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(BIAJ) Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode wurde zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt … sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt“ vereinbart: „Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150 000 Menschen vor.“ Ein Blick zurück am Ende der 19. Legislaturperiode auf den § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") und zudem den § 16e SGB II ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"): BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Oktober 2021 - Download_20211025 (PDF: eine Text- und zwei Tabellenseiten mit Bundes- und Länderdaten; wie immer auf der BIAJ-Seite: kostenfrei)

Auszug: "Fazit: Selbst dann, wenn die Maßnahmen gemäß § 16i und § 16e SGB II zusammen betrachtet werden, liegt der maximal erreichte Bestand geförderter Beschäftigungsverhältnisse (55.075 im Dezember 2020) weit unter der im Koalitionsver­trag von CDU, CSU und SPD (“Ein neuer Aufbruch für Europa - Eine neue Dynamik für Deutschland - Ein neuer Zusammen­halt für unser Land“) genanntenBeteiligung von bis zu 150.000 Menschen“. Die Lesart der Bundesregierung: „Die im Koalitionsvertrag genannte Zielmarke einer Beteiligung von „bis zu 150.000“ Menschen bezieht sich daher nicht allein auf die beiden neuen Instrumente des Teilhabechancengesetzes, sondern vielmehr auf den Fortschritt beim Abbau von Lang­zeitarbeitslosigkeit im SGB II.“ (1)" (2)
(1) Deutscher Bundestag, Drucksache 19/18554 vom 09.04.2020, Seite 2 („Vorbemerkung der Bundesregierung“), Antwort der Bundesregierung (BMAS) auf eine Kleine Anfrage der FDP (Hervorhebung durch BIAJ)
(2) Dezember 2018 – vor Inkrafttreten von § 16i und § 16e SGB II: 676.919 im Rechtskreis SGB II registrierte Langzeitarbeitslose; September 2021: 899.572 im Rechtskreis SGB II registrierte Langzeitarbeitslose.