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(BIAJ) 952.839 in 2017 neu festgestellte Sanktionen gegen 419.502 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II). Durchschnittliche Mehrfachsanktionierung im Berichtsjahr 2017: 2,3 (952.839/419.502). 21,8 neu festgestellte Sanktionen pro 100  ELB im Bestand ("Sanktionen-Quote"). 9,6 von (mindestens) einer in 2017 neu festgestellten Sanktion betroffene ELB pro 100 ELB im Bestand. ("Quote der neu Sanktionierten") Wie stellt sich dies in den einzelnen Jobcentern (303 "gemeinsame Einrichtungen" und 104 "zugelassene kommunale Träger") in den Jahren 2016 und 2017 dar? Siehe dazu die BIAJ-Materialien vom 13. April 2018: Download_BIAJ20180413 (PDF: 19 Seiten)