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(BIAJ) Im Dezember 2025 lebten in der Bundesrepublik Deutschland (DE) insgesamt 509.101 Alleinerziehende, die auf Lei­stungen zur Sicherung ihrer Lebensunterhalts gemäß SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende – „Hartz IV“) angewiesen waren und diese nach Antrag und Bewilligung durch die Jobcenter erhielten. (12/2024: 531.480) In diesen 509.101 sogenannten SGB-II-Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehende (BG_AE) lebten 856.968 (unverheiratete) Kinder im Alter von unter 18 Jahren (12/2024: 890.958), durchschnittlich 1,68 Kinder pro BG_AE. (Tabelle 1, Spalten 1 bis 3)
138.828 (27,3 Prozent) dieser 509.101 Alleinerziehenden lebten mit 237.715 (27,7 Prozent) der 856.968 Kinder in den 15 Großstädten mit einer Bevölkerung von über 400.000 (einschließlich Region Hannover) - durchschnittlich 1,71 Kinder pro BG_AE. Die Zahl der Kinder im Alter von unter 18 Jahren pro BG_AE reichte von maximal 1,87 Kinder pro BG_AE in der Stadt Bremen (HB) bis 1,59 Kinder pro BG_AE in Dresden (DD). (Tabelle 1, Spalte 3)
Zum anerkannten Bedarf, dem verfügbaren angerechneten und nicht angerechneten Einkommen, dem Zahlungsanspruch, dem Haushaltsbudget und davon den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender (BG_AE) siehe die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Juni 2026 hier: Download_BIAJ20260626 (PDF: vier Seiten; Auszug: nur Tabellen ohne Textteil siehe unten)

2026 06 26 sgb2 alleinerziehende biaj materialien tabelle 1 

2026 06 26 sgb2 alleinerziehende biaj materialien tabelle 2

2026 06 26 sgb2 alleinerziehende biaj materialien tabelle 3