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(BIAJ) Im März 2018 lebten in den 567.442 SGB II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) insgesamt 921.913 Kinder im Alter von unter 18 Jahren, 45,5 Prozent der insgesamt 2.027.907 unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften. (Dezember 2013: 51,4 Prozent) Von den insgesamt 6.204.516 Personen in allen SGB II-Bedarfsgemeinschaften im März 2018 lebten 24,8 Prozent (1.536.021) in Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender. (Dezember 2014: 26,6 Prozent) Wie hat sich die Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder im Alter von unter 18 Jahren in den Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG-AE) und darunter die Zahl (Bestand) der "Kinder ohne Leistungsanspruch" (KOL) im Bund, in den Ländern und in den bremischen Städten von Dezember 2006/Januar 2007 bis März 2018 entwickelt? Und wie stellt sich dies im Vergleich zur Entwicklung der Zahl (Bestand) der unverheirateten Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften insgesamt dar? Eine Ergänzung vom 28. Juli 2018 zu den BIAJ-Materialien "Hartz IV vor und nach der Neuregelung des Unterhaltsvorschusses" vom 24. Juli 2018: Download_BIAJ20180728_Teil_1 (Textseite und Bund und Länder bis BW) und Download_BIAJ20180728_Teil_2 (Länder BY bis TH) Download_BIAJ20180728_Teil_3 (bremische Städte)