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(BIAJ) Nach den ersten 10 Monaten des Haushaltsjahres 2025, darunter neun Monate mit „vorläufiger Haushaltsführung“, die am 02. Oktober 2025 mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 im Bundesgesetzblatt endete: Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcentern gE im Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben von Januar bis Oktober 2025 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT) mit einem besonderen Blick auf das Jobcenter Bremen (Stadt) auf Seite 10*. Download_BIAJ20251110 (PDF, zehn Seiten – Auszug unten)

2025 11 10 tabelle 4 auszug aus biaj materialien

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