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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis April 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)

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Erstellt: 13. Mai 2026

(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis April 2026 insgesamt 91.574 Asylanträge entschieden, davon 71.292 Erstanträge (27.633 bzw. 27,9 Prozent weniger als von Januar bis April 2025) und 20.282 Folgeanträge (9.130 bzw. 89,3 Prozent mehr als von Januar bis April 2025). Von den insgesamt 91.574 Asylent­scheidungen von Januar bis April 2026 waren 38,1 Prozent (34.898) „positive Entscheidungen“. (Januar bis April 2025: 18,2% der 110.077 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)

Von den 34.898 „positiven Entscheidungen“ waren 27.810 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 15.857 bzw. 132,7 Prozent mehr als von Januar bis April 2025. Die anderen 7.088 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis April 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsi­diärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (2.243) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (4.845). 43,3 Prozent (39.686) der von Januar bis April 2026 entschiedenen Asyl­anträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis April 2025: 49,4%). 18,6 Pro­zent (16.990) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis April 2026 (darunter 5.075 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis April 2025: 32,4%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n

Gestellt wurden von Januar bis April 2026 insgesamt 42.020 Asylanträge, davon 28.971 Erstanträge - 16.710 bzw. 36,6 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis April 2025 - und 13.049 Folgeanträge - 6.202 bzw. 90,6 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis April 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3) Von Januar bis April 2026 waren „4.939 der 28.971 Asylerstantragstellenden (17,0%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis April 2025: 6.144 bzw. 13,4 Prozent der 45.681 Asylerstanträge) n

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 13. Mai 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260513 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - April 2024 bis Februar/April 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"

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BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis April 2026

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Erstellt: 12. Mai 2026

(BIAJ) Ein bis Ende April 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten vier Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260512 – PDF: drei Seiten; Auszug unten)

In den letzten 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,353 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,365 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 53,889 Milliarden Euro gegenüber - darunter 27,983 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Mai 2025 bis April 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,536 Milliarden Euro.

Von Januar bis April 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 4,088 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis April des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,785 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3 in PDF und/oder unten)

Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis April 2026 deuten weiterhin darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2026 – 12-Monatssumme stieg auf nahezu 28 Milliarden Euro

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Erstellt: 11. Mai 2026

(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,983 Milliarden Euro ausgegeben, 4,388 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025: 23,595 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 41 Monate (Dezember 2022 bis April 2026). In diesen 41 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,440 Milliarden Euro (69,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 27,983 Milliarden Euro (Mai 2025 bis April 2026).

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2026 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. April 2026

(BIAJ) April 2026 (Stichtag 13.04.) 4,678 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,008 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste April-Bestand nach April 2013 (April 2013: 3,020 Millionen Arbeitslose) 1,176 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,832 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.

77.000 (2,6 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2025 – 99.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 23.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 53.000 (3,3 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 24.000 (1,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2025. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-0,6 Prozent im Land Bremen
(HB) bis +4,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Stadt Bremen: -0,1 Prozent; Bremerhaven: -2,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +4,0 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -1,3 Prozent im Land Bremen (HB) bis +5,4 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -0,9 Prozent im Land Bremen (HB) bis +16,0 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +6,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

Die Arbeitslosenquoten reichten im April 2026 von 4,1 Prozent in Bayern (BY) bis 11,5 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,9 Prozent in BY bis 11,2 Prozent in HB; Männer: von 4,3 Prozent in BY bis 11,7 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,4 Prozent (Frauen: 6,0 Prozent; Männer: 6,7 Prozent) (siehe Tabelle 5)

3,826 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (125.000) weniger als im April 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,4 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im April vor 10 Jahren (April 2016) 4,327 Millionen. ELB-April-Maximum: 5,463 Millionen im April 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2026 und April 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. April 2026: Download_BIAJ20260430 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

Elterngeld: „Väteranteile“ – Jahres- und Quartalsdaten 2017-2025 im Vergleich

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Erstellt: 29. April 2026

(BIAJ) Ein vergleichender, aktualisierter Blick auf die i.d.R. berichteten Jahreszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (1), Sachsen (2) und Saarland (3), und die saisonal (von Quartal zu Quartal) stark schwankenden, in jedem Quartal eines Jahres deutlich niedrigeren „Väteranteile“, die sich aus den Quartalsdaten ergeben. Siehe dazu die „Erläuterungen“ unter den BIAJ-Abbildungen unten und hier: Download_BIAJ20260429 – PDF: zwei Seiten.
(1) Im Beobachtungszeitraum (2017 -2025) seit 2019 immer das Land mit dem zweitniedrigsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 21,5 Prozent) (2017 und 2018: Rang 14 vor Rheinland-Pfalz und Saarland)
(2) Im Beobachtungszeitraum (2017 -2025) immer das Land mit dem höchsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 30,0 Prozent)
(3) Im Beobachtungszeitraum (2017-2025) immer das Land mit dem niedrigsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 21,0 Prozent)

Weiterlesen: Elterngeld: „Väteranteile“ – Jahres- und Quartalsdaten 2017-2025 im Vergleich

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