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(BIAJ) In den letzten sechs Monaten (Oktober 2015 bis März 2016) wurden vom BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) insgesamt 167.396 Asylanträge positiv entschieden, 361,9 Prozent (131.158) mehr als in den entsprechenden sechs Monaten ein Jahr zuvor (Oktober 2014 bis März 2015). Die Zahl der negativen Entscheidungen (einschließlich der "sonstigen Verfahrenserledigungen", z.B. "durch Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages") stieg in diesem Halbjahresvergleich um 42,8 Prozent (27.277) auf 91.018. Die (unbereinigte) „Gesamtschutzquote stieg in diesem Halbjahresvergleich von 36,2 Prozent auf 64,8 Prozent. Diese und weitere Informationen über vom BAMF entgegengenommene und entschiedene Asylanträge, anhängige Verfahren und die näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer finden Sie in der BIAJ-Kurzmitteilung vom 11. April 2016: Download (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten) (aktualisiert bis April 2016: BIAJ20160519 , bis Mai 2016: BIAJ20160608 , bis Juni 2016: BIAJ20160608 , bis Juli 2016: BIAJ20160809 , bis August 2016: BIAJ20160916 - mehr unter Suchwort BAMF)

Nachrichtlich (seit 2. Mai 2016 mit BA-BAMF-Vereinbarung und McKinsey-Ablehnung):

Zur Entwicklung im ersten Quartal 2016 siehe auch die Information des „Büro für absurde Statistik“ (BaSta) „BMI: Seltsame Daten zu den Asylanträgen, Asylentscheidungen und anhängigen Verfahren“ des „Büro für absurde Statistik“ (BaSta) vom 8. April 2016: BaSta20160408)
Im Rahmen einer (bisher) unveröffentlichten Verwaltungsvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit kann das BAMF Beratungsleistungen von McKinsey gegen Verrechnung in Anspruch nehmen!? Ausmaß, Inhalt und Kosten dieser Beratungsleistungen und deren Beitrag zur in der BIAJ-Kurzmitteilung dargestellten Entwicklung sind nicht bekannt. Hinweise zu dieser Verwaltungsvereinbarung nimmt das BIAJ gerne entgegen.
Nachtrag: Die Verwaltungsvereinbarung zwischen der BA und dem BAMFohne Anlagen und ohne den Vertrag zwischen BA und McKinsey. (BA_BAMF_Verwaltungsvereinbarung)