Hinweis vom 8. Juli 2016: Siehe zu dieser BIAJ-Kurzmitteilung die BIAJ-Kurzmitteilung vom 8. Juli 2016 (Bundeshaushalt: „aktive Arbeitsmarktpolitik“ und „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ 2017) u.a. mit den Abrechnungsergebnissen "aktive Arbeitsmarktpolitik" von 2013 bis 2015. (BIAJ20160708)


(BIAJ 20-03-2014) 4,215 Milliarden Euro waren für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) im Bundeshaushalt 2013 veranschlagt - 4,015 Milliarden Euro wurden im Haushaltsjahr 2013 ausgegeben, Bundesmittel und Mittel aus Europäischen Fonds. Diese Ausgaben (Soll- und Ist-Summen 2013) berichtete das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Monatsbericht Januar 2014.

Was verbirgt sich hinter dem Ausgaben-Soll und Ausgaben-Ist für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Funktion 253) im Bundeshaushalt 2013? (Aktualisiert)

Das Ausgaben-Soll für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in Höhe von 4,215 Milliarden Euro setzt sich aus den veranschlagten Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ in Höhe von 3,900 Milliarden Euro – davon 3,315 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“, 350 Millionen Euro für das „Bundesprogramm Beschäftigungspakte für Ältere“, 5 Millionen Euro das „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ und 230 Millionen Euro für „Modellprojekte ‚Bürgerarbeit’“ - und 315 Millionen Euro für andere Ausgaben zusammen. Das Soll umfasst ausschließlich die Ausgabe von Bundesmitteln ohne die Beteiligung Europäischer Fonds. (siehe BIAJ-Tabelle).

Was sich hinter dem Ausgaben-Ist für „Aktive Arbeitsmarktpolitik“ in Höhe von insgesamt 4,015 Milliarden Euro einschließlich der Beteiligung Europäischer Fonds verbirgt, bleibt bisher weitgehend verborgen. (siehe Aktualisierung unten) Im Rahmen einer Schriftlichen Frage der Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lediglich bekannt gemacht, dass für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 3,534 Milliarden Euro ausgegeben wurden. Dass diese Ausgaben auch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) umfassen, blieb in der Antwort des BMAS vom 21. Februar 2014 unerwähnt.

In den Vorjahren hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) regelmäßig zeitnah u.a. über die Zusammensetzung der Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und darunter insbesondere die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ berichtet. Dies ist in diesem Jahr nicht möglich, da vom BMF und BMAS offensichtlich nicht gewollt. Dem BIAJ wurde auf mehrere Nachfragen mitgeteilt: Sowohl das BMF als auch das BMAS werden weitere Abrechnungsdaten erst mit Veröffentlichung der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2013 durch das BMF bekannt machen. Zur Erinnerung: Die Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2012 wurde vom BMF am 13. Juni 2013 veröffentlicht.

Insofern ist bisher (20. März 2014) auch nicht bekannt, wie viel Bundesmittel im Haushaltsjahr 2013 von den 410 Jobcentern für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben wurden. Ohne die 106 Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger (Jobcenter zkT) wurden dafür nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 2013 insgesamt 2,123 Milliarden Euro von den 304 „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter gE) ausgegeben.

Unbekannt sind bisher (20. März 2014) auch die Ausgaben von Bundesmitteln und Mitteln des ESF für die genannten Bundesprogramme.

Über die Gründe für diese gegenüber den Vorjahren zurückhaltende Veröffentlichungspraxis nach dem Regierungswechsel kann nur gerätselt werden: Ein Grund könnte, neben der herausgehobenen Bedeutung der Ausgabereste im Koalitionsvertrag von CDU,CDU und SPD (das „1,4 Milliarden-Wunder“ durch „wirksame Übertragbarkeit“; Seite 89 und 65), in der weiterhin ziemlich undurchsichtigen Abrechnung der Mittel aus Europäischen Fonds (hier für die Leistungen der „Aktiven Arbeitsmarktpolitik“) liegen (siehe dazu z.B. die BIAJ-Veröffentlichungen zur Abrechnung des Eingliederungsbeitrags: u.a. hier) und der besonderen Bedeutung des Haushaltsjahres 2013, dem letzten Haushaltsjahr der Europäischen Förderperiode 2007-2013. Immerhin scheint der Bund hier in Zukunft mehr Klarheit schaffen zu wollen: Im Entwurf des Haushaltsplans 2014 wurde ein neues Kapitel 1106 eingefügt: „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds (ESF, EGF, FEAD) sowie sonstige internationale Angelegenheiten“.

Die Geheimhaltung der Ausgaben (Bundesmittel und Mittel aus den Europäischen Fonds) im Haushaltsjahr 2013 (auch der vorläufigen Abrechnungsergebnisse), womöglich bis Juni 2014, also bis nach der Europawahl am 25. Mai 2014, hält das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) für nicht akzeptabel. (Verfasser: Paul M. Schröder, BIAJ)


Aktualisierung: Das genannte Ausgaben-Ist 2013 für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" in Höhe von 3,534 Milliarden Euro stetzt sich wie folgt zusammen: 2,844 Milliarden Euro für die gesetzlich geregelten "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) und 690 Millionen Euro für die Bundesprogramme "Beschäftigungspakte für Ältere", "Kommunal-Kombi" und Beschäftigungsphase "Bürgerarbeit", davon Bundesmittel in Höhe von etwa 610,5 Millionen Euro und ESF-Mittel in Höhe von "rund 79,5 Millionen Euro". (Quelle: Bundestags-Drucksache 18/1041, Antwort vom 3. April 2014 auf Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Seite 30, und späte entsprechende eMail-Antwort des BMAS auf Frage des BIAJ)