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(BIAJ) "660.000 nicht bearbeitete Asylanträge". Quelle dieser am 8. Januar 2016 aus dem Wildbad Kreuth berichteten Zahl nicht bearbeiteter Asylanträge: Der Leiter der BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Er nannte als Gast der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag zwei Zahlen: 1. "360.000 gestellte Anträge, die noch nicht bearbeitet sind" und 2. "Wir rechnen damit, dass Menschen registriert sind, aber noch nicht ihren Antrag gestellt haben. Bestimmt auch 300.000." (Nachrichtlich: 282.726 Entscheidungen über Asylanträge in 2015, darunter 140.915 positive Entscheidungen.)

Die "am Ende des Jahres 2015 anhängigen Verfahren" werden in der BAMF-Asylgeschäftsstatistik genannt: 364.664 - gerundet: 360.000. Aber wie errechnen sich die genannten 300.000 mit Blick auf die im EASY-System erfassten Asylbegehrenden (EASY: "Erstverteilung von Asylbegehrenden") und die vom BAMF entgegengenommenen (registrierten) Asylanträge? Und wie errechnet und erklärt sich der damit verbundene "EASY-Schwund"?

Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Januar 2016: Download (zwei PDF-Seiten) ...
... und die BIAJ-Kurzmitteilung "BAMF 2015: 140.915 'positive Entscheidungen' - 140.915 Asylsuchende 'amtlich willkommen'"  vom 18. Januar 2015: BIAJ20160118