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(BaSta) Unter der Überschrift "Hartz IV für Hamburg immer teurer" meldet der NDR am 30. Juni 2015 in seinem Videotext Nr. 171: "Hamburgs Hartz-IV-Anteil stieg in zehn Jahren von 60 auf 84 Prozent. Insgesamt zahlt die Stadt inzwischen jährlich 509 Mio., der Bund nur noch 95 Mio. Euro." (im Jahr 2014: Hervorhebung durch BaSta) (hier: Download)

In Hamburg hatten die Leistungsberechtigten (Hartz IV) im Jahr 2014 nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit einen Zahlungsanspruch in Höhe von 1,113 Milliarden Euro (brutto), davon 604 Millionen Euro für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (Regel- und Mehrbedarfe) und Sozialversicherungsbeiträge und 509 Millionen Euro für Leistungen für Unterkunft und Heizung (503 Millionen Euro) sowie sonstige einmalige Leistungen (6 Millionen Euro). (1)

Die genannten 604 Millionen Euro werden vom Bund getragen. Die genannten 509 Millionen Euro sind von den Kommunen zu tragen. Und: Von den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II) wurden 2014 in Hamburg 27,6 Prozent (etwa 139 Millionen Euro) vom Bund erstattet (§ 46 Abs. 5 SGB II) bzw. 27,82 Prozent (etwa 140 Millionen). (2)

Statt von den genannten 604 Millionen Euro 509 Millionen Euo abzuziehen und daraus einen Bundesanteil von "nur noch 95 Millionen Euro" (siehe oben) zu berechnen, errechnet sich der folgende Anteil des Bundes: 604 Millionen Euro plus 140 Millionen Euro gleich 744 Millionen Euro - von den hier (von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit) erfassten sogenannten "passiven  Leistungen" (brutto) in Hamburg in Höhe von 1,113 Milliarden Euro. Der Anteil der Freien und Hansestadt Hamburg an diesen "passiven Leistungen" (brutto): etwa 33,2 Prozent. (369 Millionen Euro) (3)  Dieser Anteil an den Hartz IV-Ausgaben verringert sich rechnerisch weiter, wenn die Verwaltungskosten (kommunaler Anteil 84,8 Prozent) und die "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" einbezogen werden. Anmerkung: Dennoch sollte sich der Bund im Interesse der kommunalen Haushalte stärker an den (direkten) Hartz IV-Kosten beteiligen.

BIAJ-Informationen und Materialien zur SGB II-Finanzierung finden Sie hier. (Ende BaSta vom 1. Juli 2015)

(1) Kleinere Abweichungen zu den an anderer Stelle genannten Daten möglich.
(2) Der Anteil von 27,6 Prozent  gilt auch für 13 weitere Länder. In Baden-Württemberg wurden 31,6 Prozent, in Rheinland-Pfalz 37,6 Prozent vom Bund übernommen. Die 27,82 Prozent in Hamburg ergeben sich aus den zusätzlich 0,22 Prozentpunkten gemäß § 46 Absatz 7a SGB II und Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014. (SBBFestV 2014)
(3) Nach Erstattung eines Teils (27,82 Prozent in Hamburg) der Leistungen für Unterkunft und Heizung durch den Bund.