(BIAJ) Von Januar bis August 2025 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 19,923 Milliarden Euro ausgegeben (1), neun Millionen Euro (0,0 Prozent) mehr als die 19,914 Milliarden Euro von Januar bis August 2024. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2025: unverändert 563 Euro wie 2024) (1).
Die geringfügigen nominalen Mehrausgaben in Höhe der oben genannten neun Millionen Euro von Januar bis August 2025 resultieren ausschließlich aus dem Anstieg der Sozialversicherungsbeiträge. Allein von den 300 Jobcentern gE – ohne die 104 Jobcenter zkT - wurden von Januar bis August 2025 etwa 335 Millionen Euro (9,3 Prozent) mehr für Sozialversicherungsbeiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) ausgegeben als von Januar bis August 2024. Das heißt, die Nettoausgaben für das „Bürgergeld“ (Ausgaben ohne Sozialversicherungsbeiträge) sind von Januar bis Ausgaben 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum deutlich gesunken.
Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Januar bis August 2025 ein durchschnittlicher Bestand von 5,378 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 153.000 (2,8 Prozent) weniger als die durchschnittlich 5,531 Millionen RLB von Januar bis August 2024. (2)
In den 12 Monaten von September 2024 bis August 2025 wurden vom Bund insgesamt 29,160 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben - 929 Millionen Euro (3,3 Prozent) mehr als die 28,231 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (September 2023 bis August 2024). (3) Im Bundeshaushalt 2025 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 29,600 Milliarden Euro veranschlagt, 440 Millionen Euro (1,5 Prozent) mehr als die 29,160 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von September 2024 bis August 2025 ausgegeben wurden. Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 sind 28,050 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 bzw. 1,110 Milliarden Euro (3,8 Prozent) weniger als die 29,160 Milliarden Euro, die in den 12 Monaten von September 2024 bis August 2025 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,399 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2024 bis August 2025 für „Bürgergeld“ (vor 2023: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 450.,06 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von September 2023 bis August 2024 wurden für die durchschnittlich 5,508 Millionen RLB durchschnittlich 427,13 Euro pro Monat ausgegeben. (4)
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20250923 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) Bei Berechnung von Veränderungen im Vorjahresvergleich können kleinere Rundungsdifferenzen auftreten.
(3) Dieser Anstieg im gleitenden Vorjahresvergleich (12-Monatssumme der Ausgaben) resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des „Regelbedarfs“ zum 01. Januar 2024. Im 12-Monatszeitraum September 2023 bis August 2024 galt in noch vier Monaten der bis zum 31.12.2023 geltende Regelbedarf (u.a. der Regelbedarf Alleinstehende* in Höhe von 502 Euro).
(4) brutto – einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge – und einschließlich der Ausgaben im Rahmen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT)