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(BIAJ) 2016 waren 415.513 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) von mindestens einer der in 2016 neu festgestellten 939.133 Sanktionen (Hartz IV) betroffen. Die durchschnittliche Mehrfachsanktionierung der von einer neu festgestellten Sanktion betroffenen ELB in 2016: 2,26 Sanktionen. (Abbildung Seite 1 im Download) 2016 reicht die Mehrfachsanktionierung in den Ländern von 1,91 in Hessen und im Saarland bis 2,64 in Berlin und Thüringen. Im Vergleich zum Vorjahr (2015) sank die Zahl der neu festgestellten Sanktionen in 2016 um 4,1 Prozent (39.676), die Zahl der von mindestens einer neu festgestellten Sanktion betroffenen ELB, wegen einer geringeren durchschnittlichen Mehrfachsanktionierung (2,35 in 2015, 2,26 in 2016), lediglich um 0,2 Prozent (954). (nachrichtlich: Die Zahl der monatlich von mindestens einer Sanktion betroffenen ELB stieg 2016 um 2,1 Prozent: von 131.520 in 2015 auf durchschnittlich 134.333.)
Wie entwickelte sich die Zahl der jährlich neu festgestellten Sanktionen (Hartz IV) und der von diesen Sanktionen betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bund und in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren, von 2007 bis 2016? Siehe dazu die 17 unkommentierten BIAJ-Abbildungen vom 11. April 2017: Download_BIAJ20170411 (PDF: 17 Seiten. Bund auf Seite 1, Länder auf Seite 2 bis 17, von Schleswig-Holstein bis Thüringen – weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz IV-Sanktionen: hier)