(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 135.817 Asylanträge entschieden. Nur 18,1 Prozent (24.563) der 135.817 Entscheidungen von Januar bis Mai 2025 waren sogenannte „positive Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz: 15.159; Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG: 2.180; Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz: 7.224). (Januar bis Mai 2024: 46,8% von 131.750 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 3 im PDF und BIAJ-Abbildung 1a, Seite 1 im PDF und unten)
50,2 Prozent (68.180) der von Januar bis Mai 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2024: 27,2%). 31,7 Prozent (43.074) der Entscheidungen des BAMF (darunter 15.163 im „Dublin-Verfahren“) galten von Januar bis Mai 2025 als „sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen“ (Januar bis Mai 2024: 25,9%).
Gestellt wurden von Januar bis Mai 2025 insgesamt 54.004 Asylerstanträge (darunter 7.557 bzw. 14,0 Prozent in der Bundesrepublik Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr), 47,8 Prozent (49.463) weniger Asylerstanträge als die 103.467 von Januar bis Mai 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Juni 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Mai 2023: Download_BIAJ20250610 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „BAMF-Asylentscheidungen in den Monaten Januar bis Mai der Jahre 2014 bis 2025“, Asylerstanträge, darunter "in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr" Januar bis Mai 2019 bis 2025 und „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote")
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