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(BIAJ) Aufgrund „flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe" (BMAS) wurden im Bundeshaushalt 2016 zusätzliche Mittel für die insgesamt 408 Jobcenter veranschlagt. Die erste Tranche (60 Prozent) soll zum Jahresanfang 2016 verteilt werden, die zweite Tranche erst im zweiten Quartal 2016.

Die Zuteilungen der ersten Tranche für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (150 Millionen Euro) und „Verwaltungskosten" (Bundesanteil) (195 Millionen Euro) reichen auf Jobcenterebene von 900 Euro (!) und 1.170 Euro (!) im Saale-Holzland-Kreis (TH) bis 5,959 Millionen Euro und 7,747 Millionen Euro in der Freien und Hansestadt Hamburg.

In der BIAJ-Tabelle (10 Seiten) ist die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel (erste Tranche) auf die einzelnen Jobcenter, die 303 „gemeinsamen Einrichtungen" und 105 „zugelassenen kommunalen Träger" und die 16 Länder dargestellt (mit ergänzenden Informationen). Die BIAJ-Tabelle vom 7. Dezember 2015 finden Sie hier: Download (siehe dort auch die erläuternden Fußnoten auf Seite 10!) Ergänzender Hinweis vom 5. Juni 2016 : Zur Verteilung der "zweiten Tranche" siehe BIAJ20160605.


Anmerkung: Der in der BIAJ-Tabelle genannte "Königsteiner Schlüssel" für 2015 wurde der BAMF-Seite entnommen. Für die Verteilung Asylsuchender auf die Länder gilt in 2015 der "Königsteiner Schlüssel 2014". (BAMF-Seite) Der "Königsteiner Schlüssel 2015" (hier) gilt gemäß § 45 Absatz 1 Asylgesetz dann für die Verteilung in 2016.