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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2018 insgesamt 93.381 Asylanträge entschieden, davon 82.222 Erstanträge und 11.159 Folgeanträge. Lediglich 32,5 Prozent (30.332) der 93.381 Entscheidungen von Januar bis April 2018 waren „positive Entscheidungen“. Ein Jahr zuvor, von Januar bis April 2017, wurden vom BAMF insgesamt 285.476 Asylanträge entschieden. 46,3 Prozent (132.218) dieser 285.476 Asylentscheidungen von Januar bis April 2017 waren „positive Entscheidungen“. Und zwei Jahre zuvor, von Januar bis April 2016, wurden vom BAMF noch 62,1 Prozent (120.739) der 194.532 Asylentscheidungen „positiv entschieden“.
Betrachtet man lediglich den Anteil der Fälle, in denen eine Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a GG und § 3 Absatz 1 AsylG erfolgte, stellt sich dies im Vergleich der ersten vier Monate in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt dar. Von Januar bis April 2016 erfolgte in 58,7 Prozent der Fälle (Entscheidungen über Asylanträge) die Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling, von Januar bis April 2017 in lediglich 21,5 Prozent der Fälle und von Januar bis April 2018 dann in nur noch 15,8 Prozent der Fälle (14.720 von 93.381).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Mai 2018 mit zwei aktualisierten Tabellen zur Entwicklung seit Ende 2015 (und kurzen Lesehilfen): Download_BIAJ20180511 (PDF: eine Text- und zwei Tabellen-Seiten; Hinweis: Spalte 8 in Tab.1 am 28. Mai 2018 teilweise korrigiert)
Siehe dazu auch die BIAJ-Abbildung zur Entwicklung der "Anerkennungsquoten" und "Gesamtschutzquoten" seit Ende 2014  vom 28. Mai 2018: Download_BIAJ20180528 (PDF: eine Seite DIN A4 quer) Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl - hier; darunter auch "BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Mai 2018" (Tabellen und Abbildungen): BIAJ20180621.