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(BIAJ) Wie werden die zu Beginn des Haushaltsjahres 2016 noch nicht verteilten Bundesmittel in Höhe von insgesamt 230 Millionen Euro für "flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe" (BMAS) auf die einzelnen Jobcenter verteilt? Und wie stellt sich die Verteilung der "zweiten Tranche" (100 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und 130 Millionen Euro für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten") im Vergleich zur Verteilung der ersten Tranche dar? Der prozentuale Anteil an der zweiten Tranche weicht, wie erwartet, bei einzelnen Jobcentern erheblich vom prozentualen Anteil an der deutlich höheren ersten Tranche (insgesamt 345 Millionen Euro) ab. (vgl. die Spalten 1 und 2 in der BIAJ-Tabelle) Die BIAJ-Tabelle vom 5. Juni 2016 finden Sie hier: Download (PDF: 14 Seiten) Die unkommentierte BIAJ-Tabelle enthält auf Seite 1 einen Ländervergleich und auf Seite 14 Informationen zu den rechtlichen Berechnungsgrundlagen (erste und zweite Tranche), den Quellen und weitere Hinweise!