(BIAJ) Bekommt eine Bundestagsfraktion von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) andere Zahlen als die auf der Statistik-Seite der BA veröffentlichten? Oder wird die am 6./7. Juni 2016 in diversen Medien berichtete sogenannte „Aufstockerquote“ anders berechnet als bisher üblich (z.B. 2015: 10,2 statt 11,0 Prozent) – und warum? Siehe dazu die BIAJ-Information vom 7. Juni 2016: Download (PDF: zwei Seiten)
Nachtrag vom 8. Juni 2016: Die Statistik der BA teilte dem BIAJ mit, dass die am 6./7. Juni 2016 in den Medien berichteten "Aufstockerquoten" falsch berechnet und weitergegeben wurden. Die in der Tabelle im Download genannten "Aufstockerquoten" sind korrekt berechnet. Die Berechnungsmethode (Bezugsgröße: "Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit" gemäß SGB III) wurde nicht geändert.
Nachtrag vom 13. Juni 2016: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung vom 13. Juni 2016 mit den Berechnungsgrundlagen für die Berechnung der "ALG-Aufstockerquoten" im Bund und in den einzelnen Ländern 2015: BIAJ20160613