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Wie viel wurde in den 15 Großstädten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2010 für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Hartz IV) ausgegeben und wie viel darunter für die "Beschäftigung schaffenden Maßnahmen" (BSM: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante alias "Ein-Euro-Jobs", Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und Restabwicklung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) und die "Leistungen zur Beschäftigungsförderung" (Beschäftigunszuschuss: BEZ)?

Nachrichtlich werden in der (bis auf eine kleine Anmerkung in Fußnote 2) unkommentierten BIAJ-Tabelle die Ausgaben für die geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (BSM und BEZ ohne "Ein-Euro-Jobs") ausgewiesen (Spalte 14) und deren Anteil an den Ausgaben für die SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Spalte 15) und an den zugewiesenen Mitteln für SGB II-"Leistungen zur Eingliederung" (Spalte 16). Laut § 16e SGB II (neu) des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 24. Juni 2011 ("Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt") soll der Anteil auf maximal 5 Prozent der zugewiesenen Mittel (5 Prozent von Spalte 0!) beschränkt werden.

Die am 31. August 2011 ergänzte und korrigierte Fassung der  BIAJ-Tabelle vom 30. August 2011finden Sie hier: Download (Ergänzung und Korrektur: rot)