Unterhaltsvorschuss: Fälle (Kinder und Jugendliche) im Bund und in den drei Stadtstaaten 2022 bis 2025
- Details
(BIAJ) Vorbemerkung aus aktuellem Anlass: Gemäß Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 (03./06.07.2026) will die Bundesregierung die Ausgaben des Bundes für Unterhaltsleistungen gemäß Unterhaltsvorschussgesetz von geplanten 1,310 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr (Soll 2026) um 396 Millionen Euro (30,2 Prozent) auf 914 Millionen Euro senken. Da der Bund lediglich 40 Prozent der Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss trägt (Länder: 60 Prozent) hieße dies: Die Gesamtausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sollen im kommenden Haushaltsjahr um 990 Millionen Euro gegenüber den geplanten 3,275 Milliarden Euro in 2026 auf 2,285 Milliarden Euro in 2027 sinken. Anmerkung: Ein nicht unerheblicher Teil dieser Minderausgaben für Unterhaltsleistungen wird zu Mehrausgaben beim sog. Grundsicherungsgeld und den Kosten der Unterkunft und Heizung (SGB II) führen (müssen), denn (die dann nicht mehr gezahlten) Unterhaltsleistungen zählen gemäß § 12a SGB II zu den „vorrangigen Leistungen“. (1) (2) n
Vier unkommentierte BIAJ-Abbildungen und -Tabellen zur Zahl der Fälle, in denen Ende 2022, 2023, 2024 und 2025 Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltsausfallleistung) gezahlt wurden, und zur Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 17 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland und in den drei Stadtstaaten. (Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022)
Anhang (PDF, Seite 9): Ausgaben und Einnahmen des Bundes ohne Länderanteil (Soll und Ist 2009 bis 2025 und Soll 2026 und Soll-Entwurf 2027) Die BIAJ-Abbildungen und Tabellen vom 13. Juli 2026 finden Sie in Kürze hier: Download_BIAJ20260713 (PDF: neun Seiten - Auszüge unten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 120.189 Asylanträge entschieden, davon 94.258 Erstanträge (47.292 bzw. 33,4 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2025) und 25.931 Folgeanträge (8.728 bzw. 50,7 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025). Von den insgesamt 120.189 Asylentscheidungen von Januar bis Juni 2026 waren 38,7 Prozent (46.499) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Juni 2025: 18,3% der 158.753 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 46.499 „positiven Entscheidungen“ waren 35.789 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.433 bzw. 95,0 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025. Die anderen 10.710 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Juni 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.199) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (7.511). 43,0 Prozent (51.656) der von Januar bis Juni 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2025: 50,8%). 18,3 Prozent (22.034) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Juni 2026 (darunter 6.326 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Juni 2025: 30,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 56.547 Asylanträge, davon 39.646 Erstanträge - 21.690 bzw. 35,4 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Juni 2025 - und 16.901 Folgeanträge - 5.419 bzw. 47,2 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis Juni 2026 waren „6.962 der 39.646 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Juni 2025: 8.982 bzw. 14,6 Prozent der 61.336 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Juli 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260711 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - Juni 2024 bis Mai/Juni 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im ersten Halbjahr 2026 (Jobcenter gE)
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260710 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Bundeshaushalt 2027: "Neue Grundsicherung" - alte Unwahrheiten und versteckte Kürzungspläne
- Details
(BIAJ) Zur Titelgruppe "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Titelgruppe 01) in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 siehe die BIAJ-Tabelle 1 mit erläuternden Fußnoten und den ergänzenden Blick auf die Entwicklung der Ausgaben (Soll und Ist) für "Leistungen zur Elíngliederung" und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in BIAJ-Tabelle 2. Download_BIAJ_20260709 (PDF, zwei Seiten - Auszug unten) - Bremen, 09. Juni 2026
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2026
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2025 bis Juni 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,646 Milliarden Euro ausgegeben, 4,319 Milliarden Euro (17,8 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juli 2024 bis Juni 2025: 24,327 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 43 Monate (Dezember 2022 bis Juni 2026). In diesen 43 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,103 Milliarden Euro (73,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,646 Milliarden Euro (Juli 2025 bis Juni 2026). Anmerkung: Der prozentuale Anstieg (die Wachstumsrate) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, der bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, ist seitdem leicht auf die oben genannten 17,8 Prozent gesunken.
