(BIAJ) Von Januar bis September 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ und „Grundsicherungsgeld“ (ab 01.07.2026 - bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 21,812 Milliarden Euro ausgegeben (1), 481 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 22,293 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis September 2025). (2)
In den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,568 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ ausgegeben – 546 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 29,114 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Oktober 2024 bis September 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 518 Millionen Euro (1,8 Prozent) weniger als die 28,568 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,144 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Oktober 2025 bis September 2026 für „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 462,84 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Oktober 2024 bis September 2025 wurden für die durchschnittlich 5,375 Millionen RLB durchschnittlich 451,38 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis September 2026 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder den PDF (mit Anhang "Haushaltsrechnungen" BMF) hier: Download_BIAJ20261022 (eine Seite). (4)

(1) Ausgaben (brutto), die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle (seit 2019) buchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Deutlich stärker als die genannten Bruttoausgaben sind die Ausgaben ohne die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gesunken. Von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis September 2026 etwa 192 Millionen Euro mehr für Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben als von Januar bis September 2025 – 4,399 Milliarden Euro von Januar bis September 2025 und 4.591 Milliarden Euro von Januar bis September 2026.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
(4) Anmerkung: Der sog. Regelbedarf (Regelsatz) für Alleinstehende (und Alleinstehende mit minderjährigen Partnern) betrug im September 2026, im 33. Monat in Folge unverändert, 563 Euro. Er soll, trotz gestiegener und weiter steigender Lebenshaltungskosten auch in den kommenden drei Monaten unverändert bleiben – und aus den drei Monaten könnten, nach bisherigen Vermutungen, nach einer „Reform“ der Berechnungsmethode auch noch 15 Monate werden, und damit insgesamt 48 Monate (vier Jahre) ohne nominale Erhöhung. Siehe dazu u.a. die BIAJ-Materialien „Mindestlohn und Regelsatz (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld - Grundsicherung) - 2015 bis 2026/2027“ vom 13.01.2026 hier: BIAJ2060126.