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(BIAJ) Die jährlichen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das umlagefinanzierte Insolvenzgeld, die von 588 Millionen Euro in 2018 über 842 Millionen Euro in 2019 auf 1,214 Milliarden Euro in 2020 stiegen, sanken bis August 2021 auf 841 Millionen Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. (siehe BIAJ-Abbildung unten und Aktualisierung bis einschließlich September 2021 ganz unten)

Bei Aufstellung des Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit wurde, nach Anstieg der 12-Monatssumme der Insolvenzgeld-Ausgaben auf 1,272 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Dezember 2019 bis November 2020, ein weiterer Anstieg der Ausgaben auf 1,600 Milliarden Euro erwartet. (Soll im BA-Haushalt 2021)

In den ersten acht Monaten des laufenden Haushaltsjahres (etwa 66,6 Prozent des Haushaltsjahres) wurden jedoch „nur“ 364,3 Millionen Euro (etwa 22,8 Prozent des veranschlagten Solls) ausgegeben. Damit wurde von Januar bis August 2021 weniger für Insolvenzgeld ausgegeben als in den entsprechenden acht Monaten der Vorjahre. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 haben sich die Insolvenzgeld-Ausgaben von Januar bis August 2021 halbiert, von 736,8 Millionen Euro (Januar bis August 2020) auf die genannten 364,3 Millionen Euro (Januar bis August 2021).

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Nachrichtlich: Im Haushalt 2021 der Bundesagentur für Arbeit sind Einnahmen in Höhe von 1,316 Milliarden Euro aus der „Umlage für das Insolvenzgeld“ (Insolvenzgeldumlage; siehe §§ 358-361 SGB III) veranschlagt, nach Ist-Einnahmen in Höhe von 629,8 Millionen Euro in 2020. Bis August 2021 stieg die Summe der Einnahmen aus der Insolvenzgeldumlage auf 1,059 Milliarden Euro in den 12 Monaten von September 2020 bis August 2021. Im BA-Haushalt 2021 ist neben den Einnahmen aus der Umlage für das Insolvenzgeld eine „Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage“ in Höhe von 337,065 Millionen Euro zum Ausgleich des erwarteten Finanzierungssaldos veranschlagt. Statt einer Entnahme aus der Insolvenzgeldrücklage (wie 2020) ist in 2021 eine hohe „Zuführung zur Insolvenzgeldrücklage“ zu erwarten. (BIAJ, 15.09.2021)

Aktualisierung der BIAJ-Abbildung bis einschließlich September 2021 (11.10.2021)

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Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III (u.a. auch zum Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung): hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2