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In diesen BIAJ-Materialien werden die Eingliederungsquoten (mit und ohne Folgeförderung) sechs Monate nach Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit in der Mehraufwandsvariante („Ein-Euro-Jobs“) bzw. in der Entgeltvariante in den 15 Großstädten (einschließlich Region Hannover) verglichen. (Tabelle Seite 3) In jeweils zwei Abbildungen ist zudem für die Städte Bremen, Bremerhaven, Essen und Stuttgart der „umfassende Verbleibsnachweis“ (1. alle recherchierbaren Austritte und 2. recherchierbare Austritte ohne Austritte in Folgeförderung) dargestellt. (Seite 4 bis 11)

Warnung: Der Anteil geförderter erwerbsfähiger Hilfebedürftiger (Leistungsberechtigte), der sechs Monate nach Beendigung einer Maßnahme mit oder ohne Folgeförderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (Eingliederungsquote mit bzw. ohne Folgeförderung), ist als alleiniger Maßstab für die Beurteilung einer Maßnahme nicht geeignet. Dies gilt insbesondere für jene Maßnahmen, die sich an Personen richten, die keine oder nur geringe Chancen auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt haben.

Und: Die Eingliederungsquoten sind vollkommen ungeeignet, um die von der Bundesregierung (CDU/ CSU-FDP) geplanten weiteren Kürzungen der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) zu rechtfertigen.

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 8. November 2011 finden Sie hier: Download