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SGB II (Bürgergeld – Hartz IV): Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/22 - 12/25

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Erstellt: 27. Mai 2026

(BIAJ) Im Dezember 2025 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.501,40 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,84 Regelleistungsberechtigten - RLB).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.314,60 Euro in Leipzig (L; 1,63 RLB pro BG) bis 1.713,70 Euro in Hamburg (HH: 1,82 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)

Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen („Leistungsminderungen“) von durchschnittlich 373,80 Euro verblieb im Dezember 2025 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.127,60 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 524,30 Euro für die Kosten der Unterkunft.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Dezember 2025 von 1.008,00 Euro in Leipzig (darunter 440,70 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.334,50 Euro in Hamburg (darunter 734,80 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Mai 2026 finden sie hier: Download_BIAJ20260526 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)


 

Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2026

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Erstellt: 22. Mai 2026

(BIAJ) Von Januar bis April 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 9,979 Milliarden Euro ausgegeben (1), 247 Millionen Euro (2,4 Prozent) weniger als die 10,226 Milliarden Euro von Januar bis April 2025. (2)

In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,802 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 395 Millionen Euro (1,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 752 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als die 28,802 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 ausgegeben wurden.

Gemessen an den durchschnittlich 5,239 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 458,11 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2024 bis April 2025 wurden für die durchschnittlich 5,459 Millionen RLB durchschnittlich 445,67 Euro pro Monat ausgegeben. (3)

Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis April 2026 („Grundsicherung“) siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260522 (eine Seite). (4)

Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2026

Armutsgefährdungsquoten 2025: Von Bremen und Sachsen-Anhalt bis Bayern

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Erstellt: 21. Mai 2026

(BIAJ) Die Armutsgefährdungsquoten 2025 gemäß EU-SILC, der „amtlichen Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen“ (Destatis), reichten in den Ländern von 27,5 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 12,6 Prozent in Bayern (BY), bei einer Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von 16,1 Prozent. Die sog. Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) in Höhe von 2.408 Euro pro Monat) betrug für einen Einpersonenhaushalt 1.445 Euro pro Monat. (siehe BIAJ-Abbildungen 1 und 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung - alle sechs BIAJ-Abbildungen unten und zum Download hier: Download_BIAJ20260521 )
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der weiblichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 28,9 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 13,4 Prozent in Bayern. (DE: 16,7 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 2 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der männlichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 26,1 Prozent im Land Bremen (HB) und 20,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 11,7 Prozent in Bayern. (DE: 15,6 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 3 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Differenz (Delta) zwischen der Armutsgefährdungsquote der weiblichen und männlichen Bevölkerung reichte in den Ländern von +2,8 Prozentpunkte im Land Bremen (HB) bis -1,7 Prozentpunkte in Berlin (BE). (DE: +1,1 Prozentpunkte) Nur in den Ländern Berlin (BE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN) und Brandenburg (BB) lag die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Bevölkerung in 2025 unter der Armutsgefährdungsquote der männlichen Bevölkerung. (siehe BIAJ-Abbildung 4 und die Erläuterungen unter der Abbildung).

Ergänzend werden in den BIAJ-Abbildungen 1 bis 3 und 5 die Armutsgefährdungsquoten, ermittelt auf Basis der Medianeinkommen auf Landesebene, genannt. (1) Die dieser Berechnung der Armutsgefährdungsquoten (MZ-Kern - Landesmedian) in 2025 zugrunde liegenden Armutsgefährdungsschwellen (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens auf Landesebene) reichen von 1.184 Euro pro Monat im Land Bremen (HB) und 1.222 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt (ST) bis 1.452 Euro pro Monat in Bayern (BY). Laut MZ-Kern galt 2025 eine Person im Land Bremen (HB) bzw. in Sachsen-Anhalt (ST) erst dann als armutsgefährdet, wenn sie monatlich (netto) über weniger als 1.184 Euro (HB) bzw. 1.222 Euro (ST) verfügte, in Bayern (BY) schon dann, wenn sie (netto) über weniger als 1.452 Euro verfügte. (siehe BIAJ-Abbildung 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung)

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Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis April 2026 (Jobcenter gE)

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Erstellt: 16. Mai 2026

(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben in den ersten vier Monaten 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260516 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).

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Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland: Geschlecht und Schutzstatus (43) am 31.12.2025

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Erstellt: 14. Mai 2026

(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Schutzstatus der in der Bundesrepublik Deutschland Schutzsuchenden* Ende 2024 (3,305 Millionen) und Ende 2025 (3,236 Millionen), differenziert nach Geschlecht und Schutzstatus (43 Varianten/Ausprägungen - siehe auch die Erläuterungen auf Seite 2!): Download_BIAJ20260514 - (PDF: zwei Seiten)
Lesehinweis zum Einstieg: siehe zunächst die Fußnoten 1 bis 4 bzw. die vier letzten Tabellen-Zeilen auf Seite 1: Schutzstatus offen (1), Schutzstatus anerkannt – befristet (2), Schutzstatus anerkannt – unbefristet (3), Schutzstatus abgelehnt (4).
Bremen, 14. Mai 2026

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