Zur „Geldnot beim Jobcenter“ (Radio Bremen): Mittel und Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2024
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(BIAJ) „Geldnot beim Jobcenter“ in der Stadt Bremen, das berichtete Radio Bremen (buten un binnen) am 21. Juni 2024. (Text und Video 2:46 Min hier_rb) Was im Bericht fehlte: Ein Hinweis auf die Kürzung der Bundesmittel für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Haushaltsjahr 2024 durch die Bundesregierung, die nicht müde wird, gleichzeitig von „Job-Turbo“ und „Weiterbildungsoffensive“ zu reden.
Zugeteilt wurden dem Jobcenter Bremen Stadt „Eingliederungsmittel“ in Höhe von insgesamt 62,942 Millionen Euro, 10,258 Millionen (14,0 Prozent) weniger als die 73,200 Millionen Euro im Vorjahr. (siehe Spalten 1 bis 4 in den BIAJ-Tabellen unten) Im Bericht heißt es: „Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, habe das Jobcenter etwa 3 Millionen Euro bereitgestellt, die eigentlich für die Verwaltungskosten des Centers gedacht waren.“ Es verbliebe auch dann noch eine Kürzung der „Eingliederungsmittel“ um über sieben Millionen Euro – bei im Vorjahresvergleich deutlich gestiegenen Kosten. (1)
Zu den Mittelzuteilungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 (Spalten 1 und 2), den Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2023 und 2024 (Spalten 5 und 7) und den Veränderungen im Vorjahresvergleich (Spalten 3/4 und 9/10) im Bund, in den Ländern (Jobcenter gE), in Bremen Stadt (HB_S) und Bremerhaven (BHV) siehe die BIAJ-Tabellen unten bzw. hier: Download_BIAJ20240622 (PDF: eine Seite plus zwei am 27.06.2024 ergänzte Seiten).
Aktualisierung der Abrechnungsdaten bis Juni 2024 (ohne die JC-Bremerhaven-Seite) hier: Download_BIAJ20240705 (PDF: zwei Seiten)
Hinweis vom 10. Juli 2024: Erste Lösungsansätze der Haushaltsprobleme des Jobcenters Bremen liegen vor (Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven)
Anhang vom 11./12. Juli 2024: Ein Blick auf die Zuteilungsbeträge (Soll) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2024 und die Ausgaben (Ist) in den Haushaltsjahren 2018 bis 2023 des Jobcenter Bremen Stadt (Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" und "Eingliederungsleistungen"): Download_BIAJ202140711 (PDF: drei Seiten DIN A4 quer)
Anhang vom 13. Juli 2023: "Jobcenter Bremen Stadt: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2024 - geplante Ausgaben, Ist-Ausgaben und die neue Planung" (Anmerkung: "neue Planung" im Vergleich zum AMIP 2023/24 Seite 16 auch nach der Presseinformation des Jobcenters vom 12.07.2024 noch unbekannt) Download_BIAJ20240713 (PDF: eine Seite)
Arbeitslosengeld-II-, Sozialgeld- und Bürgergeld-Ausgaben 2010 bis Mai 2024
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(BIAJ) Von Januar bis Mai 2024 wurden vom Bund für das „Bürgergeld“ insgesamt 12,633 Milliarden Euro ausgegeben (1), 1,634 Milliarden Euro (14,9 Prozent) mehr als die 10,999 Milliarden Euro im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2023). (Anmerkung: Regelbedarf Alleinstehende* 2024: 563 Euro – nominal 12,2 Prozent höher als die 502 Euro in 2023) (1) Von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde von Januar bis Mai 2024 ein durchschnittlicher Bestand von 5,547 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) berichtet (vorläufig), 50.000 (0,9 Prozent) mehr als die 5,497 Millionen RLB im entsprechenden Vorjahreszeitraum. (2)
In den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024 (3) wurden vom Bund insgesamt 27,442 Milliarden Euro für das „Bürgergeld“ ausgegeben – 2,674 Milliarden Euro (10,8 Prozent) mehr als die 24,768 Milliarden Euro ein Jahr zuvor (Juni 2022 bis Mai 2023). Im Bundeshaushalt 2024 sind für das „Bürgergeld“ insgesamt 26,500 Milliarden Euro veranschlagt, 942 Millionen Euro weniger als in den bisher letzten 12 Monaten (Juni 2023 bis Mai 2024) ausgegeben wurden.
Gemessen an den durchschnittlich 5,506 Millionen Regelleistungsberechtigten (RLB) wurden vom Bund in den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024 für „Bürgergeld“ (bis Ende 2022: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) monatlich durchschnittlich 415,31 Euro pro RLB ausgegeben. (1) Ein Jahr zuvor, von Juni 2022 bis Mai 2023 wurden für die durchschnittlich 5,432 Millionen RLB durchschnittlich 379,93 Euro pro Monat ausgegeben.
Zur Entwicklung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Bürgergeld (SGB II – Hartz IV) seit 2010 siehe die BIAJ-Abbildung unten oder die PDF hier: Download_BIAJ20240620 (eine Seite).
