BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis März 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis März 2026 insgesamt 73.384 Asylanträge entschieden, davon 56.538 Erstanträge (19.408 bzw. 25,6 Prozent weniger als von Januar bis März 2025) und 16.846 Folgeanträge (8.523 bzw. 102,4 Prozent mehr als von Januar bis März 2025). Von den insgesamt 73.384 Asylentscheidungen von Januar bis März 2026 waren 38,0 Prozent (27.858) „positive Entscheidungen“. (Januar bis März 2025: 18,5% der 84.269 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 27.858 „positiven Entscheidungen“ waren 22.763 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 13.950 bzw. 158,3 Prozent mehr als von Januar bis März 2025. Die anderen 5.095 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis März 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (1.713) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (3.382). 43,2 Prozent (31.727) der von Januar bis März 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis März 2025: 49,3%). 18,8 Prozent (13.799) der Entscheidungen des BAMF im ersten Quartal 2026 (darunter 4.015 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis März 2025: 32,2%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis März 2026 insgesamt 32.833 Asylanträge, davon 22.491 Erstanträge (13.645 bzw. 37,8 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis März 2025 und 10.342 Folgeanträge (5.355 bzw. 107,4 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis März 2025). (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) Von Januar bis März 2026 waren „3.722 der 22.491 Asylerstantragstellenden (16,5%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis März 2025: 4.587 bzw. 12,7 Prozent der 36.136 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. April 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260416 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und (bis März 2026 aktualisierte) Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ im ersten Quartal 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben im ersten Quartal 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260410 (PDF, neun Seiten* – Auszug unten - * mit Anhang zu den Ausgaben in den Quartalen 1 bis 4 der Jahre 2020 bis 2025/26 auf den am 13.04.2026 angefügten Seiten 10 bis 14).
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis März 2026
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und das erste Quartal 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). ( Download_BIAJ20260409 – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,226 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,228 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 53,459 Milliarden Euro gegenüber - darunter 27,606 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von April 2025 bis März 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,233 Milliarden Euro.
Im ersten Quartal 2026 – Januar bis März 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 3,176 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Im ersten Quartal des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,176 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die bisherigen Abrechnungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als im Bundeshaushalt 2026 veranschlagt. n
Weiterlesen: BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis März 2026
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2026
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,606 Milliarden Euro ausgegeben, 4,362 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (April 2024 bis März 2025: 23,244 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 40 Monate (Dezember 2022 bis März 2026). In diesen 40 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,063 Milliarden Euro (66,9 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 27,606 Milliarden Euro (April 2025 bis März 2026).

Zahlungsansprüche „Bürgergeld“ sind 2025 im Vorjahresvergleich um 871 Millionen Euro (netto) gesunken
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Zahlungsansprüche der sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern in 2024 und 2025. (siehe BIAJ-Tabelle unten oder Download_BIAJ20260402 – PDF: eine Seite)