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(BIAJ) Wieviel Bundesmittel werden den einzelnen Jobcentern - 302 Jobcenter gE (gemeinsame Einrichtungen) und 104 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) - für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" im Haushaltsjahr 2021 (voraussichtlich) zur Verfügung stehen? Eine Übersicht (BIAJ-Tabelle) nach Beschluss des Bundeshaushalts 2021 durch den Bundestag und Veröffentlichung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2021 (EinglMV 2021) am 21. Dezember 2020 - mit Vergleich zu den Mittelzuteilungen für Ausgaben in 2020: Download_BIAJ20210102 (PDF: 13 Seiten). Wie und für welche Leistungen die einzelnen Jobcenter diese Bundesmittel für "SGB-II-Eingliederungsleistungen" und "Gesamtverwaltungskosten" ausgeben wollen (oder nicht ausgeben bzw. umschichten), kann bei den einzelnen Jobcentern erfragt werden (Stichworte: "Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm", "Wirtschaftsplan"/"Haushaltsplan").