Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Mai 2026 (mit bremischen Städten)
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(BIAJ) Mai 2026 (Stichtag 12.05.) 4,670 Millionen Arbeitsuchende – darunter: 2,950 Millionen registrierte Arbeitslose, der höchste Mai-Bestand nach Mai 2011 (Mai 2011: 2,961 Millionen Arbeitslose) 1,145 Millionen der registrierten Arbeitslosen waren bei den 156 Agenturen für Arbeit und 1,806 Millionen bei den 404 Jobcentern registriert.
31.000 (1,1 Prozent) mehr registrierte Arbeitslose als im Mai 2025 – 82.000 mehr bei den Agenturen für Arbeit und 51.000 weniger bei den Jobcentern. (siehe Tabellen 1, 2 und 3). (1) 31.000 (1,9 Prozent) mehr arbeitslose Männer, Bestand der registrierten arbeitslosen Frauen im Vorjahresvergleich nahezu unverändert. (+270). (siehe Tabelle 4)
Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen insgesamt von
-1,9 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,0 Prozent in Sachsen (SN). (Stadt Bremen: -1,6 Prozent; Bremerhaven: -2,8 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten arbeitslosen Frauen reichten im Ländervergleich von -2,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis +2,6 Prozent in Sachsen (SN) – bei den arbeitslosen Männern von -2,5 Prozent im Land Bremen (HB) bis +3,6 Prozent in Baden-Württemberg (BW). (siehe Tabelle 4, Seite 6)
Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen im Alter von unter 25 Jahren reichten im Ländervergleich von -3,1 Prozent im Land Bremen (HB) bis +15,2 Prozent in Hamburg (HH). (DE: +5,3 Prozent; siehe Anhang, Seite 10)
Die Arbeitslosenquoten reichten im Mai 2026 von 4,0 Prozent in Bayern (BY) bis 11,2 Prozent im Land Bremen (HB). (Frauen: von 3,8 Prozent in BY bis 10,9 Prozent in HB; Männer: von 4,2 Prozent in BY bis 11,5 Prozent in HB) Bundesrepublik: 6,3 Prozent (Frauen: 5,9 Prozent; Männer: 6,6 Prozent) (siehe Tabelle 5)
3,830 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB - SGB II - Hartz IV), 2,6 Prozent (103.000) weniger als im Mai 2025. Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von ‑6,1 Prozent in Thüringen (TH) bis -0,2 Prozent in Baden-Württemberg (BW). Erinnerung: ELB im Mai vor 10 Jahren (Mai 2016) 4,321 Millionen. ELB-Mai-Maximum: 5,456 Millionen im Mai 2006.
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Mai 2026 und Mai 2025 - Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte - siehe die BIAJ-Kurzmitteilung (PDF) vom 29. Mai 2026: Download_BIAJ20260529 (zwei Text- und acht Tabellenseiten; bremische Städte auf PDF-Seite 9)
(1) wg. Rundung im Text auf 1.000 können Rundungsdifferenzen bei Summenbildung auftreten
Arbeitnehmerentgelt und Anteil der Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer 1995 bis 2025
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(BIAJ) Ein kurzer bis 2025 aktualisierter Blick auf die Entwicklung des Arbeitnehmerentgelts und der Sozialbeiträge von 1995 bis 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (siehe unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260528 - eine Seite).
Im Jahr 2025 betrug das Arbeitnehmerentgelt in der Bundesrepublik Deutschland, das sich aus den Bruttolöhnen und -gehältern und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber* zusammensetzt, insgesamt 2,479 Billionen (2.479 Milliarden) Euro. Davon waren 31,5 Prozent (781 Milliarden Euro) Sozialbeiträge der Arbeitgeber (440 Milliarden Euro) und der Arbeitnehmer (342 Milliarden Euro). Über den gesamten Beobachtungszeitraum 1995 bis 2024 liegt dieser Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt zwischen 30,7 Prozent (1995 und 2019) und 32,1 Prozent (2009 - erstmalige Buchung der "Beiträge an die Privaten Krankenversicherungsunternehmen" als Sozialbeiträge). Eine Tendenz zu einem steigenden Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (seit 1995 bzw. 2009*) nicht zu erkennen.
(* Anmerkung: Es sind hier selbstverständlich alle Geschlechter einbezogen - nach Geschlecht differenzierte Daten liegen dem BIAJ nicht vor) n

SGB II (Bürgergeld – Hartz IV): Bedarfe und Zahlungsansprüche im Bund und in den 15 Großstädten – 12/22 - 12/25
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(BIAJ) Im Dezember 2025 betrug der gemäß SGB II (Hartz IV) durchschnittlich anerkannte Bedarf für „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts“ (Bürgergeld, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft) 1.501,40 Euro pro Bedarfsgemeinschaft (BG; mit durchschnittlich 1,84 Regelleistungsberechtigten - RLB).
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittlich anerkannte Bedarf pro Bedarfsgemeinschaft von 1.314,60 Euro in Leipzig (L; 1,63 RLB pro BG) bis 1.713,70 Euro in Hamburg (HH: 1,82 RLB pro BG). (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 (BG) und 7 (RLB), Seite 7 und 10)
Die SGB-II-Zahlungsansprüche zur "Sicherung des Lebensunterhalts" liegen erheblich unter dem anerkannten Bedarf. Nach Anrechnung von „zu berücksichtigendem Einkommen“, „vorrangigen Leistungen“ und „zu berücksichtigendem Vermögen“ und Kürzung durch Sanktionen („Leistungsminderungen“) von durchschnittlich 373,80 Euro verblieb im Dezember 2025 ein durchschnittlicher Zahlungsanspruch in Höhe von 1.127,60 Euro pro Bedarfsgemeinschaft, davon 524,30 Euro für die Kosten der Unterkunft.
In den 15 Großstädten (incl. Region Hannover) reichte der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Bedarfsgemeinschaft im Dezember 2025 von 1.008,00 Euro in Leipzig (darunter 440,70 Euro für die Kosten der Unterkunft) bis 1.334,50 Euro in Hamburg (darunter 734,80 Euro für die Kosten der Unterkunft) (Abschnitt A und B in den BIAJ-Tabellen 4 und 6 (BG) und 7 und 9 (RLB), Seite 7, 9, 10 und 12)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 26. Mai 2026 finden sie hier: Download_BIAJ20260526 (PDF: drei Text- und neun Tabellenseiten)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben von 2010 bis April 2026
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(BIAJ) Von Januar bis April 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 9,979 Milliarden Euro ausgegeben (1), 247 Millionen Euro (2,4 Prozent) weniger als die 10,226 Milliarden Euro von Januar bis April 2025. (2)
In den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,802 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 395 Millionen Euro (1,4 Prozent) weniger als die 29,197 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Mai 2024 bis April 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 1,550 Milliarden Euro (5,2 Prozent) weniger als im Bundeshaushalt 2025, bzw. 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als die 29,049 Milliarden Euro (Ist 2025), die im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden, bzw. 752 Millionen Euro (2,6 Prozent) weniger als die 28,802 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,239 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Mai 2025 bis April 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 458,11 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von Mai 2024 bis April 2025 wurden für die durchschnittlich 5,459 Millionen RLB durchschnittlich 445,67 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 bis April 2026 („Grundsicherung“) siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20260522 (eine Seite). (4)
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Armutsgefährdungsquoten 2025: Von Bremen und Sachsen-Anhalt bis Bayern
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(BIAJ) Die Armutsgefährdungsquoten 2025 gemäß EU-SILC, der „amtlichen Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen“ (Destatis), reichten in den Ländern von 27,5 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,3 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 12,6 Prozent in Bayern (BY), bei einer Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt von 16,1 Prozent. Die sog. Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) in Höhe von 2.408 Euro pro Monat) betrug für einen Einpersonenhaushalt 1.445 Euro pro Monat. (siehe BIAJ-Abbildungen 1 und 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung - alle sechs BIAJ-Abbildungen unten und zum Download hier: Download_BIAJ20260521 )
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der weiblichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 28,9 Prozent im Land Bremen (HB) und 21,9 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 13,4 Prozent in Bayern. (DE: 16,7 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 2 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Armutsgefährdungsquoten 2025 (EU-SILC) der männlichen Bevölkerung reichten in den Ländern von 26,1 Prozent im Land Bremen (HB) und 20,5 Prozent in Sachsen-Anhalt (ST) bis 11,7 Prozent in Bayern. (DE: 15,6 Prozent) (siehe BIAJ-Abbildung 3 und die Erläuterungen unter der Abbildung)
Die Differenz (Delta) zwischen der Armutsgefährdungsquote der weiblichen und männlichen Bevölkerung reichte in den Ländern von +2,8 Prozentpunkte im Land Bremen (HB) bis -1,7 Prozentpunkte in Berlin (BE). (DE: +1,1 Prozentpunkte) Nur in den Ländern Berlin (BE), Mecklenburg-Vorpommern (MV), Sachsen (SN) und Brandenburg (BB) lag die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Bevölkerung in 2025 unter der Armutsgefährdungsquote der männlichen Bevölkerung. (siehe BIAJ-Abbildung 4 und die Erläuterungen unter der Abbildung).
Ergänzend werden in den BIAJ-Abbildungen 1 bis 3 und 5 die Armutsgefährdungsquoten, ermittelt auf Basis der Medianeinkommen auf Landesebene, genannt. (1) Die dieser Berechnung der Armutsgefährdungsquoten (MZ-Kern - Landesmedian) in 2025 zugrunde liegenden Armutsgefährdungsschwellen (60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens auf Landesebene) reichen von 1.184 Euro pro Monat im Land Bremen (HB) und 1.222 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt (ST) bis 1.452 Euro pro Monat in Bayern (BY). Laut MZ-Kern galt 2025 eine Person im Land Bremen (HB) bzw. in Sachsen-Anhalt (ST) erst dann als armutsgefährdet, wenn sie monatlich (netto) über weniger als 1.184 Euro (HB) bzw. 1.222 Euro (ST) verfügte, in Bayern (BY) schon dann, wenn sie (netto) über weniger als 1.452 Euro verfügte. (siehe BIAJ-Abbildung 6 und die Erläuterungen unter der Abbildung)

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