Drucken

(BIAJ) Im Mai 2017 wurde den Jobcentern die sogenannte zweite Tranche der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" und den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den "Gesamtverwaltungskosten" der Jobcenter im Haushaltsjahr 2017 zugeteilt, jeweils 95 Millionen Euro, insgesamt 190 Millionen Euro. Rechtliche Grundlage: "Erste Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017" vom 28. April 2017 (veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2017, BAnz AT 05.05.2017 V1). Auf Jobcenterebene reicht der Anteil an den nachträglich zugeteilten 190 Millionen Euro von insgesamt 4.180 Euro im Saale-Holzland-Kreis (TH) bis insgesamt 5.397.710 Euro in Hamburg. In den BIAJ-Materialien vom 29. Mai 2017 (Tabelle) ist die Mittelverteilung der ersten und zweiten Tranche auf die einzelnen Jobcenter dargestellt: Download_BIAJ20170529 (PDF: 11 Seiten).