Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2005 bis 2025)
- Details
(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) und eine BIAJ-Abbildung (Seite 11 und unten) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2005 bis 2025 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 13. Juni 2026 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2005 bis 31.12.2025 – ab 31.12.2022 der neue, auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand) finden Sie hier: Download_BIAJ20260613 (PDF: 11 Seiten)
Weiterlesen: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2005 bis 2025)
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Mai 2026 (Jobcenter gE)
- Details
(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben in den ersten fünf Monaten 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260611 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2022 bis 2025: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld)
- Details
(BIAJ) 46 von 1.000 (4,6 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2025 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2025 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2025 mehr als zweimal – 2,06-mal). (1)
In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2025 von 6,3 Prozent in Berlin (BE), 6,0 Prozent in Sachsen (SN) und 5,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 3,4 Prozent in Bayern (BY) und 3,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Ein Jahr zuvor (2024) reichte die Leistungsminderungsverlaufsquote von 5,5 Prozent in Berlin bis 2,5 Prozent in Baden-Württemberg. In 2022 (dem letzten Jahr vor Einführung des „Bürgergeldes“) reichte die Sanktionsverlaufsquote von 3,9 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,1 Prozent in Bayern (BY).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2022 bis 2025 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. PDF vom 08.06.2026: Download_BIAJ20260608S (drei Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
- Details
(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 106.565 Asylanträge entschieden, davon 83.150 Erstanträge (38.513 bzw. 31,7 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2025) und 23.415 Folgeanträge (9.261 bzw. 65,4 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025). Von den insgesamt xxx91.574 Asylentscheidungen von Januar bis Mai 2026 waren 38,6 Prozent (41.175) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Mai 2025: 18,1% der 135.817 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 41.175 „positiven Entscheidungen“ waren 32.273 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.114 bzw. 112,9 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025. Die anderen 8.902 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Mai 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (2.736) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (6.166). 42,8 Prozent (45.599) der von Januar bis Mai 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2025: 50,2%). 18,6 Prozent (19.791) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Mai 2026 (darunter 5.982 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Mai 2025: 31,7%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 50.293 Asylanträge, davon 34.925 Erstanträge - 19.079 bzw. 35,3 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Mai 2025 - und 15.368 Folgeanträge - 6.475 bzw. 72,8 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis Mai 2026 waren „6.102 der 34.925 Asylerstantragstellenden (17,5%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Mai 2025: 7.557 bzw. 14,0 Prozent der 54.004 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260608 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - April 2024 bis März/Mai 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Mai 2026 – 12-Monatssumme stieg auf über 28 Milliarden Euro
- Details
(BIAJ) In den 12 Monaten von Juni 2025 bis Mai 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 28,325 Milliarden Euro ausgegeben, 4,371 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Juni 2024 bis Mai 2025: 23,954 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 42 Monate (Dezember 2022 bis April 2026). In diesen 42 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,782 Milliarden Euro (71,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 28,325 Milliarden Euro (Juni 2025 bis Mai 2026).
