Altersrenten im Rentenbestand: Durchschnittliche Zahlbeträge der Frauen und Männer im Bundesgebiet und in den Ländern 1995 bis 2024
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge (Altersrenten - Renten wegen Alters) der Frauen und Männer von 1995 bis 2024 im Bundesgebiet (Wohnort) und in den 16 Ländern von Schleswig-Holstein (SH) bis Thüringen (TH) (Wohnort). 17 BIAJ-Abbildungen (DE und 16 Länder): aus technischen Gründen in zwei Teilen. Teil 1: DE bis BW – Download_BIAJ20251205_1; Teil 2: BY bis TH: Download_BIAJ20251205_2; Auszug: DE unten)
Einstieg: 2024 lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag* der Altersrenten der Frauen (985 Euro/Monat) 33,7 Prozent (501 Euro/Monat) unter dem der Männer (1.486 Euro/Monat). Der relative negative Abstand der durchschnittlichen Altersrente der Frauen von der durchschnittlichen Altersrente der Männer (relative Rentenlücke) ist im Beobachtungszeitraum (1995-2024: 29 Jahre) von 55,3 Prozent (1995) um durchschnittlich 0,74 Prozentpunkte pro Jahr auf 33,7 Prozent (2024) gesunken. Deutlich stärker als die genannten 0,74 Prozentpunkte pro Jahr sank dieser negative relative Abstand in den Jahren 2014 (4,42 Prozentpunkte) und 2019 (2,74 Prozentpunkte). Zum 1. Juli 2014 trat die "Mütterrente I" und zum 1. Januar 2019 die "Mütterrente II" in Kraft.
Der absolute negative Abstand der durchschnittlichen Altersrente der Frauen von der durchschnittlichen Altersrente der Männer (absolute Rentenlücke) sank nach 1997 von 559 Euro pro Monat (Maximum im Beobachtungszeitraum) auf 471 Euro pro Monat in 2021 (Minimum). Nach 2021 stieg dieser absolute negative Abstand auf 501 Euro pro Monat in 2024.
* „Nettorente vor Steuern“ im Rentenbestand mit Wohnort im Bundesgebiet. „Der ggf. um frühere Höherversicherungsbeiträge, Rentenzuschläge und Auffüllbeträge sowie Grundrentenzuschläge erhöhte und um die Eigenbeteiligung des Rentners zur Kranken- und Pflegeversicherung verminderte Rentenbetrag wird als Rentenzahlbetrag bezeichnet.“ Anmerkung zu "vor Steuern": Ab 2005 bis 2040 muss jeder Rentenjahrgang (abhängig vom Jahr des Rentenzugangs) einen steigenden Anteil der Rente versteuern. (aus: Glossar der Deutschen Rentenversicherung in Rentenversicherung in Zeitreihen - Sonderausgabe der DRV, Oktober 2025)
Arbeitnehmerentgelt und Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer 1995 bis 2024
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung des Arbeitnehmerentgelts und der Sozialbeiträge von 1995 bis 2024 in der Bundesrepublik Deutschland (siehe unten oder PDF hier: Download_BIAJ20251204 - eine Seite).
Im Jahr 2024 betrug das Arbeitnehmerentgelt in der Bundesrepublik Deutschland, das sich aus den Bruttolöhnen und -gehältern und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber zusammensetzt, insgesamt 2,358 Billionen (2.358 Milliarden) Euro. Davon waren 30,9 Prozent (728 Milliarden Euro) Sozialbeiträge der Arbeitgeber* (411 Milliarden Euro) und der Arbeitnehmer* (317 Milliarden Euro). Über den gesamten Beobachtungszeitraum 1995 bis 2024 liegt dieser Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt zwischen 30,7 Prozent (1995 und 2019) und 32,1 Prozent (2009 - erstmalige Buchung der "Beiträge an die Privaten Krankenversicherungsunternehmen" als Sozialbeiträge). Eine Tendenz zu einem steigenden Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zu erkennen. (* Anmerkung: Es sind hier selbstverständlich alle Geschlechter einbezogen - nach Geschlecht differenzierte Daten legen dem BIAJ nicht vor) n

Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis November 2025 – Anstieg um 9,6 Milliarden Euro in den letzten 36 Monaten
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Dezember 2024 bis November 2025 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 26,153 Milliarden Euro ausgegeben, 4,238 Milliarden Euro (19,3 Prozent) mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Dezember 2023 bis November 2024: 21,914 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben in den drei Jahren nach November 2022 in jedem der 36 Monate (Dezember 2022 bis November 2025). In diesen 36 Monaten nach November 2022 stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 9,610 Milliarden Euro (58,1 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 26,153 Milliarden Euro (Dezember 2024 bis November 2025).

Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2025 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) November2025 (Stichtag 12.11.) 4,625 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,885 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste November-Bestand seit 15 Jahren (November 2010: 2,927 Millionen Arbeitslose). 1,079 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den Agenturen für Arbeit und 1,806 Millionen bei den Jobcentern registriert.
