Auszubildende und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Ländervergleich 2015 bis 2025
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(BIAJ) Ende 2025 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 34,986 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 3,836 Millionen (12,3 Prozent) mehr als die 31,150 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zehn Jahre zuvor (Ende 2015). In den Ländern reichte die Veränderungsrate der Gesantzahl des sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Ende 2015 - Ende 2025) von +25,8 Prozent in Berlin (BE) bis -0,6 Prozent in Thüringen (TH). (siehe BIAJ-Tabelle 1 - i/m/w)
Die Zahl der Auszubildenden (gemäß Beschäftigungsstatistik) unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten stieg im entsprechenden Zeitraum um 48.000 (+3,0 Prozent) auf 1,621 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate der Zahl der Auszubildenden gemäß Beschäftigungsstatistik (Ende 2015 – Ende 2025) von +25,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bis -4,2 Prozent in Niedersachsen (NI). (siehe BIAJ-Tabelle 2 - i/m/w)
Die deutlich kleinere Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik sank im entsprechenden Zeitraum um 125.000 (-9,4 Prozent) auf 1,212 Millionen. In den Ländern reichte die Veränderungsrate (Ende 2015 – Ende 2025) der Zahl der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik von +10,6 Prozent in Sachsen (SN) bis ‑21,1 Prozent im Saarland (SL). (siehe BIAJ-Tabelle 3 – i/m/w)
Die Ausbildungsquote gemäß Beschäftigungsstatistik (Anteil der Auszubildenden an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) sank in der Bundesrepublik Deutschland von 5,1 (5,05) Prozent Ende 2015 auf 4,5 (4,52) Prozent Ende 2022 und stieg bis Ende 2025, erstmals im Beobachtungszeitraum, leicht auf 4,6 (4,63) Prozent. In den Ländern reichte die Ausbildungsquote gemäß Beschäftigungsstatistik Ende 2025 von 5,1 Prozent im Saarland (SL) und in Rheinland-Pfalz (RP) (Rang 1 und 2) bis 3,2 Prozent in Berlin (BE). (siehe BIAJ-Tabelle 4, S. 6 – i/m/w)
Die deutlich kleinere rechnerische Ausbildungsquote gemäß Berufsbildungsstatistik (Anteil der Auszubildenden gemäß Berufsbildungsstatistik an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten) sank in der Bundesrepublik Deutschland von 4,3 Prozent Ende 2015 auf 3,5 (3,46) Prozent Ende 2025. In den Ländern reichte die Ausbildungsquote gemäß Berufsbildungsstatistik Ende 2025 von 3,9 Prozent in Niedersachsen (NI), Schleswig-Holstein (SH) und Rheinland-Pfalz (RP) (Rang 1 bis 3) bis 2,1 Prozent in Berlin (BE). (siehe BIAJ-Tabelle 5, S. 7 – i/m/w)
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 28. September 2026 mit den Bundes- und Länderdaten (Arbeitsort) zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten insgesamt, den Auszubildenden (gemäß Beschäftigungs- und Berufsbildungsstatistik) und den Ausbildungsquoten gemäß Beschäftigungsstatistik und gemäß Berufsbildungsstatistik (Ende 2015 bis Ende 2025), differenziert nach Geschlecht, finden Sie hier: Downlad_BIAJ20260928 (PDF: 8 Seiten - zwei Text- und 6 Tabellen-Seiten)
Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Berufsausbildung: hier.
Jobcenter Bremen: 2026 werden voraussichtlich mehr als acht Millionen Euro der Eingliederungsmittel nicht ausgegeben
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(BIAJ) Ein Blick auf die für das laufende Haushaltsjahr 2026 und das Vorjahr 2025 zugeteilten Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (und den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten), die Umschichtungen zu den Mitteln für den Bundesanteil an den Gesamtverwaltungskosten und die Ausgaben bis Ende August 2026: siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: BIAJ_20260925 (eine Seite).

