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(BIAJ) Wie sollen 4,820 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Hartz IV) in 2019 auf die 406 Jobcenter verteilt werden? Aufgrund neuer "Verteilungsmaßstäbe" des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) stellt sich die geplante Verteilung z.T. deutlich anders dar als im BIAJ-Ausblick vom 10. Oktober 2018. Einen deutlich geringeren Anteil an den 4,820 Milliarden Euro erhalten nach den neuen Verteilungsmaßstäben die Jobcenter in Regionen mit einer überdurchschnittlichen ELB-Quote (Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 15 bis 65 Jahre und sechs Monate: "Problemdruck"), z.B. ein Teil der 12 Berliner Jobcenter, die Jobcenter im Ruhrgebiet und die beiden Jobcenter im Land Bremen. (vgl. Spalten 13 und 6 bzw. Spalten 14 und 15 in der BIAJ-Tabelle vom 12. November 2018 und die "alternative Verteilung" vom 14. November 2018)

Einen z.T. deutlich höheren Anteil erhalten nach den Planungen des BMAS die Jobcenter in Regionen mit einer unterdurchschnittlichen ELB-Quote. Beim Vergleich der vom BMAS geplanten Verteilung der Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" in 2019 (Spalte 13) mit den Zuteilungen in 2018 (Spalte 1) sollte berücksichtigt werden, dass in 2018 neben den Bundesmitteln für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (Spalte 1) noch 368 Millionen Euro für nicht im SGB II geregelte Bundesprogramme veranschlagt waren. Für Ausgaben im kommenden Haushaltsjahr sind dafür im Entwurf des Bundeshaushalts 2019 wegen der endenden Bundesprogramme nur noch 44 Millionen Euro veranschlagt.
Die BIAJ-Tabelle "Vom BMAS nach neuen Verteilungsmaßstäben geplante Verteilung der Mittel für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" auf die 406 Jobcenter in 2019 (Spalte 13) mit Vergleich zur Verteilung nach den bisherigen Verteilungsmaßstäben" vom 12. November 2018 finden Sie hier: Download_BIAJ20181112 (PDF: 12 Seiten)
Ergänzung vom 14. November 2018: Berechnung einer alternativen "Verteilung". In dieser Alternative ist eine Verteilung von "lediglich" 900 Millionen Euro nach "Strukturindikator" (statt der mit Blick auf die bisherige Verteilung extrem hohen 2,305 Milliarden Euro) vorgesehen und damit eine stärkere Berücksichtigung des "Problemdrucks". Der Betrag 900 Millionen Euro entspricht dem Betrag, der laut Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt in 2019 für „neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt" (Koalitionsvertrag) vorgesehen ist. Die vom BIAJ berechnete "Alternative" finden Sie hier: Download_BIAJ20181114 (PDF: 12 Seiten)
Ergänzung vom 19. November 2018: Von Ingolstadt (+48,2 Prozent) über Hochtaunuskreis (+40,6 Prozent) und Starnberg (+38,0 Prozent) bis Bremerhaven (+5,7 Prozent), Berlin Mitte (+4,0 Prozent) und Berlin-Neukölln (+1,8 Prozent). BIAJ-Tabelle zur vom BMAS geplanten Verteilung der Mittel für "Leistungen zur Eingliederung gemäß SGB II" auf die 406 Jobcenter in 2019 im Vergleich zur Verteilung 2018, zur Verteilung nach den bisherigen Verteilungsmaßstäben und zur Alternative "900 Mio. Euro nach sog. Strukturindikator" - sortiert nach relativem Anstieg der vom BMAS für 2019 geplanten Mittelzuteilung zur Mittelzuteilung in 2018. Siehe hier.