Drucken

(BIAJ) Die ersten vier Monate der „vorläufigen Haushaltsführung“ – Januar bis April 2025: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben von Januar bis April 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250510 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Wie sich die Fortsetzung der Haushaltsaufstellung darstellt - nach Änderungen des Grundgesetzes („Schuldenbremse“, „Sondervermögen“) und Unterzeichnung des Koalitionsvertrags („Verantwortung für Deutschland“) zwischen CDU, CSU und SPD – ist z.Z. noch nicht bekannt.
Im Koalitionsvertrag heißt es vage: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.“ (Zeile 502/503) Dies erweckt vor dem Hintergrund der bisherigen Abrechnungsdaten den Eindruck, dass der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung auch weiterhin unbeachtet bleibt. Denn es fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) Im ersten Drittel des Haushaltsjahres 2025 (32,9 Prozent der Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE insbesondere wegen des erheblichen „Umschichtungsbedarfs“ (1) lediglich 23,8 Prozent (weniger als ein Viertel) der erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben. (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 10. Mai 2025

2025 05 10 tabelle 2 auszug aus biaj materialien
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier

2025 05 10 tabelle 4 auszug aus biaj materialien

(1) Im (vorläufigen) Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Bremen (Stadt) wird z.B. angekündigt, dass von den erwarteten 63 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Tabelle 1, Spalte 6) "knapp 14 Mio. Euro ... zur Deckung der Verwaltungsausgaben" umgeschichtet werden sollen bzw. müssen ("Umschichtungsbedarf" - von Spalte 6 nach Spalte 2 in Tabelle 1). (siehe AMIP_2025_HB_S ,Seite 20)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier