(BIAJ) Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich am 13. September 2023 wegen unzutreffender Angaben zu den Verwaltungsausgaben zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Hartz IV) im „Sozialbudget 2022 in einer E-Mail an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt und in diesem Zusammenhang auch auf die Haushaltsunwahrheit bei der Veranschlagung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2024 (Haushaltsstelle 1101/636 13) hingewiesen. Nach Ausgaben in Höhe von 6,007 Milliarden Euro in 2022 (Ist) sind im Entwurf des Bundeshalts 2024 (Soll) 5,050 Milliarden veranschlagt – m.a.W., 957 Millionen Euro weniger als zwei Jahre zuvor für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten ausgegeben wurden. Zur E-Mail vom 13. September 2023 an das BMAS siehe unten.

(BIAJ) In den 12 Monaten von September 2022 bis August 2023 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 17,832 Milliarden Euro ausgegeben – gemessen an den in diesen 12 Monaten durchschnittlich registrierten 2,554 Millionen Arbeitslosen rechnerisch 581,92 Euro pro Monat. (1)

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Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die bis Mai 2021 (Juni 2020 bis Mai 2021) auf 22,442 Milliarden Euro, das nominale Maximum nach 2006 gestiegen war, sank in den 18 Monaten bis November 2022 (Dezember 2021 bis November 2022) um 26,3 Prozent (5,899 Milliarden Euro) auf 16,543 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung oben) In den folgenden neun Monaten, von Dezember 2022 bis August 2023, wurden dann etwa 1,289 Milliarden Euro mehr für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld ausgeben als in den entsprechenden Monaten des jeweiligen Vorjahres, 45 Millionen Euro im Dezember 2022, 51 Millionen Euro im Januar, 90 Millionen Euro im Februar, 162 Millionen Euro im März, 152 Millionen Euro im April, 160 Millionen Euro im Mai, 201 Millionen Euro im Juni, 220 Millionen Euro im Juli und 208 Millionen Euro im August 2023.
Im Haushalt 2023 der Bundesagentur für Arbeit sind für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld 18,011 Milliarden Euro (1) veranschlagt.

(1) hier immer einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und ohne das „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“. Anmerkung: „rechnerisch“, da nur ein Teil der registrierten Arbeitslosen (etwa 724.000) und eine relativ kleine Zahl nicht registrierter Arbeitsloser (etwa 46.000) Anspruch auf das beitragsfinanzierte „Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit“ (!) haben.
Hinweis: Zur Entwicklung der Insolvenzgeld-Ausgaben bis August 2023 siehe hier.


(BIAJ) Von Mai bis September 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 8,148 Milliarden Euro ausgegeben, 7,826 Milliarden Euro (49,0 Prozent) weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis September 2020: 15,974 Milliarden Euro).

Die 12-Monatssumme der Ausgaben, die von Mai 2020 bis April 2021 mit 31,907 Milliarden Euro das bisherige 12-Monats-Maximum erreichte, sank dementsprechend in den fünf Monaten von Mai bis September 2021 um 7,826 Milliarden Euro auf 24,081 Milliarden Euro in den 12 Monaten vom Oktober 2020 bis September 2021 - davon 14,336 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 9,745 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung)

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Im BA-Haushalt 2021 wurden für das gesamte Haushaltsjahr 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Anmerkung vom 09.06.2021: Nach Bericht der BA an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 20. Mai 2021 sind nun für das Jahr 2021 "Mittel für Ausgaben von bis zu 20,00 Milliarden Euro eingeplant".)

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2

Anhang vom 30.10.2021: Ein Blick zurück bis 2016/17 auf die Entwicklung des Bestandes der Erwerbstätigen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und registrierten Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland (drei BIAJ-Abbildungen)

(BIAJ) Von Januar bis Juli 2023 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ 15,310 Milliarden Euro ausgegeben, 2,477 Milliarden Euro (19,3 Prozent) mehr als die 12,833 Milliarden Euro, die im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juli 2022) für das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ausgeben wurden. (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für die ersten sieben Monate 2023 ein durchschnittlicher Bestand von 5,500 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 442.000 mehr (8,7 Prozent) mehr als die durchschnittlich 5,058 Millionen RLB von Januar bis Juli 2022. (2)

Die 12-Monatssumme der Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 22,276 Milliarden Euro betrug, stieg mit den „Bürgergeld-Ausgaben“ in den ersten sieben Monaten 2023 auf 24,753 Milliarden Euro in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 (3), 3,513 Milliarden (16,5 Prozent) mehr als ein Jahr zuvor von August 2021 bis Juli 2022 (21,240 Milliarden Euro). Die Ausgaben in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 überstiegen das im Bundeshaushalt 2023 veranschlagte Soll in Höhe von 23,760 Milliarden Euro um 993 Millionen Euro (siehe BIAJ-Abbildung unten) und das im Regierungsentwurf des Bundeshaushalt 2024 veranschlagte Soll von 24,300 Milliarden Euro um 453 Millionen Euro.

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Gemessen an den durchschnittlich 5,458 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von August 2022 bis Juli 2023 für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld bzw. „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 377,93 Euro pro RLB ausgegeben. (4) Ein Jahr zuvor, von August 2021 bis Juli 2022 wurden für die durchschnittlich 5,069 Millionen RLB durchschnittlich 349,19 Euro pro Monat ausgegeben. (5)

(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung 2023: „Bürgergeld“; 2022: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“). Siehe dazu auch Fußnoten 3 und 5.
(2) RLB-Bestand berechnet aus den berichteten Monatsbeständen. Bei Interpretation der nominalen (nicht preisbereinigten) Mehrausgaben im Vorjahresvergleich der Ausgaben in den ersten sieben Monaten ist u.a. wegen diverser gesetzlicher und sonstiger Änderungen (SGB II, Wohngeld- bzw. Wohngeld-Plus-Gesetz, Erhöhung der PAT-Pauschalen usw.) Vorsicht geboten.
(3) Die 12-Monatssumme war bis Juni 2023 auf 25,049 Milliarden Euro gestiegen. Das Sinken im Folgemonat Juli 2023 auf 24,753 Milliarden Euro (August 2022 bis Juli 2023) resultiert aus den Einmalzahlungen im Juli 2022, die im Juli 2023 nicht mehr in die 12 Monatssumme von August 2022 bis Juli 2023 eingingen.
(4) Einschließlich der Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(5) Genannte Ausgaben des Bundes immer einschließlich von Einmalzahlungen und Sofortzuschlag. (§§ 70, 72 und 73 SGB II)


 

(BIAJ) Die sogenannte "jährliche Sanktionsverlaufsquote" ist 2018 auf 8,5 Prozent bzw. 9,6 Prozent in der Altersgruppe unter 25 Jahre gestiegen. „Die jährliche Sanktionsverlaufsquote drückt … den Anteil der ELB aus, die in mindestens einem Berichtsmonat des Jahres SGB II-Leistungen bezogen haben und innerhalb dieses Jahres mindestens eine Sanktion hatten." (Statistik der Bundesagentur für Arbeit) Zu den Berechnungsgrundlagen der "jährlichen Sanktionsverlaufsquote" in 2017 und 2018 siehe die folgende Tabelle.
2019 05 14 sanktionsverlaufsquote 2017 2018

"Zum gegenwärtigen Entwicklungsstand liegt die Quote nur auf Bundesebene vor und ist nicht für regionale Einheiten verfügbar." (Statistik der BA)
Wie sich die Zahl neu festgestellten Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und die Zahl der von diesen neu festgestellten Sanktionen betroffenen ELB absolut und im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand in den einzelnen Jobcentern in 2017 und 2018 darstellt, ist der unkommentierten BIAJ-Tabelle vom 14. Mai 2019 (PDF: 11 Seiten) zu entnehmen: Download_BIAJ20190519. Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen (Hartz IV) hier.


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