111.000 (4,0 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im November 2024 – 106.000 (10,9 Prozent) mehr bei den Agenturen für Arbeit und 5.000 (0,3 Prozent) mehr bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 71.000 (4,6 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 40.000 (3,2 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im November 2024. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von +0,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +7,0 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +2,7 Prozent; Stadt Bremen: +3,9 Prozent; Bremerhaven: -1,5 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -0,5 Prozent (SH) bis +6,6 Prozent (BE). (siehe Tabelle 4, Spalte 16, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten arbeitslosen Männer reichten im Ländervergleich von +0,5 Prozent (MV) bis +8,0 Prozent (BY). (siehe Tabelle 4, Spalte 9, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) der registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von +0,5 Prozent (HB) bis +13,7 Prozent (HH). (DE: +5,7 Prozent; HB: +0,5 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
3,819 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,1 Prozent (122.000) weniger als im November 2024 (vorläufig). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑5,6 Prozent in Thüringen (TH) bis -1,8 Prozent in Berlin (BW). Erinnerung: ELB im November vor 10 Jahren (November 2015) 4,241 Millionen. ELB-November-Maximum: 5,279 Millionen im November 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im November 2025 und November 2024 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 28. November 2025 mit bremischer Ergänzung und u25-Anhang auf Seite 10: Download_BIAJ20251128 (zwei Text- und acht Tabellenseiten und Dezember-Vergleich auf Seite 11; bremische Städte auf Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Eurostat: Deutschland ist kein "Spitzenreiter bei Sozialausgaben"
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mit (BIAJ) Ein Blick in die Daten des statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat), die der am 24./25.11.2025 vielfach zitierten IW-Studie (Institut der deutschen Wirtschaft: IW-Report 61/2025 vom 24.11.2025) zugrunde liegen, zeigt:
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem dort genannten (vorläufigen) Anteil von 40,6 Prozent in 2023 (gerundet auf 41 Prozent) nicht „Spitzenreiter bei Sozialausgaben“. Das Ranking dieser „Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen (COFOG)“ im Ausgabenbereich „Soziale Sicherung“ (Anteil in Prozent an den Gesamtausgaben) beginnt 2023, absteigend sortiert, mit Finnland (46,0 Prozent). Es folgen Luxemburg (42,2 Prozent), Dänemark (41,5 Prozent), Frankreich (40,9 Prozent vorläufig) und Spanien (40,7 Prozent vorläufig). Auf Rang sechs dann Deutschland mit 40,6 Prozent. (vorläufig; siehe Eurostat-Tabelle: Download_20251125, Seite 1) Der Verfasser der IW-Studie teilte auf Anfrage des BIAJ am 25.11.2025 auf Anfrage mit: „Bedauerlicherweise haben einige Medien gestern getitelt, Deutschland habe (europaweit) die höchsten Sozialausgaben. Das ist natürlich nicht korrekt und steht auch nicht in der Studie.“ Wie "die Medien" dies sehen, die über die IW-Studie unter der Überschrift "Deutschland Spitzenreiter bei den Sozialausgaben" (oder ähnlich) berichteten, und ob sie ihre Meldungen korrigieren, ist dem BIAJ bisher nicht bekannt.
Auch das Folgende trifft so offensichtlich nicht zu: „Schlusslicht ist Deutschland dagegen im Bildungsbereich mit zuletzt 9,3 Prozent* der Gesamtausgaben. Österreich und die Schweiz liegen der Studie zufolge fast 50 Prozent darüber.“ (u.a. ZDFheute 24.11.2025 - https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wirtschaft-studie-haushalt-sozialausgaben-deutschland-100.html ) In der IW-Studie wurden die Schweiz (16,9 Prozent; Rang 1 im Ranking der Eurostat-Daten) und Österreich (9,3 Prozent; Rang 25 im Ranking der 30 Staaten) zu einer Ländergruppe zusammengefasst. (* Eurostat Stand 20.11.2025: vorläufig 9,2 Prozent, Rang 26 im Ranking der 30 Staaten; siehe Seite 2 im PDF-Download oben) Bremen, 25.11.2025
Nachtrag zur viel zitierten IW-Information: "Bei der Bildung spart Deutschland: Hier gingen im Jahr 2023 nur neun Prozent der Mittel hin – Österreich und die Schweiz wendeten die Hälfte mehr für Bildung auf …." (IW, Institut der deutschen Wirtschaft, Pressemitteilung vom 24.11.2025) Anmerkung: Die Bundesrepublik Deutschland und Österreich sind sich in der Ausgabenstruktur in Vielem ähnlicher als die Schweiz und Österreich. (siehe BIAJ-Tabelle unten mit den Daten, die der IW-Studie zugrunde lagen; Bremen, 01.12.2025)
