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BA-Haushalt: Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2005 bis April 2026

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Erstellt: 12. Mai 2026

(BIAJ) Ein bis Ende April 2026 aktualisierter kurzer Blick auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Finanzierungssaldos (Einnahmen minus Ausgaben) seit 2005 (siehe BIAJ-Abbildung 1 von 3) - mit einem besonderen Blick auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 und die ersten vier Monate 2026 (siehe BIAJ-Abbildungen 2 und 3 von 3). (Download_BIAJ20260512 – PDF: drei Seiten; Auszug unten)

In den letzten 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 standen den Einnahmen in Höhe von 48,353 Milliarden Euro - darunter Beiträge zur Arbeitsförderung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) in Höhe von 40,365 Milliarden Euro - Ausgaben in Höhe von 53,889 Milliarden Euro gegenüber - darunter 27,983 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld. Aus den Einnahmen und Ausgaben insgesamt ergibt sich für die 12 Monate von Mai 2025 bis April 2026 ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 5,536 Milliarden Euro.

Von Januar bis April 2026 – wurden von der Bundesagentur für Arbeit 4,088 Milliarden Euro mehr ausgegeben als eingenommen. Von Januar bis April des Vorjahres (2025) betrug dieser negative Finanzierungssaldo 2,785 Milliarden Euro – im Haushaltsjahr 2025 dann insgesamt 4,232 Milliarden Euro. (siehe BIAJ-Abbildung 2 von 3 in PDF und/oder unten)

Im Haushalt 2026 der Bundesagentur für Arbeit ist ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von 3,374 Milliarden Euro veranschlagt, der einschließlich von geplanten Zuführungen an die umlagefinanzierten Rücklagen in Höhe von 597 Millionen Euro zu einer erwarteten Finanzierungslücke in Höhe von 3,971 Milliarden Euro führen würde. Im Bundeshaushalt 2026 ist zur Deckung dieser Lücke ein „Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit“ veranschlagt. (Haushaltsstelle 1101/656 22 – Soll: 3,971 Milliarden Euro) Die Abrechnungsergebnisse bis April 2026 deuten weiterhin darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahres 2026 ein deutlich höheres Darlehen zum Haushaltsausgleich benötigen wird als die im Bundeshaushalt 2026 veranschlagten 3,971 Milliarden Euro. n

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis April 2026 – 12-Monatssumme stieg auf nahezu 28 Milliarden Euro

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Erstellt: 11. Mai 2026

(BIAJ) In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden von der Bundesagentur für Arbeit für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 27,983 Milliarden Euro ausgegeben, 4,388 Milliarden Euro mehr als in den 12 Monaten ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025: 23,595 Milliarden Euro). (1) (siehe BIAJ-Abbildung unten)
Im monatlichen Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitslosengeldausgaben nach November 2022 in jedem der danach folgenden 41 Monate (Dezember 2022 bis April 2026). In diesen 41 Monaten stieg die 12-Monatssumme der Arbeitslosengeldausgaben um 11,440 Milliarden Euro (69,2 Prozent), von 16,543 Milliarden Euro (Dezember 2021 bis November 2022) auf die oben genannten 27,983 Milliarden Euro (Mai 2025 bis April 2026).

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Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich April 2026 (mit bremischen Städten)

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Erstellt: 30. April 2026

(BIAJ) April 2026 (Stichtag 13.04.) 4,678 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 3,008 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste April-Bestand nach April 2013 (April 2013: 3,020 Millionen Arbeitslose) 1,176 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,832 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.

77.000 (2,6 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im April 2025 – 99.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 23.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 53.000 (3,3 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 24.000 (1,8 Prozent) mehr arbeitslose Frauen als im April 2025. (siehe Tabelle 4)

Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-0,6 Prozent im Land Bremen
(HB) bis +4,7 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (Stadt Bremen: -0,1 Prozent; Bremerhaven: -2,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -1,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +4,0 Prozent in Berlin (BE) – bei den arbeitslosen Männern von -1,3 Prozent im Land Bremen (HB) bis +5,4 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)

Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -0,9 Prozent im Land Bremen (HB) bis +16,0 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +6,4 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)

Die Arbeitslosenquoten reichten im April 2026 von 4,1 Prozent in Bayern (BY) bis 11,5 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,9 Prozent in BY bis 11,2 Prozent in HB; Männer: von 4,3 Prozent in BY bis 11,7 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,4 Prozent (Frauen: 6,0 Prozent; Männer: 6,7 Prozent) (siehe Tabelle 5)

3,826 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 3,2 Prozent (125.000) weniger als im April 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,4 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im April vor 10 Jahren (April 2016) 4,327 Millionen. ELB-April-Maximum: 5,463 Millionen im April 2006.

Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im April 2026 und April 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 30. April 2026: Download_BIAJ20260430 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten


 

Elterngeld: „Väteranteile“ – Jahres- und Quartalsdaten 2017-2025 im Vergleich

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Erstellt: 29. April 2026

(BIAJ) Ein vergleichender, aktualisierter Blick auf die i.d.R. berichteten Jahreszahlen der „Väteranteile“ am Elterngeld, in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern Bremen (1), Sachsen (2) und Saarland (3), und die saisonal (von Quartal zu Quartal) stark schwankenden, in jedem Quartal eines Jahres deutlich niedrigeren „Väteranteile“, die sich aus den Quartalsdaten ergeben. Siehe dazu die „Erläuterungen“ unter den BIAJ-Abbildungen unten und hier: Download_BIAJ20260429 – PDF: zwei Seiten.
(1) Im Beobachtungszeitraum (2017 -2025) seit 2019 immer das Land mit dem zweitniedrigsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 21,5 Prozent) (2017 und 2018: Rang 14 vor Rheinland-Pfalz und Saarland)
(2) Im Beobachtungszeitraum (2017 -2025) immer das Land mit dem höchsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 30,0 Prozent)
(3) Im Beobachtungszeitraum (2017-2025) immer das Land mit dem niedrigsten „Väteranteil“ (Jahreswerte – 2025: 21,0 Prozent)

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Beitragsbemessungsgrenze (KV/PV) nach 2026 weiterhin unter Versicherungspflichtgrenze

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Erstellt: 22. April 2026

(BIAJ) Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) des Bundesministeriums für Gesundheit wird angekündigt: „Im Jahr 2027 wird zudem einmalig die monatliche Beitragsbemessungsgrenze um rund 300 Euro zusätzlich angehoben.“ (Seite 3 – Stand: 16.04.2026)

Mit Blick auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in 2026 (5.812,50 Euro im Monat) stiege die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG KV/PV) auf 6.112,50 Euro. Arbeitsentgelt über dieser BBG KV/PV bliebe in der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin beitragsfrei.

Mit einem Anstieg um 300 Euro bliebe die Beitragsbemessungsgrenze (BBG KV/PV) in 2026 weiterhin unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, der allgemeinen Pflichtversicherungsgrenze in Höhe von monatlich 6.450 Euro. Erst ein Anstieg um 637,50 Euro würde zu einer überfälligen Angleichung der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung an die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) – wie 2002 - führen. (siehe in BIAJ-Tabelle unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260422)

Anmerkung: Die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bliebe nach einer überfälligen Angleichung an die Versicherungspflichtgrenze weiterhin weit unter der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. (BBG RV/AV 2026: monatlich 8.450 Euro) n

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