Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Juni 2024 und „Soll-Ausblick 2025“
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(BIAJ) Im ersten Halbjahr 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 15,055 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,923 Milliarden Euro (14,6 Prozent) mehr als die 13,132 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023. (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Juni 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,546 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 50.000 mehr (0,9 Prozent) mehr als die 5,496 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 wurden vom Bund insgesamt 27,731 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,682 Milliarden Euro (10,7 Prozent) mehr als die 25,049 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juli 2022 bis Juni 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind bzw. waren für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,5 Milliarden Euro veranschlagt. Am 17. Juli 2024 wurde vom Bundeskabinett der „Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2024“ mit Mehrausgaben für das „Bürgergeld“ in Höhe von 3,2 Milliarden Euro (im Vergleich zum Soll 2024) beschlossen. Das neue Soll 2024 einschließlich Nachtrag beträgt demnach 29,7 Milliarden Euro. In dieser Sitzung des Bundeskabinetts wurde auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 mit einem Soll für das „Bürgergeld“ in Höhe von 25,0 Milliarden Euro beschlossen – 4,7 Milliarden Euro (15,8 Prozent) weniger als das im Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts erwartete Ist 2024. (3)
Gemessen an den durchschnittlich 5,510 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 419,37 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Juli 2022 bis Juni 2023 wurden für die durchschnittlich 5,446 Millionen RLB durchschnittlich 383,29 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 mit Ausblick auf 2025 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder PDF hier: Download_BIAJ20240723 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Berechnungsgrundlagen bisher unbekannt bzw. nicht veröffentlicht – im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 müsste, bei nominal gleichen Ausgaben pro RLB, die durchschnittliche Anzahl der RLB rechnerisch um etwa 880.000 (!) reduziert werden – um eine etwas kleinere Anzahl, wenn durch eine höhere Anrechnung von „vorrangigen Leistungen“ – z.B. Leistungen für Kinder – die durchschnittlichen Ausgaben pro RLB gesenkt werden.
Jobcenter 2025: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung“ und „Verwaltungskosten“- vorläufiger Ausblick
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(BIAJ) Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2025 (1) sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ 3,700 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/685 11-253 – 450 Millionen Euro weniger als die 4,150 Milliarden in 2024). Gemäß Erläuterung bei Haushaltsstelle 1101/685 11-253 dürfen zudem Ausgabereste zu Lasten aller Einzelpläne bis zur Höhe von 350 Millionen Euro in Anspruch genommen werden (1,0 Milliarden Euro weniger als die 1,350 Milliarden in 2024).
Für den Bundesanteil an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im Haushaltsjahr 2025 sind 5,250 Milliarden Euro veranschlagt (Haushaltsstelle 1101/636 13-259 – 200 Millionen Euro mehr als die 5,050 Milliarden Euro in 2024 - aber 1,068 Milliarden Euro weniger als das Ist in 2023!).
Einschließlich der genannten Ausgabereste die in Anspruch genommen werden dürfen, ergibt sich damit ein „Gesamtbudget 2025“ in Höhe von 9,300 Milliarden Euro - 1,250 Milliarden Euro weniger als in Bundeshaushalt 2024. (2)
900 Millionen Euro der geplanten Kürzung des "Gesamtbudgets" um insgesamt 1,250 Milliarden Euro werden von der Bundesregierung mit der Übertragung der „Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ und der „Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit begründet – Beitrags- statt Steuerfinanzierung. (siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 20/9792, S.21/22)
Die Ergebnisse der vorläufigen Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, wie hoch die Anteile der einzelnen Jobcenter (300 „gemeinsame Einrichtungen“- gE - und 104 „zugelassene kommunale Träger“ - zkT) an den Bundesmitteln (incl. Ausgabereste) im Haushaltsjahr 2025 (im Vergleich zu 2024) sein könnten und wie sich dies im Vergleich zur Mittelzuteilung im laufenden Haushaltsjahr 2024 (Stand 26.01.2024) darstellen könnte. (BIAJ-Tabelle vom 17.07.2024: Download_BIAJ20240717 – PDF: 11 Seiten – mit der Bitte um Beachtung der Anmerkungen und Fußnoten auf Seite 11)
Welchen Einfluss die folgenden parlamentarischen Beratungen des Regierungsentwurfs auf die Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 haben werden, ist noch nicht bekannt. Nicht bekannt ist auch, ob die Verteilungsmaßstäbe durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das kommende Haushaltsjahr 2025 geändert werden – u.a. wegen der genannten Übertragung von Leistungen (FbW und Reha) auf die Agenturen für Arbeit und den (überwiegend) beitragsfinanzierten Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA).
(1) Regierungsentwurf (Bundesministerium der Finanzen), 15. Juli 2024
(2) Im Vergleich zum „warnenden Ausblick“ vom 01.07.2024 (hier) wurde das „Gesamtbudget“ (einschl. Ausgabereste) um 550 Millionen Euro weniger gekürzt (statt um 1,800 Milliarden Euro um 1,250 Milliarden Euro).
Hinweis vom 25.08.2024: Siehe dazu die BIAJ-Materialien "Jobcenter: "Gesamtbudget" 2025v mit Vorjahresvergleich (Ist 2023 und Soll 2024)" vom 25.08.2024 hier.
