Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis April 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben in den ersten vier Monaten 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260516 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Schutzsuchende in der Bundesrepublik Deutschland: Geschlecht und Schutzstatus (43) am 31.12.2025
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(BIAJ) Eine unkommentierte BIAJ-Tabelle zum Schutzstatus der in der Bundesrepublik Deutschland Schutzsuchenden* Ende 2024 (3,305 Millionen) und Ende 2025 (3,236 Millionen), differenziert nach Geschlecht und Schutzstatus (43 Varianten/Ausprägungen - siehe auch die Erläuterungen auf Seite 2!): Download_BIAJ20260514 - (PDF: zwei Seiten)
Lesehinweis zum Einstieg: siehe zunächst die Fußnoten 1 bis 4 bzw. die vier letzten Tabellen-Zeilen auf Seite 1: Schutzstatus offen (1), Schutzstatus anerkannt – befristet (2), Schutzstatus anerkannt – unbefristet (3), Schutzstatus abgelehnt (4).
Bremen, 14. Mai 2026
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2026 insgesamt 91.574 Asylanträge entschieden, davon 71.292 Erstanträge (27.633 bzw. 27,9 Prozent weniger als von Januar bis April 2025) und 20.282 Folgeanträge (9.130 bzw. 89,3 Prozent mehr als von Januar bis April 2025). Von den insgesamt 91.574 Asylentscheidungen von Januar bis April 2026 waren 38,1 Prozent (34.898) „positive Entscheidungen“. (Januar bis April 2025: 18,2% der 110.077 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 34.898 „positiven Entscheidungen“ waren 27.810 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 15.857 bzw. 132,7 Prozent mehr als von Januar bis April 2025. Die anderen 7.088 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis April 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (2.243) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (4.845). 43,3 Prozent (39.686) der von Januar bis April 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis April 2025: 49,4%). 18,6 Prozent (16.990) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis April 2026 (darunter 5.075 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis April 2025: 32,4%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis April 2026 insgesamt 42.020 Asylanträge, davon 28.971 Erstanträge - 16.710 bzw. 36,6 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis April 2025 - und 13.049 Folgeanträge - 6.202 bzw. 90,6 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis April 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) Von Januar bis April 2026 waren „4.939 der 28.971 Asylerstantragstellenden (17,0%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis April 2025: 6.144 bzw. 13,4 Prozent der 45.681 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Mai 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260513 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - April 2024 bis Februar/April 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"
BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis April 2026
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(BIAJ) Ein bis Ende April 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten vier Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260512 – PDF: drei Seiten; Auszug unten)
In den letzten 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,353 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,365 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 53,889 Milliarden Euro gegenüber - darunter 27,983 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Mai 2025 bis April 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,536 Milliarden Euro.
Von Januar bis April 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 4,088 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis April des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,785 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3 in PDF und/oder unten)
Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis April 2026 deuten weiterhin darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n
Weiterlesen: BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis April 2026
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2026 – 12-Monatssumme stieg auf nahezu 28 Milliarden Euro
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,983 Milliarden Euro ausgegeben, 4,388 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025: 23,595 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 41 Monate (Dezember 2022 bis April 2026). In diesen 41 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,440 Milliarden Euro (69,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 27,983 Milliarden Euro (Mai 2025 bis April 2026).
