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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 11. Juli 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 120.189 Asylanträge entschieden, davon 94.258 Erstanträge (47.292 bzw. 33,4 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2025) und 25.931 Folgeanträge (8.728 bzw. 50,7 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025). Von den insgesamt 120.189 Asylent­scheidungen von Januar bis Juni 2026 waren 38,7 Prozent (46.499) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Juni 2025: 18,3% der 158.753 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)

Von den 46.499 „positiven Entscheidungen“ waren 35.789 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.433 bzw. 95,0 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2025. Die anderen 10.710 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Juni 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.199) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (7.511). 43,0 Prozent (51.656) der von Januar bis Juni 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Juni 2025: 50,8%). 18,3 Prozent (22.034) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Juni 2026 (darunter 6.326 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Juni 2025: 30,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n

Gestellt wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 56.547 Asylanträge, davon 39.646 Erstanträge - 21.690 bzw. 35,4 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Juni 2025 - und 16.901 Folgeanträge - 5.419 bzw. 47,2 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Juni 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)

Von Januar bis Juni 2026 waren „6.962 der 39.646 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Juni 2025: 8.982 bzw. 14,6 Prozent der 61.336 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 11. Juli 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260711 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - Juni 2024 bis Mai/Juni 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im ersten Halbjahr 2026 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 10. Juli 2026

(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben im ersten Halbjahr 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260710 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

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Bundeshaushalt 2027: "Neue Grundsicherung" - alte Unwahrheiten und versteckte Kürzungspläne

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Erstellt: 09. Juli 2026

(BIAJ) Zur Titelgruppe "Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Titelgruppe 01) in Kapitel 1101 ("Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen") im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 siehe die BIAJ-Tabelle 1 mit erläuternden Fußnoten und den ergänzenden Blick auf die Entwicklung der Ausgaben (Soll und Ist) für "Leistungen zur Elíngliederung" und den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" in BIAJ-Tabelle 2. Download_BIAJ_20260709 (PDF, zwei Seiten - Auszug unten) - Bremen, 09. Juni 2026

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Juni 2026

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Erstellt: 04. Juli 2026

(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2025 bis Juni 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,646 Milliarden Euro ausgegeben, 4,319 Milliarden Euro (17,8 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juli 2024 bis Juni 2025: 24,327 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 43 Monate (Dezember 2022 bis Juni 2026). In diesen 43 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 12,103 Milliarden Euro (73,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,646 Milliarden Euro (Juli 2025 bis Juni 2026). Anmerkung: Der prozentuale Anstieg (die Wachstumsrate) der 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben im Vorjahresvergleich, der bis Ende Dezember 2025 auf 19,4 Prozent stieg, ist seitdem leicht auf die oben genannten 17,8 Prozent gesunken.

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BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis Juni 2026

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Erstellt: 03. Juli 2026

(BIAJ) Ein bis Ende Juni 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten sechs Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260703BA – PDF: drei Seiten; Auszüge unten)

In den letzten 12 Monaten von Juli 2025 bis Juni 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,610 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,574 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 54,841 Milliarden Euro gegenüber - darunter 28,646 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Juli 2025 bis Juni 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 6,230 Milliarden Euro.

Von Januar bis Juni 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 5,116 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis Juni des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 3,117 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)

Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis Juni 2026 zeigen, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n

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