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(BIAJ) Die ersten fünf Monate der „vorläufigen Haushaltsführung“ – Januar bis Mai 2025: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 - bei Inkrafttreten des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2025 vom 16. August 2024 - zur Verfügung stehen würden, und auf die Ausgaben von Januar bis Mai 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250605 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Anmerkung zurneuen Haushaltsaufstellung 2025“: Im vorläufigen Terminplan für die regierungsinterne Aufstellung der Haushaltsentwürfe 2025 (2. RegE) und 2026 heißt es zum Haushalt 2025: „Titelscharfe Sach- und Personalanmeldungen der Ressorts inkl. HH-begründenden Unterlagen und Ressortbeiträgen Begleitgesetz“ bis 23. Mai 2025. Und: „Kabinettbeschluss RegE 2025 (zusammen mit Eckwerten zum Haushalt 2026/Finanzplan bis 2029, Haushaltsbegleitgesetz 2025): 25. Juni 2025“. (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Aufstellungsrundschreiben vom 19. Mai 2025 - https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/Aufstellungsrundschreiben_2._RegE_2025_und_Entwurf_2026%20-%20gesamt.pdf )
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.“ (Zeile 502/503) Dies erweckt vor dem Hintergrund der bisherigen Abrechnungsdaten den Eindruck, dass der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bei der Haushaltsaufstellung auch weiterhin unbeachtet bleibt. Es fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1) In den ersten fünf Monaten des Haushaltsjahres 2025 (41,4 Prozent der Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE insbesondere wegen des erheblichen „Umschichtungsbedarfs“ (1) lediglich 29,2 Prozent der erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (Januar bis Mai 2024: 35,3 Prozent). (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 06. Juni 2025

2025 06 05 tabelle 2 auszug aus biaj materialien 

2025 06 05 tabelle 4 auszug aus biaj materialien

(1) Im (vorläufigen) Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025 des Jobcenters Bremen (Stadt) wird z.B. angekündigt, dass von den erwarteten 63 Millionen Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" (Tabelle 1, Spalte 6) "knapp 14 Mio. Euro ... zur Deckung der Verwaltungsausgaben" umgeschichtet werden sollen bzw. müssen ("Umschichtungsbedarf" - von Spalte 6 nach Spalte 2 in Tabelle 1). (siehe AMIP_2025_HB_S ,Seite 20)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier