Drucken

(BIAJ) Mit den Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Land Bremen wurden deren anerkannte Zahlungsansprüche in den bisher letzten 12 Monaten mit entsprechenden Daten, von Dezember 2015 bis November 2016, um 2,871 Millionen Euro gekürzt. Von den seit Mitte 2015 auf 2,871 Millionen Euro gestiegenen Kürzungen entfielen 2,446 Millionen Euro (85,2 Prozent) auf die Kürzung der Regel- und Mehrbedarfe und 426.000 Euro (14,8 Prozent) auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung. 842.000 Euro (29,3 Prozent) der Kürzung der anerkannten Zahlungsansprüche entfielen auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Alter von unter 25 Jahren - beim Jobcenter Bremen Stadt 24,1 Prozent (523.000 Euro) und beim Jobcenter Bremerhaven 45,3 Prozent (320.000 Euro)! In den BIAJ-Materialien vom 18. März 2017 ist dargestellt, wie sich dies seit 2014 im Land Bremen und bei den beiden bremischen Jobcentern entwickelt hat: Download_BIAJ20170318HB (PDF: drei Seiten - weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz IV-Sanktionen: hier)