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(BIAJ) Die "ALG-Aufstockerquoten" reichten im Jahr 2015 nach Berechnung des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) in den Ländern von 6,4 Prozent in Bayern (BY) bis 18,0 Prozent in Berlin (BE). Im Bundesdurchschnitt waren 11,0 Prozent (91.538) der jahresdurchschnittlich 833.837 Empfängerinnen und Empfänger von beitragsfinanziertem "Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit" (SGB III) ergänzend auf das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II (SGB II) angewiesen - 11,0 Prozent (1), auch wenn in diversen Medien beharrlich die methodisch falsch berechnete "ALG-Aufstockerquote" ("10,2 Prozent") berichtet wurde (6./7. Juni 2016), berichtet wird (13. Juni 2016: z.B. MDR Sachsen, Sächsische Zeitung). Die Berechnungsgrundlagen und "ALG-Aufstockerquoten" für den Bund (DE), Westdeutschland (WD), Ostdeutschland (OD) und die einzelnen Länder sind der einseitigen BIAJ-Tabelle vom 13. Juni 2016 zu entnehmen: Download (PDF: eine Seite)
(1) siehe dazu auch die BIAJ-Kurzinformation vom 7. Juni 2016 (hier)