(BIAJ) Was in der heutigen BILD-Meldung zu den „Verwaltungskosten" der Jobcenter nicht zutrifft. Kurze Anmerkungen zur BILD-Meldung vom 27. April 2015 über die „Verwaltungskosten" der Jobcenter (BILD-Meldung: siehe unten):

BILD ist offensichtlich nicht bekannt, dass der Bund lediglich 84,8 Prozent der „Verwaltungskosten für die Durchführung des SGB II" (Hartz IV) trägt. 15,2 Prozent der „Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter müssen von den Kommunen getragen werden. Genannt wird lediglich der Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten" der 408 Jobcenter, der vom Bund getragen wird.

Auch der Anteil der Kommunen an den „Gesamtverwaltungskosten" wird aus Steuermitteln (gegebenenfalls zunächst aus Krediten) finanziert. Und: Die Finanzierung der Jobcenter erfolgt nicht aus Beitragsmitteln („Arbeitslosenversicherung"). Das heißt: Auch die BILD-Erwähnung der „Beitragszahler" ist irreführend. (Anmerkung: Aus Beitragsmitteln werden u.a. die 156 Agenturen für Arbeit finanziert. Dies sind keine „Jobcenter".)

BILD ist offensichtlich nicht bekannt, wie die genannte Zahl von 45.996 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zustande kommt. Es handelt sich in etwa um die rechnerischen Vollzeitäquivalente (VZÄ), die in die Berechnung der (drei verschiedenen) „Betreuungsschlüssel" in den 303 Jobcentern (von 408 Jobcentern insgesamt) eingehen, die gemeinsam von Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit) und Kommunen getragen werden („gemeinsame Einrichtungen" alias Jobcenter gE)?

Nicht mitgezählt bei den von BILD genannten etwa 46.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (VZÄ) sind: a) die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 303 Jobcenter gE, die nicht in die Berechnung der (drei) „Betreuungsschlüssel" eingehen (das sogenannte „weitere Personal"), und insbesondere b) alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 105 Jobcenter, die allein von den Kommunen getragen werden („zugelassene kommunale Träger" alias Jobcenter zkT).

Die Gesamtzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ) bei den 408 Jobcentern dürfte etwa 70.000 bis 75.000 betragen. (VZÄ: BIAJ-Schätzung, da bisher keine entsprechenden Daten veröffentlicht wurden.)

Bei den von BILD genannten „Betreuungsschlüsseln" („Betreuungsrelationen"), „111" („Im Schnitt"), „153" („Spitzenreiter": Jobcenter Flensburg, Stadt) und „73" („am wenigsten": Jobcenter Coburg, Stadt) handelt es sich um die „Betreuungsschlüssel Leistungsgewährung" von Jobcentern gE („gemeinsame Einrichtungen"). Die 111 ergeben sich zum Beispiel aus 22.458 dem Bereich „Leistungsgewährung" in den 303 Jobcentern gE (!) zugerechneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (VZÄ: „Vollzeitäquivalente") im Dezember 2014 und den durchschnittlich 2,490 Millionen Bedarfsgemeinschaften (!) in den 12 Monaten von September 2013 bis August 2014. Zu diesem und den anderen „Betreuungsschlüsseln" siehe die BIAJ-Kurzmitteilung „Wie werden die Betreuungsschlüssel (Betreuungsrelationen) der Jobcenter berechnet?" vom 14. April 2015. (hier) Entsprechende Informationen über die 105 Jobcenter zkT liegen bisher nicht vor. #


BILD-online (27.04.2015 - 00:10 Uhr: http://www.bild.de/politik/inland/hartz-4/betreuung-von-hartz-empfaengern-so-teuer-wie-nie-40709510.bild.html):

4,7 Milliarden Euro! Betreuung von Hartz-Empfängern so teuer wie nie Berlin – Die Betreuung von Hartz-Empfängern durch die Jobcenter wird für Steuer- und Beitragszahler immer teurer!

Im vergangenen Jahr fielen pro erwerbsfähigem Stütze-Empfänger 1069 Euro Verwaltungskosten an, geht aus Zahlen des Arbeitsministeriums hervor. Rekord! 2013 lagen die Kosten noch bei 1016 Euro, 2011 waren es nur 940 Euro.

Der Bund zahlte 2014 insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro Hartz-Verwaltungskosten, rund 200 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.

In den Jobcentern kümmerten sich 45 996 Mitarbeiter um die Hartz-IV-Bezieher. Im Schnitt betreute jeder 111 Stütze-Empfänger. Spitzenreiter ist Flensburg mit durchschnittlich 153 Beziehern pro Mitarbeiter, am wenigsten sind es in Coburg mit 73 Hartz-Empfängern pro Mitarbeiter. (hoe)"