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(BIAJ) Nach den ersten acht Monaten 2025 (Januar bis August) mit „vorläufiger Haushaltsführung“: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich zur Verfügung stehen würden bzw. werden (1), und auf die Ausgaben von Januar bis August 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20250926 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

Kurze Anmerkung zurneuen Haushaltsaufstellung 2025“: Der Grundsatz der „Haushaltswahrheit“ bleibt auch bei der neuen Haushaltsaufstellung unbeachtet. Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind weiterhin lediglich 5,250 Milliarden Euro veranschlagt. Diese werden durch die „verbindlich nach der Erläuterung Nummer 1 zu Kapitel 1101 Titelgruppe 01 Titel 685 11 (Zweckbestimmung: „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“) zur Verfügung stehenden Ausgabereste“ in Höhe von bis zu 350 Millionen Euro auf 5,600 Milliarden „verstärkt“. (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Eingliederungsmittel-Verordnung 2025) Im vergangenen Haushaltsjahr 2024 wurden für den Bundesanteil (!) an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ allerdings 6,535 Milliarden Euro ausgegeben. Im Koalitionsvertrag fehlt der Satz: „Wir wollen sicherstellen, dass die Jobcenter ausreichend Mittel für den Bundesanteil an den Verwaltungskosten gestellt bekommen.“ (siehe Spalte 4 in Tabelle 1)
In denersten acht Monaten des Haushaltsjahres 2025 (66,6 Prozent der 365 Kalendertage) wurden von den Jobcentern gE wegen „vorläufiger Haushaltsführung“ und erheblichem „Umschichtungsbedarf“ lediglich 40,9 Prozent der nach dem zweiten Regierungsentwurf vom 24. Juni 2025 erwarteten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ ausgegeben (Januar bis August 2024: 58,2 Prozent). (siehe Spalte 10 in Tabelle 4) Bremen, 26. September 2025
(1) Die endgültige Mittelverteilung (2025) durch das Bundesarbeitsministerium (BMAS) lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II: hier