BA-Haushalt: Entwicklung der Finanzierungssalden von 2005 bis Juni 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 standen den Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von 43,3 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,0 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 42,0 Milliarden Euro – darunter 20,4 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber. Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 ergibt sich ein positiver Finanzierungssaldo von 1,3 Milliarden Euro. Sechs Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,0 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis Juni 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1)
Die negative Veränderung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden um 1,7 Milliarden Euro in den ersten sechs Monaten des laufenden Haushaltsjahres 2024 ergibt sich rechnerisch wie folgt: Im den ersten Halbjahr 2023 nahm die BA 620 Millionen Euro mehr ein als sie in diesen sechs Monaten ausgab. Im ersten Halbjahr 2024 gab die BA 1,095 Milliarden Euro mehr aus als sie einnahm. (siehe dazu die BIAJ-Abbildung 2 mit dem Jahresfortschrittswert des Finanzierungssaldos in den Jahren 2022 bis 2024 und die BIAJ-Abbildung 3 mit den monatlichen Finanzierungssalden von Januar 2022 bis Juni 2024) Aus der Differenz zwischen dem positiven Finanzierungssaldo von (gerundeten) 0,6 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023 und dem negativen Finanzierungssaldo von (gerundeten) 1,1 Milliarden Euro ergibt sich die genannte negative Veränderung des Finanzierungssaldos (12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden) um 1,7 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2024.
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA im ersten Halbjahr 2024 deuten darauf hin, dass der noch positive Finanzierungssaldo in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024 (1,3 Milliarden Euro; siehe oben und BIAJ-Abbildung 1) auf nahe Null Euro im Haushaltsjahr 2024 abnehmen könnte. Am 31.05.2024 berichtete der Spiegel unter Berufung auf einen Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: „Die Bundesagentur für Arbeit wird dieses Jahr finanziell deutlich schlechter abschließen als bislang erwartet. … Demnach wird für 2024 bei der Bundesagentur nur noch ein Überschuss von 600 Millionen Euro erwartet.“ n
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 15. Juli 2024 mit "Ausblick auf 2025" und den "Übertragungen" vom Bundeshaushalt auf den Haushalt der BA finden Sie hier: Download_BIAJ20240715 (PDF: vier Seiten)
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und deren Ausschöpfung von Januar bis Juni 2024 – Bund und Länder
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(BIAJ) Von den 300 Jobcentern gE ("gemeinsame Einrichtungen" von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit) wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,467 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" ausgegeben (einschließlich von 122,6 Millionen Euro aus dem sog. "Passiv-Aktiv-Transfer") – 73,6 Millionen Euro (4,8 Prozent) weniger als im ersten Halbjahr 2023.
Von den zugeteilten 3,158 Milliarden Euro für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" im Haushaltsjahr 2024 (ohne die Mittel aus dem "Passiv-Aktiv-Transfer", die nicht den einzelnen Jobcentern zugeteilt werden, wurden von den Jobcentern gE im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 1,345 Milliarden Euro (42,6 Prozent) ausgegeben – in den Ländern (nur Jobcenter gE) reicht diese „Ausschöpfungsquote“ (alle Jobcenter gE zusammen: 42,6 Prozent) von 52,4 Prozent im Land Bremen (HB) bis 30,8 Prozent in Thüringen (TH). (1)
Weitere, differenzierte Informationen zu den Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und zum "Passiv-Aktiv-Transfer" im Bund und in den Ländern (Jobcenter gE) im ersten Halbjahr 2023 und 2024 finden Sie in den BIAJ-Materialien vom 10. Juli 2024: Download_BIAJ20240710 (PDF: zwei Text- und 17 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund und die 16 Länder - eine Jahreszahl am 09.10.2024 korrigiert)
(1) Anmerkung zur „Mittelausschöpfung“: Die geplanten bzw. faktisch vollzogenen Umschichtungen von den genannten zugeteilten Mitteln für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in 2024 zu den Mitteln für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ der Jobcenter gE in 2024 sind dem BIAJ nicht bekannt.
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Juni 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis Juni 2024 erfolgten 24.329 (18,3 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Juni 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank um 875 (4,1 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1)
Die „Anerkennungsquote“ sank auf 14,6 Prozent in den 12 Monaten von Juli 2023 bis Juni 2024, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im entsprechenden 12-Monatszeitraum 49,2 Prozent und nur 47,0 Prozent in den Monaten Januar bis Juni 2024. (siehe dazu u.a. die Abbildung 3 und Tabelle 1, Spalten 11 und Spalte 10 unten) n
Von Januar bis Juni 2024 wurden insgesamt 132.201 Asylanträge gestellt, darunter 121.416 Erstanträge – 28.750 (19,1 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis Juni 2023. 10.736 (8,8 Prozent) der Erstanträge von Januar bis Juni 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Juni 2023: 11.860; 7,9 Prozent der 150.166 Erstanträge)
Die Verteilung der 121.416 von Januar bis Juni 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 22.520 – darunter Türkei: 15.782 (3.426 bzw. 17,8 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023, aber immer noch Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024!)
Asien: 74.065 – darunter Syrien: 37.633; Afghanistan: 19.511 (7.799 bzw. 28,6 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023); Irak: 5.041; Iran: 3.050 (2.916 bzw. 48,9 Prozent weniger als von Januar bis Juni 2023) (Syrien, und Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024)
Afrika: 17.797– darunter Somalia: 3.479 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Juni 2024)
Amerika: 4.070 – darunter Kolumbien: 1.981; Venezuela: 1.635
Staatsangehörigkeit unbekannt: 2.964 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Juni 2024 insgesamt 157.076 Asylanträge, darunter 143.273 Erstanträge. 73.894 (47,0 Prozent) der 157.076 Entscheidungen von Januar bis Juni 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 20.476 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Juni 2024 insgesamt 232.268, 55.281 (31,2 Prozent) mehr als Ende Juni 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 08. Juli 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240708_2 (PDF: sechs Seiten incl. Anhang)
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