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(BIAJ) Die vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) verbreitete Erfolgsmeldung „7000 Stellen vermittelt - Sozialer Arbeitsmarkt laut Bundesagentur gut gestartet“ (FAZ.net, 1. April 2019) kann auch anderes gelesen werden - wenn man sich die Mühe macht, und dazu die am 29. März 2019 veröffentlichte Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) liest. Mitte März 2019, ein Jahr nach Amtsantritt der GroKo IV, wurde die Beschäftigung von etwa 7.000 Männern und Frauen gefördert, 6.226 gemäß § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") (1) und 782 gemäß § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen") (2). Bei Amtsamtsantitt der GroKo IV, Mitte März 2018, wurde die Beschäftigung von etwa 26.000 Frauen und Männern in zwei Bundesprogrammen gefördert, 15.765 im "Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" (3) und 10.273 im "Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter" (4). Das erstgenannte Bundesprogramm wurde bis Ende 2018 abgewickelt, das zweite, mit noch 3.227 geförderten Beschäftigungsverhältnissen im März 2019 (5), wird bis 2020 abgewickelt. Kurz zusammengefasst: Bei Amtsantritt der Groko IV wurden etwa 26.000 Beschäftigungsverhältnisse in zwei Bundesprogrammen gefördert, ein Jahr danach etwa 10.200 gemäß SGB II (Hartz IV) und noch nicht ganz abgewickeltem "Bundespogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter", etwa 15.800 weniger als im März 2018. In der RND-BA-Erfolgsmeldung vom 31. März/1. April 2019 (!) ist dies nicht zu lesen.

Nachtrag vom 03. April 2019: In dem am 12. März 2018 (!) unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu u.a.: „Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außerdem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.“ Die angekündigte Mittelbereitstellung wurde zwischenzeitlich auf den Zeitraum 2018 bis 2022 gestreckt.
(1) darunter 248 im Land Bremen (183 in der Stadt Bremen; 65 in der Stadt Bremerhaven); alle März-2019-Daten vorläufig.
(2) darunter geschätzte 2 (zwei) im Land Bremen (ausschließlich in der Stadt Bremen); alle März-2019-Daten vorläufig.
(3) darunter 301 im Land Bremen (225 in der Stadt Bremen; 76 in der Stadt Bremerhaven) (März 2018)
(4) darunter 96 im Land Bremen (70 in der Stadt Bremen; 26 in der Stadt Bremerhaven) (März 2018)

(5) darunter 37 im Land Bremen (27 in der Stadt Bremen; 10 in der Stadt Bremerhaven); alle März-2019-Daten vorläufig.
Anmerkung zu den im Weser-Kurier-Artikel "Arbeitsagentur fördert 800 Jobs" (03.04.2019, S. 17) genannten Zahlen: Die im Artikel genannten "rund 800 Jobs nach dem neuen Teilhabechancengesetz" beziehen sich offensichtlich nicht auf die neuen bzw. neu gefassten §§ 16e und 16i SGB II (Hartz IV) sondern auf diese und diverse andere weitere Förderungen, des Bundes, des Landes und der EU (ESF). Und noch etwas zum im Artikel genannten "Ziel für Bremen seien 1200": Dies ist, gemessen an der Zielzahl im Koalitionsvertrag (CDU, CSU, SPD; siehe oben), eher als mickrig zu bezeichnen.