(BIAJ) Die im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 (1. RegE vom 28. Juni 2017) veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 36,954 Milliarden Euro für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz  IV) wurden im zweiten Regierungsentwurf vom 2. Mai 2018 (2. RegE) nicht erhöht, sondern lediglich anders verteilt: 600 Millionen Euro weniger für Arbeitslosengeld II und jeweils 300 Millionen Euro mehr für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit". (294 Millionen mehr für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II", einschließlich der Mittel für das im Koalitionsvertrag angekündigte "neue(s) unbürokratische(s) Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II", und 6 Millionen Euro mehr für das "Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit")
Die im 1. RegE veranschlagten Bundesmittel für die "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) in Höhe von 4,555 Milliarden Euro blieben im 2. RegE unverändert - trotz der spätestens seit Mitte Januar 2018 bekannten Ausgaben in 2017 in Höhe von 5,348 Milliarden Euro (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil). Die Aufstockung der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" um 294 Millionen Euro deckt voraussichtlich etwa ein Viertel der erwarteten Umschichtungen von Bundesmitteln für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ zum Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter.
Zu weiteren Informationen zum ersten und zweiten Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 09. Mai 2018: Download_BIAJ20180509 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis: Siehe dazu und zur Kürzung der veranschlagten Mittel für "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" im am 05. Juli 2018 vom Bundestag beschlossenene Bundeshaushalt 2018 die BIAJ-Kurzmitteilung "Hartz IV: Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bundeshaushalt 2017, 2018 und 2019" vom 06. Juli 2018: hier.