(BIAJ) Zwei unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022 und Ende 2023 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ((Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung)) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022!) Anhang: Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2008 bis 2023; Soll: 2024 und Entwurf 2025) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 17. März 2024 finden Sie unten und/oder hier: Download_BIAJ20250517 (PDF: fünf Seiten)
Kurz: Ende 2023 wurden für 830.186 der insgesamt 13,974 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (DE) Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt, d.h. für 59 von 1.000 Kindern (5,9 Prozent der Kinder und Jugendlichen). In den drei Stadtstaaten betrug diese Quote (dieser Anteil an den Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren) am 31. Dezember 2023: 79 von 1.000 in Berlin (BE) und Hamburg (HH) und 108 von 1.000 im Land Bremen (HB). Zur Verteilung der Leistungsberechtigten (und Kinder und Jugendlichen) auf die Altersjahre Ende 2023 (und Ende 2022) siehe die BIAJ-Abbildungen und -Tabellen im PDF-Download (Auszug unten).