BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis März 2026
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(BIAJ) Ein kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und das erste Quartal 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). ( Download_BIAJ20260409 – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,226 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,228 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 53,459 Milliarden Euro gegenüber - darunter 27,606 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von April 2025 bis März 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,233 Milliarden Euro.
Im ersten Quartal 2026 – Januar bis März 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 3,176 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Im ersten Quartal des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,176 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die bisherigen Abrechnungsergebnisse deuten darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als im Bundeshaushalt 2026 veranschlagt. n
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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis März 2026
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(BIAJ) In den 12 Monaten von April 2025 bis März 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,606 Milliarden Euro ausgegeben, 4,362 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (April 2024 bis März 2025: 23,244 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 40 Monate (Dezember 2022 bis März 2026). In diesen 40 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,063 Milliarden Euro (66,9 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 27,606 Milliarden Euro (April 2025 bis März 2026).

Zahlungsansprüche „Bürgergeld“ sind 2025 im Vorjahresvergleich um 871 Millionen Euro (netto) gesunken
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Zahlungsansprüche der sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Haushalte) in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern in 2024 und 2025. (siehe BIAJ-Tabelle unten oder Download_BIAJ20260402 – PDF: eine Seite)
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich März 2026 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) März 2026 (Stichtag 12.03.) 4,698 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,021 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste März-Bestand nach März 2014 (März 2014: 3,055 Millionen Arbeitslose) 1,195 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,826 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
54.000 (1,8 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im März 2025 – 91.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 37.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 41.000 (2,5 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 13.000 (1,0 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im März 2025. (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-1,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Stadt Bremen: -0,7 Prozent; Bremerhaven: -4,3 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -2,1 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +3,3 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -1,4 Prozent im Land Bremen (HB) bis +4,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,8 Prozent im Land Bremen (HB) bis +16,3 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +6,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
Die Arbeitslosenquoten reichten im März 2026 von 4,2 Prozent in Bayern (BY) bis 11,4 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,9 Prozent in BY bis 11,0 Prozent in HB; Männer: von 4,5 Prozent in BY bis 11,8 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,4 Prozent (Frauen: 6,0 Prozent; Männer: 6,8 Prozent) (siehe Tabelle 5)
3,820 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,7 Prozent (147.000) weniger als im März 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,7 Prozent in Thüringen (TH) bis -2,3 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im März vor 10 Jahren (März 2016) 4,328 Millionen. ELB-März-Maximum: 5,449 Millionen im März 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im März 2026 und März 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 31. März 2026: Download_BIAJ20260331 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Wie passt das zusammen? BMAS: FAQ zum Eingliederungstitel und AMIP 2026-2027 Jobcenter Bremen
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(BIAJ) Wie passt das zusammen? „Ab dem Jahr 2026 erhalten die Jobcenter jährlich eine Milliarde Euro zusätzlich.“ (BMAS 05.03.2026 siehe Screenshot in PDF) und „In den Jahren 2026 und 2027 ist nach ersten Prognosen mit einer sehr unterschiedlichen Finanzsituation zu rechnen: während für das Jahr 2026 ein sehr auskömmliches Budget zur Verfügung stehen wird, soll sich nach ersten Ankündigungen im Jahr darauf das Budget deutlich verringern. ... Daher werden wir insbesondere Maßnahmen mit langer Laufzeit und damit hohen Vorbindungen für die kommenden Jahre mit besonderer Umsicht planen, da wir mittelfristig von sinkenden Geldern zur Förderung arbeitsloser Menschen ausgehen müssen. (Jobcenter Bremen, Stadt – siehe Screenshot in PDF) (1) PDF (eine Seite) hier: Download_BIAJ20260330.
(1) Die Frage wurde am 30.03.2026 an das BMAS, das Jobcenter und die Träger des Jobcenters Bremen (Arbeitsagentur Bremen-Bremerhaven und Stadtgemeinde Bremen) gestellt (E-Mail 10:51). Hinweis vom 31.03.2026 (10:50): Die Antwort des Geschäftsführers des Jobcenters Bremen vom 31.03.2025 wurde angefügt. Weitere Antworten - insbesondere die des BMAS - liegen (noch) nicht vor.
Zur Erinnerung: Das Jobcenter Bremen hat im vergangenen Haushaltsjahr 2025 von den zugeteilten Bundesmitteln für „Eingliederungsleistungen“ (EGL) und den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ (VWK-Bund) in Höhe von insgesamt 141,398 Mio. Euro (EGL: 69,260 Mio. Euro; VWK-Bund: 72,138 Mio. Euro) insgesamt 16,199 Mio. Euro nicht ausgegeben. (Ausgaben EGL und VWK-Bund insgesamt: 125,199 Mio. Euro; davon EGL: 43,270 Mio. Euro – 25,990 Mio. weniger als zugeteilt; VWK-Bund: 81,929 Mio. Euro – 9,791 Mio. Euro mehr als zugeteilt)