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(BIAJ) Von den 302 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Quartal 2020 insgesamt 809,0 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und die Ausfinanzierung der nicht im SGB II (Hartz IV) geregelten Bundesprogramme ausgegeben (einschließlich von 35,0 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer"), darunter 773,6 Millionen Euro (20,4 Prozent) der den Jobcentern gE zugeteilten 3,799 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2020 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer").
Differenzierte Informationen
zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Quartal 2019 und 2020 finden Sie in den BIAJ-Materialen vom 27. April 2020: Download_BIAJ20200427 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder - zum Teil fehlerhafte „Differenzen“ in den Tabellen auf Seite 3 bis 19 - rechte Spalte - am 06.07.2020 korrigiert.)