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(BIAJ) 37 von 1.000 (3,7 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2024 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2024 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2024 nahezu zweimal). In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2024 von 5,5 Prozent in Berlin (BE) und 4,9 Prozent in Hamburg (HH) bis 2,8 Prozent in Bayern (BY) und 2,5 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Ein Jahr zuvor (2023) reichte die Leistungsminderungsquote von 4,1 Prozent in Berlin bis 1,8 Prozent in Baden-Württemberg. In 2021 reichte die Sanktionsverlaufsquote von 5,1 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,3 Prozent im Land Bremen (HB). Die Sanktionsverlaufsquote betrug 2021 in Berlin, „Sanktionshauptstadt“ der Jahre 2023 und 2024 (1), 2,9 Prozent (Rang 11 Im Ländervergleich 2021).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2021 bis 2024 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. BIAJ-Materialien vom 19.06.2025: Download_BIAJ20250619 (drei Seiten)

2025 06 19 sanktions leistungsminderungsverlaufsquoten 2021 2024 biaj abbildung
(1) Summe der in 2024 neu festgestellten Sanktionen in Berlin: 44.879 – in Baden-Württemberg und Bayern zusammen: 44.623 (BIAJ-Tabelle 2, Spalte 4)