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(BIAJ) 2021 wurden von den Jobcentern insgesamt 193.729 Sanktionen (Kürzung des Existenzminimums) gegen 130.960 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) neu festgestellt. (2020: 171.112 Sanktionen gegen 115.231 ELB; 2019: 806.811 Sanktionen gegen 366.237 ELB) Im Ländervergleich wurden 2021 lediglich in Hamburg weniger Sanktionen neu festgestellt als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 1) Und lediglich in Hamburg wurden in 2021 weniger ELB neu sanktioniert als im Vorjahr 2020. (siehe BIAJ-Tabelle 2)
2021 wurden pro 100 ELB im jahresdurchschnittlichen Bestand 3,45 ELB neu sanktioniert (2020: 2,96; 2019: 9,41). (siehe BIAJ-Tabelle 3) Die rechnerische Mehrfachsanktionierung im Verlauf eines Jahres betrug 2021, wie 2020, 1,48. (1,48 neu festgestellte Sanktionen pro neu sanktioniertem ELB; 2019: 2,20) (siehe BIAJ-Tabelle 4)
Zur Entwicklung der Anzahl der neu festgestellten Sanktionen und der Anzahl der neu sanktionierten ELB im Bund und in den Ländern in den Jahren 2007 bis 2021 siehe die unkommentierten BIAJ-Tabellen vom 13. April 2022 unten bzw. als PDF hier (Download_BIAJ13042022).

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biaj 13042022 tabelle 2 von 4

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biaj 13042022 tabelle 4 von 4

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Sanktionen (Hartz IV – SGB II): hier