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(BIAJ) Falsche Daten zu den Ausgaben des Bundes (BMAS) für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis SGB II“ im "Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2016" des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung). Auch mehr als 11 Jahre nach Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) offensichtlich nicht in der Lage, die Ausgaben des Bundes für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis SGB II“ korrekt zu quantifizieren und zu veröffentlichen. Siehe dazu die einseitige BIAJ-Kurzmitteilung vom 22. Dezember 2016: Download_BIAJ20161222 (PDF: eine Seite)