(BIAJ) Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Januar 2025 insgesamt 28.168 Asylanträge entschieden. Die Gesamtzahl der sogenannten „positiven Entscheidungen“ (Anerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling gemäß Artikel 16a Grundgesetz und § 3 Absatz 1 Asylgesetz, Gewährung von „subsidiärem Schutz“ gemäß § 4 Absatz 1 AsylG und Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 5 oder 7 Aufenthaltsgesetz zusammen) lag im Januar 2025 55,2 Prozent unter der Gesamtzahl der „positiven Entscheidungen“ im Januar 2024. Nur 19,6 Prozent (5.533) der 28.168 Entscheidungen im Januar 2025 waren „positive Entscheidungen“. (Januar 2024: 45,1% von 27.363 Entscheidungen) (siehe Tabelle 1, Seite 2 im PDF)
Die Zahl der abgelehnten Anträge (ohne die „sonstigen Verfahrenserledigungen/formellen Entscheidungen) lag im Januar 2025 88,1 Prozent über Zahl der abgelehnten Asylanträge im Januar 2024. 49,9 Prozent (14.062) der im Januar 2025 entschiedenen Asylanträge wurden als „unbegründet“ bzw. „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (Januar 2024: 27,3%). 30,4 Prozent (8.573) der Entscheidungen des BAMF (darunter 4.381 im „Dublin-Verfahren“) galten im Januar 2025 als sonstige Verfahrenserledigungen/formelle Entscheidungen (Januar 2024: 27,6%).
Gestellt wurden im Januar 2025 insgesamt 14.920 Asylerstanträge, 43,4 Prozent weniger als im Januar 2024.
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 09. Februar 2025 mit Tabellen und drei Abbildungen zur Entwicklung (u.a. der "Gesamtschutzquote" und der "Anerkennungsquote") seit 2014 und einem Anhang mit Blick auf die EASY-Daten seit Januar 2023: Download_BIAJ20250209 (PDF: sechs Seiten – Auszug „Ein Blick auf die BAMF-Entscheidungen über Anträge syrischer Asylsuchender von 2019 bis Januar 2025“ unten)
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Migration, Flüchtlinge, Asyl: hier