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(BIAJ) Von Januar bis April 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 10,226 Milliarden Euro ausgegeben (1), 46 Millionen Euro (0,5 Prozent) mehr als die 10,180 Milliarden Euro von Januar bis April 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1) Ein Vergleich der Ausgaben in den ersten vier Monaten 2025 mit den ersten vier Monaten des Vorjahres (2024) zeigt: Während von Januar bis März 2025 vom Bund für das „Bürgergeld“ noch geringfügig mehr ausgegeben wurde als im entsprechenden Monat des Vorjahres (etwa 50 Millionen Euro im Januar, 5 Millionen Euro im Februar und 8 Millionen im März) wurde im April 2025 etwa 17 Millionen Euro weniger ausgegeben als im April 2024.

Die Mehrausgaben in Höhe der oben genannten 46 Millionen Euro von Januar bis April 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis April 2025 über 180 Millionen Euro (10,1 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis April 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind in den ersten vier Monaten 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.

Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis März 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,417 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 117.000 (2,1 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,542 Millionen RLB von Januar bis März 2024. (2) n

In den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,197 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,042 Milliarden Euro (7,5 Prozent) mehr als die 27,155 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2023 bis April 2024). Im bisher vorliegenden Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (Stand: 16.08.2024) sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 25,000 Milliarden Euro veranschlagt, 4,197 Milliarden Euro (14,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 ausgegeben wurden. Einen neuen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) dem Bundeskabinett am 25. Juni 2025 vorlegen.

Gemessen an den durchschnittlich 5,462 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2024 bis April 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 445,46 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2023 bis April 2024 wurden für die durchschnittlich 5,501 Millionen RLB durchschnittlich 411,34 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250523 (eine Seite).

2025 05 23 alg2 sozialgeld buergergeld ausgaben 2010 bis 042025 biaj abb

* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(3) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)
Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit), Bürgergeld (Hartz IV), Finanzierung (SGB II), SGB II (Hartz IV)