BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge im Januar vor der Bundestagswahl 2025 – mit Rückblick bis 2014
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2025 insgesamt 28.168 Asylanträge entschieden. Die Gesamtzahl der sogenannten „positiven Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen) lag im Januar 2025 55,2 Prozent unter der Gesamtzahl der „positiven Entscheidungen“ im Januar 2024. Nur 19,6 Prozent (5.533) der 28.168 Entscheidungen im Januar 2025 waren „positive Entscheidungen“. (Januar 2024: 45,1% von 27.363 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
Die Zahl der abgelehnten Anträge (ohne die „sonstigen Verfahrenserledigungen/formellen Entscheidungen) lag im Januar 2025 88,1 Prozent über Zahl der abgelehnten Asylanträge im Januar 2024. 49,9 Prozent (14.062) der im Januar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2024: 27,3%). 30,4 Prozent (8.573) der Entscheidungen des BAMF (darunter 4.381 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2024: 27,6%).
Gestellt wurden im Januar 2025 insgesamt 14.920 Asylerstanträge, 43,4 Prozent weniger als im Januar 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Februar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2023: Download_BIAJ20250209 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Januar 2025“ unten)
SGB II (Hartz IV): „Verwaltungskosten“ stiegen 2024 auf nahezu 7,7 Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 und 2005
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(BIAJ) Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt 7,677 Milliarden Euro (2023: 7,418 Milliarden Euro) ausgegeben, davon 6,535 Milliarden Euro vom Bund (2023: 6,318 Milliarden Euro) und (vom Verfasser rechnerisch ermittelte) 1,142 Milliarden Euro von den Kommunen (2023: 1,100 Milliarden Euro) für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“ (kommunaler Finanzierungsanteil). (BIAJ-Tabelle 1 unten und in PDF - Spalten 1 und 6)
Im Bundeshaushalt 2024 waren bei Haushaltsstelle 1101/636 13 (Zweckbestimmung: „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“) lediglich 5,050 Milliarden Euro veranschlagt. Nach vorläufigen Abrechnungsergebnissen (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) wurden vom Bund für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ insgesamt 6,535 Milliarden Euro ausgegeben, 1,485 Milliarden Euro (29,4 Prozent) mehr als die veranschlagten 5,050 Milliarden Euro. Es ist die absolut und relativ höchste Überschreitung der im Haushalt für die „SGB-II-Verwaltungskosten“ veranschlagten Mittel seit Inkrafttreten des SGB II in 2005. (BIAJ-Tabelle 2 auf Seite 2 in PDF - Spalten 1 bis 3)
Zur gesamten BIAJ-Kurzmitteilung vom 07. Februar 2025 mit vorläufigem Blick auf 2025 siehe hier: Download_BIAJ20250207 (PDF: drei Seiten mit zwei BIAJ-Tabellen)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Januar 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Januar 2025 (Stichtag 14.01.) 4,665 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,993 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Januar-Bestand nach Januar 2015 (Januar 2015: 3,032 Millionen Arbeitslose) 1,127 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,865 Millionen bei den Jobcentern registriert.
187.000 (6,7 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Januar 2024 – 122.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 66.000 mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 121.000 (7,8 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 66.000 (5,3 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im Januar 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,6 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +6,3 Prozent; Stadt Bremen: +7,5 Prozent; Bremerhaven: +1,9 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +11,1 Prozent in Bayern (BY). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +4,7 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +18,3 Prozent in Bayern (BY). (DE: +11,1 Prozent; HB: +7,9 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,965 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 0,4 Prozent (18.000) weniger (!) als im Januar 2024 - erstmals seit Juni 2022 ein negatives Vorzeichen im monatlichen Vorjahresvergleich (noch vorläufig - endgültig erst nach dreimonatiger Wartezeit). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑3,8 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis +1,4 Prozent in Bayern (BY). Erinnerung: ELB im Januar vor 10 Jahren (Januar 2015) 4,323 Millionen. ELB-Januar-Maximum: 5,310 Millionen im Januar 2007.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Januar 2025 und Januar 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. Januar 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20250131 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis 2024
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(BIAJ) Im Bundeshaushalt 2024 waren für das „Bürgergeld“ 26,5 Milliarden Euro veranschlagt, einschließlich der 3,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2024 (1) insgesamt 29,7 Milliarden Euro. Ausgegeben für das „Bürgergeld“ wurden in 2024 insgesamt 29,151 Milliarden Euro. (2), 2,651 Milliarden Euro mehr als die im Bundeshaushalt 2024 (ohne Nachtrag) veranschlagten 26,5 Milliarden Euro bzw. 549 Millionen Euro weniger als die im Bundeshaushalt 2024 einschließlich beschlossenem, aber nicht in Kraft getretenen Nachtrag. Etwa 24,3 Prozent dieser Ausgaben in 2024 waren Sozialversicherungsleistungen (Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung). (siehe BIAJ-Abbildung unten oder im PDF)
Im Vergleich zum Vorjahr 2023 wurden für das Bürgergeld“ in 2024 3,343 Milliarden Euro (13,0 Prozent) mehr ausgegeben als die 25,808 Milliarden Euro im Vorjahr 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (2) Der von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für 2024 berichtete durchschnittliche Bestand von 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) (vorläufig) lag geringfügig (20.000 bzw. 0,4 Prozent) über dem durchschnittlichen RLB-Bestand in 2023 (5,485 Millionen RLB). (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 441,21 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Im Vorjahr 2023 wurden für die durchschnittlich 5,485 Millionen RLB durchschnittlich 392,06 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20250130 (eine Seite).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis 2024
Remigration in amtlicher Statistik: 1,8 Millionen Menschen weniger als im Ausländerzentralregister Ende 2023
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(BIAJ) Laut Ausländerzentralregister (AZR) sollen in der Bundesrepublik Deutschland am 31. Dezember 2023 etwa 13,9 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (ausländische/nichtdeutsche Bevölkerung) (1) gelebt haben – eine Zahl, die u.a. auch in „Tatsachen über Deutschland“ (Auswärtiges Amt) genannt wird. (2)
Die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 nannte eine deutlich kleinere Zahl: etwa 12,9 Millionen. Und laut den inzwischen vorliegenden endgültigen Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2022 lebten in der Bundesrepublik Deutschland etwa 12,1 Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Das sind nahezu 1,8 Millionen (12,9 Prozent) weniger als die etwa 13,9 Millionen laut Ausländerzentralregister. In den Ländern reicht die relative Abweichung der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 von -1,5 Prozent in Bremen (Land) bis –23,5 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. (siehe Spalte 7 in BIAJ-Tabelle in PDF und unten)
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 29. Januar 2025 mit Erläuterungen zu den Abweichungen der Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) von der amtlichen Bevölkerungs-fortschreibung (BFS) und ein Blick zurück in den Abschnitt "Remigration und Pendelmigration" im Sechsten Familienbericht (2020) finden Sie hier: Download_BIAJ20290129 (PDF: zwei Seiten - bei BIAJ.de immer kostenfreier Download)