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Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld-, Bürgergeld- und Grundsicherungsgeld-Ausgaben von 2010 bis August 2026
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(BIAJ) Von Januar bis August 2026 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ und „Grundsicherungsgeld“ (ab 01.07.2026 - bis 31.12.2022 „Arbeitslosengeld II“ und „Sozialgeld“) insgesamt 19,486 Milliarden Euro ausgegeben (1), 437 Millionen Euro (2,2 Prozent) weniger als die 19,923 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis August 2025). (2)
In den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 wurden vom Bund insgesamt 28,612 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ bzw. „Grundsicherungsgeld“ ausgegeben – 548 Millionen Euro (1,9 Prozent) weniger als die 29,160 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (September 2024 bis August 2025). Im Bundeshaushalt 2026 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 28,050 Milliarden Euro veranschlagt, 999 Millionen Euro (3,4 Prozent) weniger als im Haushaltsjahr 2025 ausgegeben wurden (Ist 2025: 29,049 Milliarden Euro) bzw. 562 Millionen Euro (2,0 Prozent) weniger als die 28,612 Millionen Euro, die in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,167 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB; vorläufig) wurden vom Bund in den 12 Monaten von September 2025 bis August 2026 für „Bürgergeld“ (brutto) monatlich durchschnittlich 461,41 Euro pro RLB ausgegeben. Ein Jahr zuvor, von September 2024 bis August 2025 wurden für die durchschnittlich 5,394 Millionen RLB durchschnittlich 450,53 Euro pro Monat ausgegeben. (3)
Zu Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Bürgergeld und Grundsicherungsgeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 („Grundsicherung“) bis August 2026 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20260922 (eine Seite). (4)
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte (SGB II), Staatsangehörigkeit 2015 bis 2025
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(BIAJ) Ein unkommentierter, bis Ende 2025 aktualisierter Blick auf die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (svB), der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB - SGB II – Arbeitslosengeld II, Bürgergeld gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1) insgesamt und darunter der sozialversicherungspflichtig beschäftigten ELB (svb_ELB), differenziert nach Staatsangehörigkeit, darunter Bulgarien, Rumänien und Ukraine. Berichtszeitraum: Juni 2015 bis Dezember 2025.
Siehe die zwei BIAJ-Abbildungen unten bzw.im PDF mit den Berechnungsgrundlagen auf Seite 3: Download_BIAJ20260921
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis August 2026 – mit Blick auf Iran (Tabellen und Abbildungen)
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(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 146.719 Asylanträge entschieden, davon 117.229 Erstanträge (61.054 bzw. 34,2 Prozent weniger als von Januar bis August 2025) und 29.490 Folgeanträge (2.260 bzw. 8,3 Prozent mehr als von Januar bis August 2025). Von den insgesamt 146.719 Asylentscheidungen von Januar bis August 2026 waren 37,0 Prozent (54.351) „positive Entscheidungen“. (Januar bis August 2025: 20,0% der 205.513 Entscheidungen) (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1)
Von den 54.351 „positiven Entscheidungen“ waren 39.677 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG), 11.756 bzw. 42,1 Prozent mehr als von Januar bis August 2025. Die anderen 14.674 „positiven Entscheidungen“ von Januar bis August 2026 entfielen auf die Gewährung von lediglich „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG (3.617) und die Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (11.057). 45,0 Prozent (66.070) der von Januar bis August 2026 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar bis August 2025: 51,1%). 17,9 Prozent (26.298) der Entscheidungen des BAMF von Januar bis August 2026 galten als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar bis August 2025: 28,9%). (Spalten 9 bis 11 in Tabelle 1) n
Gestellt wurden von Januar bis August 2026 insgesamt 68.271 Asylanträge, davon 47.296 Erstanträge - 30.950 bzw. 39,6 Prozent weniger Asylerstanträge als von Januar bis August 2025 - und 20.975 Folgeanträge – 4.791 bzw. 18,6 Prozent weniger Asylfolgeanträge als von Januar bis August 2025. (siehe Spalten 7 bis 9 in Tabelle 2, Seite 3)
Von Januar bis August 2026 waren „8.346 der 47.296 Asylerstantragstellenden (17,6%) in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.“ (Januar bis August 2025: 12.196 bzw. 15,6 Prozent der 78.246 Asylerstanträge) n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 18. September 2026 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und aus aktuellem Anlass mit einem Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Asylerstanträge von Asylsuchenden mit iranischer Staatsangehörigkeit: Download_BIAJ20260918 (PDF: sechs Seiten – Auszug unten: „Anerkennungsquote" und "Gesamtschutzquote"

Hinweis: Zu den Änderungen der Asylgeschäftsstatistik mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 siehe die „FAQ zur neuen Asylgeschäftsstatistik“ (BAMF https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/Asylgeschaeftsstatistik/faq-asylgeschaeftsstatistik.pdf )