Kinder und Jugendliche in SGB-II-Haushalten: Ein Bund-Ländervergleich von Ende 2022 bis Ende 2025
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(BIAJ) In den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ am 1. Januar 2023 (1) sank die Zahl der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen von 1,936 Millionen im Dezember 2022 um 9,6 Prozent (186.000) auf 1,750 Millionen im Dezember 2025. Die Zahl der minderjährigen Kinder und Jugendlichen sank im entsprechenden Zeitraum gemäß Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 um 0,3 Prozent (40.000) von 13,916 Millionen am 31.12.2022 auf 13,876 am 31.12.2025. (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalten 1, 7 und 13)
Die aus diesen Daten berechnete SGB-II-Quote der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren sank von 13,9 Prozent im Dezember 2022 um 1,3 Prozentpunkte auf 12,6 Prozent im Dezember 2025. In den Ländern reichte diese SGB-II-Quote der minderjährigen (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen im Dezember 2022 von 7,2 Prozent in Bayern (BY) bis 29,7 Prozent im Land Bremen (HB) und im Dezember 2025 dann von 6,6 Prozent in Bayern (BY) bis 27,0 Prozent im Land Bremen (HB). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Der absolute Bestand der (unverheirateten) Kinder und Jugendlichen in SGB-II-Haushalten sank in den Ländern in den drei Jahren nach Inkrafttreten des „Bürgergeld-Gesetz“ (1) zwischen 14,5 Prozent in Niedersachsen (NI: bei einem Sinken des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,2 Prozent) und 4,9 Prozent in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1b, Spalte 13) Das in Prozentpunkten ermittelte Sinken dieser SGB-II-Quoten in den Ländern reichte von 2,7 Prozentpunkte im Land Bremen (HB: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 1,2 Prozent) bis 0,4 Prozentpunkte in Baden-Württemberg (BW: bei einem Anstieg des altersgleichen Bevölkerungsbestandes um 0,1 Prozent). (siehe BIAJ-Tabelle 1a, Spalten 1, 7 und 13 und BIAJ-Abbildung 1a zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025)
Zur Entwicklung in den Altersgruppen 0 bis unter 15 Jahre, 0 bis unter 3 Jahre, 3 bis unter 6 Jahre, 6 bis unter 15 Jahre und 15 bis unter 18 Jahre siehe die entsprechenden Spalten in den unkommentierten BIAJ-Tabellen 1a und 1b und zur Entwicklung von Dezember 2022 bis Dezember 2025 in den Altersgruppen 0 bis unter 18 Jahre und 0 bis unter 15 Jahre die BIAJ-Abbildungen 1a und 1b.
Die genannten unkommentierten BIAJ-Tabellen und BIAJ-Abbildungen vom 18. Juni 2026 finden Sie hier: Download_BIAJ20260618 (PDF: vier Seiten – Auszug unten)
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2005 bis 2025)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) und eine BIAJ-Abbildung (Seite 11 und unten) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2005 bis 2025 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 13. Juni 2026 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2005 bis 31.12.2025 – ab 31.12.2022 der neue, auf Basis des Zensus 2022 fortgeschriebene Bevölkerungsstand) finden Sie hier: Download_BIAJ20260613 (PDF: 11 Seiten)
Weiterlesen: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2005 bis 2025)
Jobcenter: Mittel und Ausgaben für „Eingliederungsleistungen“ von Januar bis Mai 2026 (Jobcenter gE)
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(BIAJ) Ein Blick auf die Mittel für „Verwaltungskosten“ (Bundesanteil) und „Eingliederungsleistungen“, die den Jobcenter gE im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen, und auf die Ausgaben in den ersten fünf Monaten 2026 für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und die Ausgaben aus dem Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) im Bund und in den Ländern (immer ohne die Jobcenter zkT). Download_BIAJ20260611 (PDF, neun Seiten – Auszug unten).
Sanktions- und Leistungsminderungsverlaufsquoten 2022 bis 2025: Bund und Länder (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld)
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(BIAJ) 46 von 1.000 (4,6 Prozent) erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die 2025 mindestens in einem Monat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts hatten (SGB II – Hartz IV – Bürgergeld), wurde 2025 einmal oder öfter das Existenzminimum gekürzt (im Durchschnitt in 2025 mehr als zweimal – 2,06-mal). (1)
In den Ländern reichte diese sog. Leistungsminderungsverlaufsquote (Sanktionsverlaufsquote) in 2025 von 6,3 Prozent in Berlin (BE), 6,0 Prozent in Sachsen (SN) und 5,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 3,4 Prozent in Bayern (BY) und 3,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW).
Ein Jahr zuvor (2024) reichte die Leistungsminderungsverlaufsquote von 5,5 Prozent in Berlin bis 2,5 Prozent in Baden-Württemberg. In 2022 (dem letzten Jahr vor Einführung des „Bürgergeldes“) reichte die Sanktionsverlaufsquote von 3,9 Prozent in Brandenburg (BB) bis 2,1 Prozent in Bayern (BY).
Zur Entwicklung der Sanktionsverlaufsquote/Leistungsminderungsverlaufsquote von 2022 bis 2025 siehe die BIAJ-Abbildung (unten und in PDF auf Seite 1) und die Berechnungsgrundlagen und Erläuterungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) in BIAJ-Tabelle 1. PDF vom 08.06.2026: Download_BIAJ20260608S (drei Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 106.565 Asylanträge entschieden, davon 83.150 Erstanträge (38.513 bzw. 31,7 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2025) und 23.415 Folgeanträge (9.261 bzw. 65,4 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025). Von den insgesamt xxx91.574 Asylentscheidungen von Januar bis Mai 2026 waren 38,6 Prozent (41.175) „positive Entscheidungen“. (Januar bis Mai 2025: 18,1% der 135.817 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 41.175 „positiven Entscheidungen“ waren 32.273 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 17.114 bzw. 112,9 Prozent mehr als von Januar bis Mai 2025. Die anderen 8.902 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis Mai 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (2.736) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (6.166). 42,8 Prozent (45.599) der von Januar bis Mai 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis Mai 2025: 50,2%). 18,6 Prozent (19.791) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis Mai 2026 (darunter 5.982 im „Dublin-Verfahren“) galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis Mai 2025: 31,7%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis Mai 2026 insgesamt 50.293 Asylanträge, davon 34.925 Erstanträge - 19.079 bzw. 35,3 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis Mai 2025 - und 15.368 Folgeanträge - 6.475 bzw. 72,8 Prozent mehr Asylfolgeanträge als von Januar bis Mai 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis Mai 2026 waren „6.102 der 34.925 Asylerstantragstellenden (17,5%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis Mai 2025: 7.557 bzw. 14,0 Prozent der 54.004 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juni 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260608 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"; „EASY-Zugänge und Asylerstanträge im Vergleich - April 2024 bis März/Mai 2026“; Tabelle „BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit"