(BIAJ) Die 300 Jobcenter gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) gaben im vergangenen Haushaltsjahr 2025 insgesamt 346,8 Millionen Euro (4,8 Prozent) weniger aus als die 7,491 Milliarden Euro, die diesen 300 Jobcentern gemäß Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" (4,066 Milliarden Euro) und "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" (3,425 Milliarden Euro*) zugeteilt worden waren. Für den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" wurden 942,8 Millionen Euro (23,2 Prozent) mehr ausgegeben als die zugeteilten 4,066 Milliarden Euro und für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" 1,290 Milliarden Euro (37,7 Prozent) weniger als die zugeteilten 3,425 Milliarden Euro.
Wie sich dies in der Rechnungslegung 2025 der einzelnen 300 Jobcenter gE darstellt, ist der BIAJ-Tabelle vom 28. Januar 2026 zu entnehmen. (Download_BIAJ20260128; PDF, 11 Seiten DIN A4 quer - Auszug unten)
Der Vergleich der Rechnungslegung 2025 in den 13 Großstädten (incl. Region Hannover) – ohne die Jobcenter in Essen und Stuttgart, da seit 2025 Jobcenter zkT (zugelassene kommunale Träger) – zeigt u.a.: In der bayrischen Landeshauptstadt München wurde das dem Jobcenter zugeteilte Gesamtbudget für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ (bis auf etwa 20.500 Euro) nahezu vollständig ausgegeben. (Rang 1 von 13 im Großstadtvergleich – Rang 4 von 300 im Vergleich der 300 Jobcenter gE) In der Stadt Bremen wurden 16,2 Millionen Euro (11,5 Prozent) des dem Jobcenter zugeteilten Gesamtbudgets für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ und „Leistungen zur Eingliederung“ nicht ausgegeben (Rang 13 von 13 im Großstadtvergleich – Rang 295 von 300 im Vergleich der 300 Jobcenter gE). Das heißt, in der Stadt Bremen, einer Stadt mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosen- und SGB-II-Quote („Bürgergeld“), wurde in 2025 in erheblichem Umfang auf eine mögliche Förderung von Leistungsberechtigten „verzichtet“. n

* hier immer einschließlich Ausfinanzierung von Leistungen nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 und der Ausfinanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der Rehabilitation (Reha), die ab 2025 nicht mehr aus Steuermitteln sondern aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird; für die Ausfinanzierung von FBW/Reha wurden den 300 Jobcentern gE 2025 insgesamt 309,1 Millionen Euro zugeteilt – ausgegeben wurden von den Jobcentern gE für die FbW-Reha-Ausfinanzierung insgesamt 313,7 Millionen Euro.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV): hier1 und/oder SGB II (Hartz IV – Bürgergeld): hier2