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(BIAJ) Vom Jobcenter Bremen Stadt wurden von Januar bis September 2021 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ (einschließlich „Passiv-Aktiv-Transfer“) zusammen 50,228 Millionen Euro ausgegeben, 5,345 Millionen Euro weniger als von Januar bis September 2020. Vom Jobcenter Bremerhaven wurden im selben Zeitraum für diese Leistungen 12,122 Millionen Euro ausgegeben, 585.000 Euro weniger als von Januar bis September 2020. (1)

Zu den für das Haushaltsjahr 2021 zugeteilten Mitteln und den Ausgaben von Januar bis September 2021 (und 2020) der beiden bremischen Jobcenter (differenziert nach den verschiedenen „Eingliederungsleistungen“ und den positiven bzw. negativen Ausgaben bzw. Rückzahlungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG) siehe die BIAJ-Materialien vom 26. Oktober 2021: Download_BIAJ20211026 (PDF: zwei Text- und drei Tabellenseiten)
(1) Die Ausagben Ausgaben von Januar bis September 2020 einschließlich der Ausgaben für die Ausfinanzierung von nicht im SGB II geregelten Bundesprogrammen (Jobcenter Bremen Stadt: 71.000 Euro; Jobcenter Bremerhaven: 2.000 Euro).