BA-Haushalt wieder im Defizit - Entwicklung der Finanzierungssalden bis Oktober 2024
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(BIAJ) Der Finanzierungssaldo der Bundesagentur für Arbeit (BA) aus den Einnahmen und Ausgaben in 12 aufeinander folgenden Monaten ist im Oktober 2024 (November 2023 bis Oktober 2024) erstmals nach den „Corona-Jahren“ wieder negativ. In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 standen den Einnahmen der Bundes-agentur für Arbeit (BA) in Höhe von 44,168 Milliarden Euro – darunter Beiträge zur Arbeitsförderung in Höhe von 37,699 Milliarden Euro – Ausgaben in Höhe von 44,183 Milliarden Euro – darunter 21,608 Milliarden Euro für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) - gegenüber.
Aus den Einnahmen und Ausgaben in den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 ergibt sich negativer Finanzierungssaldo von 0,014 Milliarden Euro. Zehn Monate zuvor, im Haushaltsjahr 2023, betrug der positive Finanzierungssaldo 3,012 Milliarden Euro. Ein negativer Finanzierungssaldo wurde zuletzt für die 12 Monate von Dezember 2021 bis November 2022 ermittelt: 0,237 Milliarden Euro. (zur Entwicklung der 12-Monatssumme der monatlichen Finanzierungssalden von 2005 bis September 2024 siehe die BIAJ-Abbildung 1; Seite 2)
Im Haushalt 2024 der BA ist ein positiver Finanzierungssaldo in Höhe von 1,886 Milliarden Euro veranschlagt. Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der BA zeigen, dass das Haushaltsjahr 2024 nicht mit einem positiven Finanzierungssaldo (Einnahmen größer als Ausgaben) sondern einem negativen Finanzierungssaldo (Ausgaben größer Einnahmen) enden wird– auch ohne die „erst“ in 2025 erfolgende (u.a. auch Bürokratie fördernde und Verwaltungskosten steigernde) Verlagerung der bisher steuerfinanzierten Ausgaben für die Förderung der beruf-lichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus dem Bundeshaushalt (Jobcenter) in den beitragsfinanzierten Haushalt der BA (Agenturen für Arbeit) (siehe dazu hier). n
Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 12. November 2024 finden Sie hier: Download_BIAJ20241112 (PDF: vier Seiten – Auszug unten - in PDF entsprechende Abbilldungen mit Abrechnungsergebnissen bis November 2024 auf Seite 5 bis 7 am 03.12.2024 angefügt)
Hinweis vom 27. Januar 2025: Siehe dazu auch die BIAJ-Kurzmitteilung "BA-Haushalt 2024: Warum trotz Defizit die allgemeinen Rücklagen um 136 Millionen Euro stiegen" vom 27.01.2025
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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge 2014 bis Oktober 2024
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(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2024 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 253.970 Asylanträge (231.751 Asylerstanträge und 22.219 Asylfolgeanträge) entschieden 37.367 (17,3 Prozent) Asylanträge mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Zahl der Anerkennungen als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz (GG) und § 3 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) sank dagegen um 4.107 (11,4 Prozent) auf lediglich 32.032 (12,6 Prozent) der insgesamt 253.970 Entscheidungen! (Januar bis Oktober 2023: 16,7 Prozent der 216.603 Entscheidungen) (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 3 und 4) n
Die sogenannte „Gesamtschutzquote“ (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz und Abschiebungsverbot zusammen) betrug in den Monaten Januar bis Oktober2024 45,7 Prozent (Januar bis Oktober 2023: 51,9 Prozent). (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 9 bis 11)
In den Monaten Januar bis Oktober 2024 wurden insgesamt 73.377 Anträge als „unbegründet“ oder „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, 50,6 Prozent mehr als von Januar bis Oktober2023. (siehe dazu u.a. die Tabelle 1, Spalten 12 und 13) Zudem wurden 64.562 Anträge „formell entschieden“ (1). n
Von Januar bis Oktober 2024 wurden insgesamt 217.780 Asylanträge gestellt, darunter 199.947 Asylerstanträge – 67.437 (25,2 Prozent) weniger Asylerstanträge als von Januar bis Oktober 2023.
Zur Verteilung der 199.947 von Januar bis Oktober 2024 gestellten Erstanträge auf die Herkunftsländer (Staatsangehörigkeit der Asylantragstellenden) siehe Seite 1 in den BIAJ-Materialien vom 09. November2024. n
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. November 2024 mit zwei Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Oktober 2022: Download_BIAJ20241109 (PDF: sechs Seiten)
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Alleinerziehende in Mikrozensus 2022, Zensus 2022 (15. Mai) und Statistik der Grundsicherung (SGB II)
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(BIAJ) Ein vergleichender Blick auf Alleinerziehende (AE) in Mikrozensus 2022 (Endergebnisse) und Zensus 2022 (15.05.2022) und in der Statistik der Grundsicherung (SGB II) im Bund und in den Ländern*: Download_BIAJ20241104 (PDF: zwei Seiten)
* Eine Ergänzung zu BIAJ-Materialien vom 21.10.2024: "Alleinerziehende im Mikrozensus und in der Statistik der Grundsicherung (SGB II) - 2005-2023v – Bund und Länder" hier.
Jobcenter gE: Eingliederungsmittel und Ausgaben von Januar bis Oktober 2024 – Bund, Länder, Bremen, Bremerhaven
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(BIAJ) Ein unkommentierter Blick auf die Ausgaben der Jobcenter gE („gemeinsame Einrichtungen“) für "Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II" von Januar bis Oktober 2024 (und 2023) im Bund, in den 16 Ländern und in den beiden bremischen Städten (Bremen und Bremerhaven). Siehe die BIAJ-Materialien vom 06. November 2024: Download_BIAJ20241106 (PDF: 20 Tabellenseiten, jeweils eine für den Bund, die 16 Länder und die beiden bremischen Städte – Auszug unten)
Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Oktober 2024
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(BIAJ) In den 12 Monaten von November 2023 bis Oktober 2024 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 21,608 Milliarden Euro ausgegeben – 3,309 Milliarden (18,1 Prozent) mehr als in den 12 Monaten zuvor. (November 2022 bis Oktober 2023: 18,298 Milliarden Euro) Und: Die 21,608 Milliarden Euro sind 1,778 Milliarden Euro mehr als die im BA-Haushalt 2024 für das Arbeitslosengeld veranschlagten 19,830 Milliarden Euro.
Gemessen an den von November 2023 bis Oktober 2024 durchschnittlich registrierten insgesamt 2,759 Millionen Arbeitslosen in den beiden Rechtskreisen (November 2022 bis Oktober 2023: 2,579 Millionen) wurden rechnerisch etwa 653 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 591 Euro) ausgegeben, gemessen an den 962.000 im Rechtskreis SGB III registrierten Arbeitslosen (November 2022 bis Oktober 2023: 859.000) rechnerisch etwa 1.872 Euro pro Monat (November 2022 bis Oktober 2023: etwa 1.776 Euro). (1)
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