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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2026 (1) sind für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" 5,250 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259 – wie im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 und 1,285 Milliarden Euro weniger als das Ausgaben-Ist 2024).

Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ sind 4,700 Mrd. Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11-253 – 600 Mio. Euro mehr als die 4,100 Milliarden Euro im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025). Gemäß Erläuterung bei dieser Haushaltsstelle dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Mio. Euro in Anspruch genommen werden. Diese wurden in den vergangenen Jahren immer noch vor Inkrafttreten des jeweiligen Haushaltsgesetzes auf dem Verordnungsweg (Eingliederungsmittel-Verordnung) zu den Mitteln für die „Verwaltungskosten“ umgeschichtet.

Aus den genannten Mitteln für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ und den Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ergibt sich einschließlich der genannten Ausgabereste das rechnerischeGesamtbudget 2026“ (Bund) in Höhe von 10,300 Mrd. Euro - 600 Mio. Euro mehr als im 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025. (2)

Die Ergebnisse der vorläufigen ersten Schätzungen/Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in drei Tabellen (VWK-Bund, EGL und Gesamtbudget) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2026 (im Vergleich zur vorläufigen Mittelzuteilung 2025 und zu den Ist-Ausgaben der Jobcenter gE in 2024) sein könnten.
BIAJ-Tabellen vom 20.08.2025:
Download_BIAJ20250820_Teil_1_VWK-Bund
Download_BIAJ20250820_Teil_2_EGL
Download_BIAJ20250820_Teil_3_GB

Anmerkungen: Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2026 geändert werden.
(1) Regierungsentwurf vom 24. Juli 2025
(2) Dieser soll im September 2025 abschließend beraten und beschlossen werden.
Zu weiteren BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier