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(BIAJ) Von Januar bis November 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 27,023 Milliarden Euro ausgegeben (1), 105 Millionen Euro (0,4 Prozent) weniger als die 27,128 Milliarden Euro, die von Januar bis November 2024 ausgegeben wurden. Mit anderen Worten: In den ersten 11 Monaten des laufenden Haushaltsjahres wurden 105 Millionen Euro weniger für das „Bürgergeld“ ausgegeben als in den ersten 11 Monaten des Vorjahres 2024. (1)

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis November 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,330 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig) (2), 178.000 (3,2 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,508 Millionen RLB von Januar bis November 2024. (3)

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In den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,046 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben - 70 Millionen Euro (0,2 Prozent) mehr als die 28,976 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Dezember 2023 bis November 2024). (4) Im Bundeshaushalt 2025 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 29,600 Milliarden Euro veranschlagt, 554 Millionen Euro (xxx1,7 Prozent) mehr als die 29,046 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 ausgegeben wurden. Im Bundeshaushalt 2026 sind 28,050 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 veranschlagt sind, bzw. 996 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,046 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,338 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) - davon 3,908 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und 1,430 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) - wurden vom Bund in den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 453,45 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Dezember 2023 bis November 2024 wurden für die durchschnittlich 5,504 Millionen RLB (davon 3,986 Millionen ELB und 1,518 Millionen NEF, darunter 1,476 Millionen Kinder im Alter von unter 15 Jahren) durchschnittlich 438,70 Euro pro Monat ausgegeben. (5)

Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis November 2025 siehe die BIAJ-Abbildung oben oderPDF hier: Download_BIAJ20251223 (eine Seite).

* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“ einschließlich das in der Zweckbestimmung nicht genannte Sozialgeld) gebucht wurden - einschließlich der in 2025 erheblich gestiegenen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) 3,905 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigten (ELB) und 1,425 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF), etwa 97 Prozent davon Kinder im Alter von unter 15 Jahren
(3) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(4) Dieser kleine nominale Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssumme der Ausgaben) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum Dezember 2023 bis November 2024 galt in noch einem Monat der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro).
(5) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)