(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (svB) in den vierzehn größten Städten in der Bundesrepublik Deutschland und in der Region Hannover (Arbeitsort und Wohnort), die Einpendler und Auspendler (1) und die nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit differenzierten Ein- und Auspendlerquoten am 30. Juni 2025. (BIAJ-Tabelle Download_20260327 – PDF: drei Seiten)
Die Einpendlerquoten (2) insgesamt (Spalte 13; Seite 1) reichen von 65,2 Prozent in Frankfurt am Main bis 24,2 Prozent in Berlin. Männer: von 68,8 Prozent in Frankfurt am Main bis 26,1 in Berlin (Spalte 14); Frauen: von 60,7 Prozent in Frankfurt am Main bis 22,2 in der Region Hannover (Spalte 15); sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit: von 69,1 Prozent in Frankfurt am Main bis 26,3 Prozent in Berlin (Spalte 16); ohne deutsche Staatsangehörigkeit: von 52,9 Prozent in Frankfurt am Main bis 17,0 Prozent in Berlin (Spalte 17); Auszubildende: 58,7 Prozent in Frankfurt am Main bis 19,8 Prozent in Berlin und 19,2 Prozent in der Region Hannover (Spalte 18).
Der Anteil der Frauen an den Einpendelnden insgesamt reicht von 46,4 Prozent in Dresden bis 37,2 Prozent in Duisburg (Spalte 9a). Der Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den als Arbeitsort betrachteten Großstädten reicht von 48,6 Prozent in Berlin bis 41,9 Prozent in Duisburg (Stadt Bremen: 43,3 Prozent). (Spalte 3a) Zur Betrachtung dieser Großstädte als Wohnort siehe unten.
Der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen an den Einpendelnden insgesamt reicht von 19,3 Prozent in Frankfurt am Main bis 7,8 Prozent in Dresden (Spalte 11a). Nur in Dresden ist dieser Anteil kleiner als in der Stadt Bremen (10,1 Prozent). Der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den als Arbeitsort betrachteten Großstädten reicht von 26,0 Prozent in München bis 10,1 Prozent in Dresden (Stadt Bremen: 15,6 Prozent – der geringste Anteil im Vergleich der westdeutschen Großstädte). (Spalte 5a) Zur Betrachtung dieser Großstädte als Wohnort siehe unten.
Die Auspendlerquoten (3) insgesamt (Spalte 31; Seite 2) reichen von 51,1 Prozent in Duisburg bis 15,3 Prozent in Berlin. Männer: von 54,5 Prozent in Duisburg bis 18,3 Prozent in Berlin (Spalte 32); Frauen: von 46,7 Prozent in Duisburg bis 11,8 Prozent in Berlin (Spalte 33); sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit: von 50,3 Prozent in Duisburg bis 14,8 Prozent in Berlin (Spalte 34); ohne deutsche Staatsangehörigkeit: von 53,8 Prozent in Duisburg bis 16,7 Prozent in Berlin und 16,0 Prozent in der Region Hannover (Spalte 35); Auszubildende: 40,1 Prozent in Duisburg bis 8,7 Prozent in der Berlin (Spalte 36).
Der Anteil der Frauen an den Auspendelnden insgesamt reicht von 41,2 Prozent in Köln bis 35,9 Prozent in der Stadt Bremen (Spalte 27a). Der Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den als Wohnort betrachteten Großstädten reicht von 48,3 Prozent in Düsseldorf bis 42,7 Prozent in Duisburg (Stadt Bremen: 45,2 Prozent). (Spalte 21a) Zur Betrachtung dieser Großstädte als Arbeitsort siehe oben.
Der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen an den Auspendelnden insgesamt reicht von 35,9 Prozent in Frankfurt am Main und München bis 13,1 Prozent in Dresden (Stadt Bremen: 26,3 Prozent). (Spalte 29a) Der Anteil der Ausländer und Ausländerinnen an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in den als Wohnort betrachteten Großstädten reicht von 33,5 Prozent in München bis 11,7 Prozent in Dresden (Stadt Bremen: 21,4 Prozent). (Spalte 23a) Zur Betrachtung dieser Großstädte als Arbeitsort siehe oben.
Zu den Pendlersalden siehe die Spalten 49 bis 54 (Seite 3). Diese sind bis auf wenige Ausnahmen positiv (mehr Ein- als Auspendler).
Nur in Duisburg pendelten mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus als ein. (Spalte 49) Dies galt in Duisburg sowohl für Männer (Spalte 50), Frauen (Spalte 51), Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Spalte 53) und Auszubildende (Spalte 54) – nicht aber für die Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit (Spalte 52 – mehr Ein- als Auspendelnde). Neben Duisburg lag auch in Bremen, Dortmund und Dresden die Zahl der Auspendelnden ohne deutsche Staatsangehörigkeit (geringfügig) über der Zahl der Einpendelnden ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
(1) "Pendler sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsort sich vom Wohnort unterscheidet. Einpendler wohnen nicht an ihrem Arbeitsort, Auspendler arbeiten nicht an ihrem Wohnort. Ob und wie häufig gependelt wird, ist unerheblich.“ (Statistik der Bundesagentur für Arbeit)
(2) Anteil der einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den am jeweiligen Arbeitsort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
(3) Anteil der auspendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an den im jeweiligen Wohnort lebenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Hinweis: Zum Vorjahr (30. Juni 2024) siehe die BIAJ-Materialien vom 15. März 2025 hier.