Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Arbeits- und Wohnorten Berlin, Hamburg und Bremen - darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit (30.06.2025)
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf die in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen (Land) arbeitenden bzw. die in diesen Ländern wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB) am 30. Juni 2025 - insgesamt und darunter ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Zwei BIAJ-Abbildungen - unten und Download_BIAJ20260224 (PDF: eine Seite mit Anhang zum 30.06.2024).
Kurze Lesehilfe mit Blick auf das Land Bremen: Bei Betrachtung des Landes Bremen als Arbeitort (AO) hatten am 30. Juni 2025 von den insgesamt 348.167 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 15,5 Prozent (53.933) keine deutsche Staatsangehörigkeit (Rang 9 im Ländervergleich; 30.06.2024: 14,8 Prozent). Bei Betrachtung des Landes Bremen als Wohnort (WO) hatten am 30. Juni 2025 von den insgesamt 264.696 im Land Bremen wohnenden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 21,3 Prozent (56.380) keine deutsche Staatsangehörigkeit. (Rang 2 im Ländervergleich; 30.06.2024: 20,4 Prozent) Anders als in den beiden anderen Stadtstaaten: Im Land Bremen, wohnten im Land Bremen mehr sozialversicherungspflichtigte Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit (56.380) als dort arbeiteten (53.933). Das heißt, im Land Bremen überstieg die Zahl der auspendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Zahl der einpendelnden sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit um 2.447 – bei insgesamt 83.471 mehr einpendelnden sozialvesicherungspflichtig Beschäftigten als auspendenlnden spozialversicherungspflichtig Beschäftigten (348.167 svB AO minus 264.696 svB WO). Bremen, 24. Februar 2026
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Januar 2026
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(BIAJ) Im Januar 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 2,724 Milliarden Euro ausgegeben (1), 79 Millionen Euro (2,8 Prozent) weniger als die 2,803 Milliarden Euro im Januar 2025. (2) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde für Mitte Januar 2026 ein Bestand von 5,194 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 234.000 (4,3 Prozent) weniger die 5,428 Millionen RLB im Januar 2025.
In den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,970 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 231 Millionen Euro (0,8 Prozent) weniger als die 29,201 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Februar 2024 bis Januar 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025 (Soll: 29,600 Milliarden Euro) bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden bzw. 920 Millionen Euro (3,2 Prozent) weniger als die 28,970 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,297 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Februar 2025 bis Januar 2026 für „Bürgergeld“ monatlich durchschnittlich 455,75 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Februar 2024 bis Januar 2025 wurden für die durchschnittlich 5,493 Millionen RLB durchschnittlich 442,99 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260220_2 (eine Seite).
Weiterlesen: Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis Januar 2026
Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten ("Ein-Euro-Jobs") - 2013 bis Januar 2026
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter gE für Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (AGH MAW - "Ein-Euro-Jobs") von 2013 bis März 2025 (gleitende 12-Monatssummen bis zur 12-Monatssumme Febrauar 2025 - Januar 2026). Die 17 BIAJ-Abbildungen (Jobcenter gE insgesamt und die 16 Länder - immer ohne die Jobcenter zkT) finden Sie hier: Download_BIAJ20260220 (PDF. 17 Seiten - Auszüge: DE, BE, HH, HB_L, NW, ST und TH unten)
Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II): Bund und die drei Stadtstaaten – 2019 bis Januar 2026
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(BIAJ) Ein kurzer unkommentierter Blick auf die Entwicklung der Ausgaben der Jobcenter für „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) im Bund und in den drei Stadtstaaten (Bremen, Hamburg und Berlin) bis Januar 2026 mit kurzen Lesehilfen. Die Finanzierung dieser 2019 eingeführten Förderung erfolgt aus den Bundesmitteln für „Leistungen zu Eingliederung nach dem SGB II“ (SGB-II-Eingliederungsleistungen – Eingliederungsbudget der Jobcenter) und der ergänzenden Finanzierung im Rahmen des sog. „Passiv-Aktiv-Transfers“ (PAT), d.h. aus Bundesmitteln für das „Bürgergeld“ (bis Ende 2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“).
Siehe weiter unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260213 (vier Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2026 (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2026 insgesamt 25.191 Asylanträge entschieden (2.977 weniger als im Januar 2025), davon lediglich 18.779 Erstanträge (6.842 bzw. 26,7 Prozent weniger als im Januar 2025) und 6.412 Folgeanträge (3.865 bzw. 151,7 Prozent mehr als im Januar 2025). Von den insgesamt 25.191 Asylentscheidungen im Januar 2026 waren 38,3 Prozent (9.640) „positive Entscheidungen“. (Januar 2025: 19,6% der 28.168 Entscheidungen) (siehe Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1 im PDF-Download) Von den 9.640 „positiven Entscheidungen“ waren 8.491 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 5.522 bzw. 186,0 Prozent mehr als im Januar 2025. Die anderen 1.149 „positiven Entscheidungen“ im Januar 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (515) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (634). 42,2 Prozent (10.641) der im Januar 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2025: 49,9%), 19,5 Prozent (4.910) der Entscheidungen des BAMF (darunter 1.400 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2026 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2025: 30,4%). n
Gestellt wurden im Januar 2026 lediglich 7.649 Erstanträge (7.271 bzw. 48,7 Prozent weniger Asylerstanträge als im Januar 2025 - 71,0 Prozent weniger als im Januar 2024) und 3.793 Folgeanträge (2.119 bzw. 126,6 Prozent mehr Asylfolgeanträge als im Januar 2025). Im Januar 2026 waren „928 der 7.649 Asylerstantragstellenden (12,1%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar 2025: 1.418 bzw. 9,5 Prozent der 14.920 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 10. Februar 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2024: Download_BIAJ20260210 (PDF: sechs Seiten – Auszüge unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote" und ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge syrischer Asylsuchender in den Monaten von Januar 2025 bis Januar 2026)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Januar 2026 (Tabellen und Abbildungen)