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(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2021 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 20,217 Milliarden Euro ausgegeben, davon 12,120 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ (Kug) und 8,097 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (2020: insgesamt 22,068 Milliarden Euro) Im BA-Haushalt 2021 waren für diese Ausgaben 6,050 Milliarden Euro veranschlagt, davon 3,560 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 2,490 Milliarden Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (1)

Bis Ende April 2021 war die 12-Monatssumme der Ausgaben für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ auf 31,907 Milliarden (von Mai 2020 bis April 2021) gestiegen, das bisherige 12-Monats-Maximum. Von Mai bis Dezember 2021 sanken diese Ausgaben um 11,690 Milliarden Euro. M.a.W., in den letzten acht Monaten 2021 wurden insgesamt 11,690 Milliarden Euro weniger für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgeben als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Mai bis Dezember 2020). (siehe dazu die BIAJ-Abbildung) 

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Im BA-Haushalt 2022 waren in der vom Verwaltungsrat am 12.11.2021 festgestellten Fassung lediglich 1,710 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ veranschlagt, davon 1,168 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 542 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. Anmerkung: „Mit der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung und dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze und die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit bis zum 31. März 2022 verlängert.“ (BA-Presseinfo Nr. 44 vom 16.12.2021)

Im von der Bundesregierung genehmigten und vom Verwaltungsrat der BA am 21. Dezember 2021 erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 sind für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ insgesamt 2,260 Milliarden Euro veranschlagt, davon 1,482 Milliarden Euro für das „konjunkturelle Kurzarbeitergeld“ und 778 Millionen Euro für die „SV-Erstattungen Kug und Saison-Kug“. (Hinweis zum erneut festgestellten BA-Haushalt 2022 eingefügt am 07.04.2022)

(1) Die Mehrausgaben (im Vergleich zu den im BA-Haushalt veranschlagten Ausgaben) für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ haben mit 14,167 Milliarden Euro maßgeblich zum negativen Finanzierungssaldo von insgesamt 21,739 Milliarden Euro im BA-Haushalt („Beitragshaushalt SGB III“) beigetragen. Siehe dazu die BIAJ-Kurzmitteilung "BA-Defizit 2021: 21,7 Milliarden Euro - Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssaldo – 2005 bis 2021" vom 15.01.2020 hier.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung hier_sgb3 (SGB II: hier_sgb2)