* und Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II)
(1) Ausgaben, die bei Haushaltstelle 1101/681 12 (Zweckbestimmung seit 2023: „Bürgergeld“; vor 2023: „Arbeitslosengeld II“) gebucht wurden - einschließlich der bei dieser Haushaltsstelle gebuchten Ausgaben im Rahmen des sogenannten Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die anteilige Finanzierung der Maßnahmen gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
(2) wg. Rundung auf 1.000 können Rundungsdifferenzen auftreten
(3) Das zweite Jahr (12-Monatszeitraum) nach Mai 2022 (erstes Jahr: Juni 2022 bis Mai 2023; zweites Jahr: Juni 2023 bis Mai 2024). Im Juni 2022 erfolgte der „Rechtskreiswechsel von Personen aus der Ukraine“ in den Rechtskreis SGB II. (Statistik der BA; Monatsbericht 06/2022)
Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2003 bis 2023)
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(BIAJ) Neun unkommentierte BIAJ-Datenblätter (Seiten 2 bis 10) und eine BIAJ-Abbildung (Seite 11 und unten) mit kurzer Lesehilfe (Seite 1) zeigen, wie sich die Bevölkerung (der fortgeschriebene Bevölkerungsstand) im Alter von 0 bis 25 Jahren im Land Bremen (Seite 2 bis 4), in der Stadt Bremen (Seite 5 bis 7) und in der Stadt Bremerhaven (Seite 8 bis 10) in den Jahren 2003 bis 2023 (jeweils Jahresende) entwickelt hat. Differenziert nach Altersjahren (0 bis einschließlich 25 Jahre) und Geschlecht.
Die BIAJ-Materialien vom 19. Juni 2024 zur Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen (Land und Stadt) und Bremerhaven (31.12.2003 bis 31.12.2023) finden Sie hier: Download_BIAJ20240619 (PDF: 10 Seiten)
Hinweis vom 26. Juni 2024: Ein ergänzender und vergleichender Blick auf die Ergebnisse des Mikrozensus 2022 (15.05.2022) - Download_20240724 (PDF: drei Seiten)
Weiterlesen: Bevölkerung im Alter von 0 bis 25 Jahren in Bremen und Bremerhaven (2003 bis 2023)
umA-Bestandszahlen im Mai der Jahre 2018 bis 2024 - regionale Verteilung und Zusammensetzung
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Entwicklung der regionalen Verteilung und Zusammensetzung der umA-Bestandszahlen ("unbegleitete minderjährige Ausländer") im Mai der Jahre 2018 bis 2024: Download_BIAJ20240614 (PDF: neun Seiten)
BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2024
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(BIAJ) Vorbemerkung: Von Januar bis Mai 2024 erfolgten 23.144 (21,3 Prozent) mehr Asylentscheidungen als im entsprechenden Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai 2023). Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) stieg dabei um lediglich 248 (1,5 Prozent)! (siehe Spalten 1 und 3 in Tabelle 1) Die „Anerkennungsquote“ sank auf 15,0 Prozent in den 12 Monaten von Juni 2023 bis Mai 2024, die niedrigste „Anerkennungsquote“ im Beobachtungszeitraum seit 2014. Die „Gesamtschutzquote“ betrug im entsprechenden 12-Monatszeitraum 49,6 Prozent und nur 46,8 Prozent in den Monaten Januar bis Mai 2024. (siehe dazu u.a. die Abbildung 3 und Tabelle 1, Spalten 11 und Spalte 10 unten) n
Von Januar bis Mai 2024 wurden insgesamt 112.609 Asylanträge gestellt, darunter 103.467 Erstanträge – 22.099 (17,6 Prozent) weniger Erstanträge als von Januar bis Mai 2023. 8.872 (8,6 Prozent) der Erstanträge von Januar bis Mai 2024 waren Anträge von (für) in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindern im Alter von unter einem Jahr. (Januar bis Mai 2023: 9.805; 7,8 Prozent der 125.566 Erstanträge)
Die Verteilung der 103.467 von Januar bis Mai 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) stellt sich wie folgt dar:
Europa: 19.459 – darunter Türkei: 13.741 (1.893 bzw. 12,1 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2023, aber immer noch Rang 3 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Mai 2024!)
Asien: 62.621 – darunter Syrien: 32.003; Afghanistan: 16.161 (7.188 bzw. 30,8 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2023); Irak: 4.520; Iran: 2.651 (2.619 bzw. 49,7 Prozent weniger als von Januar bis Mai 2023) (Syrien, und Afghanistan, Irak und Iran auf Rang 1, 2, 4 und 6 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Mai 2024)
Afrika: 15.200– darunter Somalia: 2.881 (Rang 5 im BAMF-Herkunftsländerranking Januar bis Mai 2024)
Amerika: 3.593 – darunter Kolumbien: 1.739; Venezuela: 1.450
Staatsangehörigkeit unbekannt: 2.594 n
Entschieden wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Januar bis Mai 2024 insgesamt 131.750 Asylanträge, darunter 120.264 Erstanträge. 61.675 (46,8 Prozent) der 131.750 Entscheidungen von Januar bis Mai 2024 waren „positive Entscheidungen“, darunter lediglich 17.154 Anerkennungen der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG).
Die Zahl der anhängigen Verfahren („noch nicht vom Bundesamt entschieden“) betrug Ende Mai 2024 insgesamt 236.187, 62.366 (35,9 Prozent) mehr als Ende Mai 2023.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 12. Juni 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014: Download_BIAJ20240612 (PDF: fünf Seiten - eine Monatsangabe - April statt Mai - wurde am 08.07.2024 korrigiert)
Weiterlesen: BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Mai 2024