Drucken

(BIAJ) Ein aktualisierter weiterhin vorläufiger Ausblick auf die Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten auf die einzelnen 405 Jobcenter in 2023 im Vergleich zu den zugeteilten Mitteln im laufenden Haushaltsjahr. Siehe dazu die BIAJ-Tabelle vom 16. November 2022: Download_BIAJ20221016 (PDF: 10 Seiten - kurzer Auszug unten) Zu den (vorläufigen) Berechnungsgrundlagen des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) siehe die Fußnoten 1 und 2 auf Seite 10 und eine Anmerkung.
Nach gegenwärtigem Stand der Haushaltsberatungen würden den Jobcentern im Haushaltsjahr 2023 für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" nominal etwa 8,2 Prozent (407 Millionen Euro) weniger und für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" nominal etwa 0,8 Prozent (42 Millionen Euro) mehr zur Verfügung stehen als im laufenden Haushaltsjahr 2022. Auf Jobcenterebene reichen die Veränderungsraten (VR) bei den "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" von -0,6 Prozent bis -26,8 Prozent und beim Bundeanteil an den Gesamtverwaltungskosten von +3,2 Prozent bis -6,2 Prozent.
Bei der hier noch nicht berücksichtigten, in den parlamentarischen Beratungen geschaffenen "Verstärkungsmöglichkeit um weitere 100 Millionen Euro aus Mitteln des Einzelplans 60" (Allgemeine Finanzverwaltung) beim "Eingliederungstitel", ergäbe sich rechnerisch eine nominale Kürzung der Mittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um etwa 6,2 Prozent (307 Millionen Euro). Allerdings dürfte ein veranschlagter nominaler Anstieg des Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" um lediglich 0,8 Prozent im Vorjahresvergleich kaum der Haushaltswahrheit in 2023 entsprechen - was bei der Haushaltsaufstellung trotz Kritik des Bundesrechnungshofs nicht geändert wird. Anzeichen, dass die "Gesamtverwaltungskosten" mit der Einführung des "Bürgergeldes" real sinken, was bei einem nominalen Anstieg um 0,8 Prozent der Fall wäre, konnten bisher nicht erkannt werden.
Der Bundestag berät den Haushalt 2023 vom 22. bis 25. November 2022 (Zweite und Dritte Beratung) – den Einzelplan 11 (Arbeit und Soziales) am 24. November 2022. Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das BMAS verordnet danach im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) die "... Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Jahr 2023 - voraussichtlich Mitte Dezember 2022.
Anmerkung vom 01.02.2023: Die bisher erfolgte Mittelzuteilung (Stand 19.01.2023) entspricht den in der BIAJ-Tabelle vom 16.11.2022 genannten Beträgen. (siehe oben und Auszug unten*) Noch nicht verteilt wurden in § 1 Abatz 1 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2023 genannte "weitere 100 Millionen Euro". Es heißt dort: "Zur Leistung von Mehrausgaben aufgrund des Rechtskreiswechsels von Ukraine-Geflüchteten stehen zur Verstärkung des Ansatzes bei Titel 685 11 weitere 100 Millionen Euro in Kapitel 6002 Titel 971 12 zur Verfügung. Die Maßstäbe der Verteilung dieser Mittel sind noch zu bestimmen." Wann dies erfolgt, ist dem BIAJ noch nicht bekannt.
* immer ohne die insgesamt 25,041 Millionen Euro, die 208 von 405 Jobcentern für die Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e SGB II in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094) zugeteilt wurden.

2022 11 16 auszug aus biaj tabelle vom 16 11 2022

Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Finanzierung (SGB II)“ und Hartz IV: hier1
BIAJ-Informationen zum Thema „Hartz IV (SGB II)“
hier2