten des Vorjahres (August bis November 2016). Die negative Differenz ("Minderausgaben") zwischen den Ausgaben der Jobcenter gE für "SGB II-Eingliederungsleistungen" in den letzten 12 Monaten (Dezember 2016 bis November 2017: 2,556 Milliarden Euro) und den für diesen Zweck zugeteilten Bundesmitteln (3,063 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2017) betrug 507 Millionen Euro mit weiter steigender Tendenz. Zur Entwicklung der Ausgaben und Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" der 303 Jobcenter gE seit 2012 mit einem Ausblick auf 2018 (und dem Grund für die "Minderausgaben") siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. Dezember 2017: Download_BIAJ20171213 (PDF: eine Textseite und Abbildung auf Seite 2)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema "Finanzierung SGB II (Hartz IV)" finden Sie hier.